Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss

 

1.      die vorgebrachten Anregungen wie folgt abzuhandeln:

 

1.1   Schreiben der Kreisverwaltung Mettmann vom 06.01.2009

Die Betriebszeiten des Parkhauses hängen mit den Betriebszeiten der Einzelhandelsgeschäfte der Hildener Innenstadt zusammen. Eine generelle Begrenzung der Betriebszeit auf die Zeit zwischen 07.00 Uhr und 21.00 Uhr ist daher nicht sinnvoll, die Festsetzung im Bebauungsplan rechtlich auch nicht möglich. Es wird ein textlicher Hinweis im Bebauungsplan aufgenommen, dass bei einer Betriebszeit von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr die gesetzlich zulässigen Lärmobergrenzen des Parkhausbetriebes eingehalten werden, für eine längere Betriebszeit durch den Betreiber jedoch Nachweise zu erbringen sind, dass während der Betriebszeit die gesetzlich zulässigen Lärmpegel nicht überschritten werden.

 

Durch eine zusätzliche Textliche Festsetzung werden im MK 3 ab dem ersten Obergeschoss Wohnungen ermöglicht, wie in der Begründung zum Offenlageplan bereits dargelegt.

 

Für eine offene Großgarage sind an der Südfassade Öffnungen von maximal 10% der Fläche erforderlich. Im Rahmen der Offenlage wurde ein Entwurf vorgelegt, der diese Öffnungen darstellt. Sie sollen in Form von senkrechten Schlitzen in einer Breite von je 30cm über die gesamte Südfassade verteilt werden. Diese Lüftungsschlitze werden durch eine Ergänzung des Lärmgutachtens als unschädlich beurteilt. Es wird jedoch ein textlicher Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass in dem an das WA angrenzenden Bereich des Parkhauses lediglich die für eine ausreichende Durchlüftung zwingend erforderlichen Öffnungen geschaffen werden sollen und hierfür ein Lüftungsgutachten vorzulegen ist.

 

1.2   Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen vom 11.12.2008

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.

 

1.3   Schreiben des BUND, Ortsgruppe Hilden, vom 05.01.2009

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 14B war die Zielsetzung verbunden, die Gestaltung der Straße Am Kronengarten aufzuwerten und funktionale Verbesserungen zu erzielen. Es sollten Parkplätze in relevanter Anzahl erhalten und Einzelhandelsnutzungen integriert werden. Diese Ziele werden auch mit der vorliegenden Änderungsplanung verfolgt.

 

Die Aufwertung der Straße Am Kronengarten wird insbesondere durch die neu anzusiedelnden Einzelhandelsstandorte auf der Südseite der Straße erreicht. Dennoch bleibt die Funktion als Anlieferstraße für Geschäfte der Mittelstraße und Anfahrt eines großen Parkhauses erhalten, so dass eine grundsätzliche Umgestaltung und Umnutzung des Straßenraumes beispielsweise in Form einer Fußgängerzone nicht möglich ist. Jedoch ist anzunehmen, dass die vorgesehene anschließende Neuplanung der Verkehrsfläche den Bedürfnissen nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer sowie den gestalterischen Belangen stärker Rechnung tragen wird, als dies heute der Fall ist. Die Straßenbegrenzungslinien wurden bereits vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 14B festgelegt. Die Straßenplanung in Bezug auf die Zonierung und Gestaltung der Straße ist nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens und in einem Bebauungsplanverfahren generell auch nicht möglich.


 

1.4   Schreiben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, Ortsgruppe Hilden vom 01.12.2008

Zusätzlich zu den Fahrradabstellanlagen im Bereich der Spindel werden vor dem Geschäfts-und Parkhaus ca. 17 weitere stabile Fahrradstellplätze eingerichtet. Hiermit soll den Bedürfnissen der radfahrenden Kundschaft Rechnung getragen werden.

 

1.5   Schreiben des Herrn Dr. Ulrich Freyn vom 09.12.2008

Bisher war im Bebauungsplanverfahren eine komplett geschlossene Südfassade des Parkhauses vorgesehen, um einen größtmöglichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete zu ermöglichen. Da durch den Lärmgutachter jedoch eine rechtlich unzulässige Beeinträchtigung durch die im Rahmen der Offenlage vorgelegte Neufassung des Entwurfes mit Fassadenöffnungen von 10% der Fläche ausgeschlossen wurde, kann von einer völlig geschlossenen Fassade abgesehen werden.

 

Jedoch soll dem Bedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner des direkt angrenzenden Allgemeinen Wohngebietes nach Immissionsschutz in einem erhöhten Maße Rechnung getragen werden. Daher sollen in dem an das Allgemeine Wohngebiet (WA) angrenzenden Bereich des Parkhauses lediglich die für eine ausreichende Durchlüftung zwingend erforderlichen Öffnungen geschaffen werden. Der vorgelegte Entwurf ist in diesem Bereich entsprechend anzupassen. Ein entsprechendes Lüftungsgutachten ist mit dem Baugenehmigungsantrag vorzulegen. Dies wird als textlicher Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

1.6   Die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden zur Kenntnis genommen und in die Abwägung einbezogen.

 

2.    den Bebauungsplan Nr. 14B, 1. vereinfachte Änderung für den Bereich Am Kronen-garten/ Heiligenstraße gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW vom 14.07.1994 (GV NW S.666) in der zzt. gültigen Fassung sowie gemäß § 10 Baugesetzbuch vom 27.12.2006 (BGBl. I S.3316) in der zzt. gültigen Fassung unter Berücksichtigung der stattgegebenen Anregungen als Satzung.

 

Das Plangebiet liegt südlich der Straße Am Kronengarten in der Hildener Innenstadt und umfasst die Flurstücke 492, 496, 500, 507, 532, 536, 555, 571, 1061, 1064, 1065 und 1066, alle in Flur 49 der Gemarkung Hilden.

 

Dem Satzungsbeschluss liegt die Entscheidungsbegründung vom 20.01.2009 zugrunde.“