Abhandlung der Anregungen
Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
1.
die vorgebrachten Anregungen wie folgt abzuhandeln:
1.1
Schreiben der Kreisverwaltung Mettmann vom
06.01.2009
Die Betriebszeiten des Parkhauses hängen mit
den Betriebszeiten der Einzelhandelsgeschäfte der Hildener Innenstadt zusammen.
Eine generelle Begrenzung der Betriebszeit auf die Zeit zwischen 07.00 Uhr und
21.00 Uhr ist daher nicht sinnvoll, die Festsetzung im Bebauungsplan rechtlich
auch nicht möglich. Es wird ein textlicher Hinweis im Bebauungsplan
aufgenommen, dass bei einer Betriebszeit von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr die gesetzlich
zulässigen Lärmobergrenzen des Parkhausbetriebes eingehalten werden, für eine
längere Betriebszeit durch den Betreiber jedoch Nachweise zu erbringen sind,
dass während der Betriebszeit die gesetzlich zulässigen Lärmpegel nicht
überschritten werden.
Durch eine zusätzliche Textliche Festsetzung
werden im MK 3 ab dem ersten Obergeschoss Wohnungen ermöglicht, wie in der
Begründung zum Offenlageplan bereits dargelegt.
Für eine offene Großgarage sind an der
Südfassade Öffnungen von maximal 10% der Fläche erforderlich. Im Rahmen der
Offenlage wurde ein Entwurf vorgelegt, der diese Öffnungen darstellt. Sie
sollen in Form von senkrechten Schlitzen in einer Breite von je 30cm über die gesamte
Südfassade verteilt werden. Diese Lüftungsschlitze werden durch eine Ergänzung
des Lärmgutachtens als unschädlich beurteilt. Es wird jedoch ein textlicher
Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass in dem an das WA angrenzenden
Bereich des Parkhauses lediglich die für eine ausreichende Durchlüftung
zwingend erforderlichen Öffnungen geschaffen werden sollen und hierfür ein
Lüftungsgutachten vorzulegen ist.
1.2
Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau
Nordrhein-Westfalen vom 11.12.2008
Das Schreiben wird
zur Kenntnis genommen.
1.3
Schreiben des BUND, Ortsgruppe Hilden, vom
05.01.2009
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 14B
war die Zielsetzung verbunden, die Gestaltung der Straße Am Kronengarten
aufzuwerten und funktionale Verbesserungen zu erzielen. Es sollten Parkplätze
in relevanter Anzahl erhalten und Einzelhandelsnutzungen integriert werden.
Diese Ziele werden auch mit der vorliegenden Änderungsplanung verfolgt.
Die Aufwertung der Straße Am Kronengarten
wird insbesondere durch die neu anzusiedelnden Einzelhandelsstandorte auf der
Südseite der Straße erreicht. Dennoch bleibt die Funktion als Anlieferstraße
für Geschäfte der Mittelstraße und Anfahrt eines großen Parkhauses erhalten, so
dass eine grundsätzliche Umgestaltung und Umnutzung des Straßenraumes beispielsweise
in Form einer Fußgängerzone nicht möglich ist. Jedoch ist anzunehmen, dass die
vorgesehene anschließende Neuplanung der Verkehrsfläche den Bedürfnissen
nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer sowie den gestalterischen Belangen
stärker Rechnung tragen wird, als dies heute der Fall ist. Die
Straßenbegrenzungslinien wurden bereits vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr.
14B festgelegt. Die Straßenplanung in Bezug auf die Zonierung und Gestaltung
der Straße ist nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens und in einem
Bebauungsplanverfahren generell auch nicht möglich.
1.4
Schreiben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs,
Ortsgruppe Hilden vom 01.12.2008
Zusätzlich zu den Fahrradabstellanlagen im Bereich
der Spindel werden vor dem Geschäfts-und Parkhaus ca. 17 weitere stabile
Fahrradstellplätze eingerichtet. Hiermit soll den Bedürfnissen der radfahrenden
Kundschaft Rechnung getragen werden.
1.5
Schreiben des Herrn Dr. Ulrich Freyn vom 09.12.2008
Bisher war im Bebauungsplanverfahren eine
komplett geschlossene Südfassade des Parkhauses vorgesehen, um einen
größtmöglichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete zu ermöglichen. Da
durch den Lärmgutachter jedoch eine rechtlich unzulässige Beeinträchtigung
durch die im Rahmen der Offenlage vorgelegte Neufassung des Entwurfes mit Fassadenöffnungen
von 10% der Fläche ausgeschlossen wurde, kann von einer völlig geschlossenen
Fassade abgesehen werden.
