Sitzung: 18.12.2013 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 14/040
I.     Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1.   Der gemäß § 116 Abs. 6 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister
dem Rat zur Feststellung zugeleitete Gesamtabschluss 2010 nebst Lage- und
Rechenschaftsbericht vom 12.12.2012 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs.
1 Nr. 3 und 6 GO NRW geprüft worden. Das
Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 20.11.2013 und im uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Gesamtabschluss 2010 vom 12.
Dezember 2012 wird hiermit gemäß §
116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
II.    Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den
Bürgermeister:
„1.   Der Bürgermeister wird nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010
entlastet.
2.    Der Bürgermeister wird gebeten, den
Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Gesamtabschluss 2010 und Lage-
und Rechenschaftsbericht gemäß §
116 Abs. 6 i. V. m. § 96 Abs. 2
GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des
folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“