Sitzung: 05.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/238
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss sowie im
Haupt- und Finanzausschuss
1.        Der Rat der Stadt Hilden
bekräftigt, dass die Aufgabe der Bewirtschaftung der ÖPNV-Pauschale nach § 11
Abs. 2 ÖPNVG NRW auch ab dem Jahr 2014 auf den Zweckverband VRR übertragen ist
(vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 3 Zweckverbandssatzung).
2.        Der Rat der Stadt Hilden
beschließt, 20% der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für eigene
Zwecke zu beanspruchen. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den
Vorgaben des ÖPNVG NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften.
3.        Der Rat der Stadt
beschließt, dass die verbleibenden Mittel in Höhe von 80 % der ÖPNV-Pauschale
gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW vom Zweckverband VRR für Zwecke des ÖPNV (mit
Ausnahme des SPNV) an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die den Gemeinschaftstarif
nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW anwenden, für folgende Zwecke weiter zu leiten sind:
           Alternative
A
Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der Ausgleichsleistungen
für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV;
           Alternative
B
Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der Ausgleichsleistungen
für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen aus der Anwendung der Tarife für Zeitfahrausweise
des Ausbildungsverkehrs im VRR-Gemeinschaftstarif;
           Alternative
C
Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der investiven Fahrzeugförderung.
4.        Darüber hinaus stimmt
der Rat der Stadt Hilden zu, dass die Verwaltung jährlich innerhalb des
gesetzten Prozentrahmens zu 3. über die Anwendung der Varianten entscheidet und
die Verteilung nach sachgerechten Erwägungen vornimmt.
5.        Hinsichtlich der
konkreten Festlegung für eine der Alternativen A – C entscheidet sich der Rat
der Stadt Hilden für das Jahr 2014 in Abstimmung mit der Rheinbahn für die
Alternative C (Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der
investiven Fahrzeugförderung) sowie für die KVGM und die VGH für die
Alternative A (Gewährung der ÖPNV-Pauschale durch die VRR AöR im Rahmen der
Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen
im ÖSPV).