Sitzung: 14.05.2014 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/244
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1.
     die
Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange     im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wie
folgt abzuhandeln:
1.1 Â Â Â Â Â Schreiben
von Unitymedia NRW GmbH vom 20.03.2014
Die zentrale Planung der
Unitymedia Kabel BW erhebt keine Einwände gegen die Planung. Es seien keine
Neu- oder Mitverlegungen geplant. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich
im Plangebiet Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH befinden und deshalb
die „Kabelschutzanweisung“ zum Schutz unterirdischer Anlagen bei Arbeiten
Anderer zu beachten sei (siehe Anlage).
Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Investor weitergegeben.
           1.2      Schreiben
von Stadtwerke Hilden GmbH vom 08.04.2014
Die Stadtwerke Hilden GmbH erläutert
in ihrer Stellungnahme, dass in der Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan Nr.
14B bereits die Notwendigkeit der Versetzung der Verteilerkästen berücksichtigt
wurde. Dabei handle es sich im Detail um einen Kabelverteilerkasten zur
Stromversorgung einschließlich eines Kabelverteilerschranks für die öffentliche
Beleuchtung. Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf einen neuen Standort
des Kabelverteilerkastens bereits Abstimmungsgespräche mit der Stadt Hilden stattgefunden
haben und ein potentieller Standort vor der Hausecke Heiligenstraße 24/28 vorgeschlagen
wurde. Zudem wird bemerkt, dass während der Bauphase die Verlagerung des
Lampenstandorts vor dem Haus „Am Kronengarten 2“ erforderlich werden wird.
Ein endgültiger Standort wurde noch nicht gefunden. Das beauftragte Architekturbüro
pagelhenn schlägt alternativ die Verortung der Verteilerkästen auf dem Flurstück
des Nachbarn (1187) an der Giebelwand vor. Die Abstimmungsgespräche laufen
weiterhin parallel zum Verfahrensablauf, um den optimalen Platz festzulegen. Zum
Satzungsbeschluss wird dieser gefunden sein. Die Hinweise bezüglich des neuen
Lampenstandorts werden zur Kenntnis genommen und an den Investor weitergeleitet.
2.        die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 14B, 2. Änderung die Beteiligung
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung
von Bauleitplänen gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)
geändert worden ist.
Das Plangebiet liegt im unmittelbaren Bereich der Hildener Innenstadt
südlich der Straße Am Kronengarten und wird im Westen durch die Heiligenstraße
begrenzt. Das Plangebiet umfasst einen kleinen Teil der Straße Am Kronengarten
(Flurstück 1174) sowie die Flurstücke 1187, 1188, 1989 und 1194, alle in Flur
49 der Gemarkung Hilden.
Ziel der zweiten Änderung
des Bebauungsplans 14B ist es, den Bau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes zu
ermöglichen und zudem die stadtverträgliche Nutzung im Plangebiet zu sichern, indem
Vergnügungsstätten inklusive Spielhallen und sog. „Rotlicht-Nutzungen“ im
Bebauungsplan ausgeschlossen werden.
Dem Offenlagebeschluss liegt die
Entwurfsbegründung mit Stand vom 16.04.2014 zugrunde.