Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

1.          die Anregungen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange      im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wie folgt abzuhandeln:

 

1.1        Schreiben von Unitymedia NRW GmbH vom 20.03.2014

Die zentrale Planung der Unitymedia Kabel BW erhebt keine Einwände gegen die Planung. Es seien keine Neu- oder Mitverlegungen geplant. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH befinden und deshalb die „Kabelschutzanweisung“ zum Schutz unterirdischer Anlagen bei Arbeiten Anderer zu  beachten sei (siehe Anlage).

 

Dieser Hinweis wird zur Kenntnis genommen und an den Investor weitergegeben.

 

            1.2       Schreiben von Stadtwerke Hilden GmbH vom 08.04.2014

Die Stadtwerke Hilden GmbH erläutert in ihrer Stellungnahme, dass in der Entwurfsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 14B bereits die Notwendigkeit der Versetzung der Verteilerkästen berücksichtigt wurde. Dabei handle es sich im Detail um einen Kabelverteilerkasten zur Stromversorgung einschließlich eines Kabelverteilerschranks für die öffentliche Beleuchtung. Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf einen neuen Standort des Kabelverteilerkastens bereits Abstimmungsgespräche mit der Stadt Hilden stattgefunden haben und ein potentieller Standort vor der Hausecke Heiligenstraße 24/28 vorgeschlagen wurde. Zudem wird bemerkt, dass während der Bauphase die Verlagerung des Lampenstandorts vor dem Haus „Am Kronengarten 2“ erforderlich werden wird.

 

Ein endgültiger Standort wurde noch nicht gefunden. Das beauftragte Architekturbüro pagelhenn schlägt alternativ die Verortung der Verteilerkästen auf dem Flurstück des Nachbarn (1187) an der Giebelwand vor. Die Abstimmungsgespräche laufen weiterhin parallel zum Verfahrensablauf, um den optimalen Platz festzulegen. Zum Satzungsbeschluss wird dieser gefunden sein. Die Hinweise bezüglich des neuen Lampenstandorts werden zur Kenntnis genommen und an den Investor weitergeleitet.

 

 

2.         die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 14B, 2. Änderung die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung von Bauleitplänen gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist.

 

Das Plangebiet liegt im unmittelbaren Bereich der Hildener Innenstadt südlich der Straße Am Kronengarten und wird im Westen durch die Heiligenstraße begrenzt. Das Plangebiet umfasst einen kleinen Teil der Straße Am Kronengarten (Flurstück 1174) sowie die Flurstücke 1187, 1188, 1989 und 1194, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.

 

Ziel der zweiten Änderung des Bebauungsplans 14B ist es, den Bau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes zu ermöglichen und zudem die stadtverträgliche Nutzung im Plangebiet zu sichern, indem Vergnügungsstätten inklusive Spielhallen und sog. „Rotlicht-Nutzungen“ im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.

 

Dem Offenlagebeschluss liegt die Entwurfsbegründung mit Stand vom 16.04.2014 zugrunde.