Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:


Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis und beschließt, dass im Jahr 2014 folgende Bauleitplanverfahren / Projekte von der Stadtverwaltung mit Vorrang bearbeitet werden sollen:

 

-    46. Änderung des FNP für den Bereich Lindenstr./Am Lindengarten/Am Wiedenhof/Kuniberstr.
(Albert-Schweitzer-Schule)

-    Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

-    Bebauungsplan Nr. 32B für den Bereich Beethovenstr./Zelterstr./Johann-Sebastian-Bach-Str.

-    Bebauungsplan Nr. 73A, 6. Änd. für den Bereich Berliner Str./Hochdahler Str./Mittelstr.
(Reichshof)

-    Bebauungsplan Nr. 151A für den Bereich Ohligser Weg/An den Linden/Kirschenweg

-    Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder Str. 8, 14-26 / Kirchhofstr. 15-25

-    Bebauungsplan Nr. 225 für den Bereich Niedenstr./Eichenstr./Walter-Wiederhold-Str./Zeissweg

-    Bebauungsplan Nr. 254 für den Bereich Lindenstr./Am Lindengarten/Am Wiedenhof/Kuniberstr.
(Albert-Schweitzer-Schule)

-    Bebauungsplan Nr. 260 für den Bereich S-Bahnhof Hilden Süd

 

und der noch aufzustellende

-    Bebauungsplan Nr. 14B, 2. Änd. für den Bereich Heiligenstr. 13/Am Kronengarten 2


sowie – im Falle der Förderung durch das Land NRW – die Aufstellung der

-    Erweiterung der Werbeanlagensatzung

-    Erweiterung der Sondernutzungssatzung

auf Grundlage eines im Projekt „Integrierten Handlungskonzepts für die Innenstadt Hildens“ zu entwickelnden Gestaltungskonzepts.