Jedoch soll dem Bedürfnis der Bewohnerinnen
und Bewohner des direkt angrenzenden Allgemeinen Wohngebietes nach
Immissionsschutz in einem erhöhten Maße Rechnung getragen werden. Daher sollen in
dem an das Allgemeine Wohngebiet (WA) angrenzenden Bereich des Parkhauses
lediglich die für eine ausreichende Durchlüftung zwingend erforderlichen Öffnungen
geschaffen werden. Der vorgelegte Entwurf ist in diesem Bereich entsprechend
anzupassen. Ein entsprechendes Lüftungsgutachten ist mit dem Baugenehmigungsantrag
vorzulegen. Dies wird als textlicher Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
1.6
Die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
werden zur Kenntnis genommen und in die Abwägung einbezogen.
2. den
Bebauungsplan Nr. 14B, 1. vereinfachte Änderung für den Bereich Am
Kronen-garten/ Heiligenstraße gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW
vom 14.07.1994 (GV NW S.666) in der zzt. gültigen Fassung sowie gemäß § 10
Baugesetzbuch vom 27.12.2006 (BGBl. I S.3316) in der zzt. gültigen Fassung
unter Berücksichtigung der stattgegebenen Anregungen als Satzung.
Das Plangebiet liegt südlich der Straße Am
Kronengarten in der Hildener Innenstadt und umfasst die Flurstücke 492, 496,
500, 507, 532, 536, 555, 571, 1061, 1064, 1065 und 1066, alle in Flur 49 der
Gemarkung Hilden.
Dem Satzungsbeschluss liegt
die Entscheidungsbegründung vom 20.01.2009 zugrunde.“
Erläuterungen und
Begründungen:
Der Bebauungsplan Nr. 14B, 1. Änderung für den Bereich Am Kronengarten/
Heiligenstraße soll am Standort des heutigen Parkhauses Am Kronengarten die
planerische und rechtliche Grundlage für den Bau eines neuen Geschäfts- und
Parkhauses schaffen.
Die Offenlegung des Bebauungsplanes wurde vom 25.11.2008 bis
einschließlich 05.01.2009 durchgeführt und vom 26.11.2008 bis zum 05.01.2009
wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Es wurden einige Anregungen vorgebracht, aufgrund derer Änderungen in
der Planzeichnung, in den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung
vorgenommen wurden. Die Änderungen machen aus Sicht der Verwaltung keine
erneute Offenlage erforderlich. Die schriftlichen Änderungen in den Textlichen
Festsetzungen und der Begründung sowie die Änderungen in der Planzeichnung gegenüber
dem Offenlageplan sind in den Anlagen zur Sitzungsvorlage gekennzeichnet.
Die Anregungen aus der Bürgeranhörung wurden bereits im Beschluss zur
Offenlegung durch den Stadtentwicklungsausschuss abgewogen und werden nun
abschließend durch den Rat abgewogen:
Obwohl im vereinfachten Verfahren zur Änderung eines Bebauungsplanes
keine Bürgeranhörung erforderlich ist, wurde eine Bürgeranhörung durchgeführt.
Wesentliche Problemlagen sahen die Bürgerinnen und Bürger in der durch das
Vorhaben verursachten Steigerung des Verkehrs in den ans Plangebiet
angrenzenden Straßen sowie in der im Entwurf geplanten Geschosshöhe, die etwa
ein Geschoss über der des vorhandenen Parkhauses liegt. Ferner wurde moniert,
dass im vorliegenden Entwurf die Fahrradabstellanlagen alle südlich des
Parkhauses im Bereich der Spindelrampe vorgesehen sind, und nicht im Bereich
der Straße, wie im Ursprungsbebauungsplan.
Das Protokoll aus der Bürgeranhörung liegt dieser Sitzungsvorlage bei.
Die durch die Neuplanung veränderte Verkehrs- und Lärmentwicklung wurde
durch Gutachten geprüft. Die Vorschläge der Gutachter für die textlichen und
zeichnerischen Festsetzungen wurden in den Entwurf übertragen. Für die
Verkehrsentwicklung ist insbesondere zu erwähnen, dass der zusätzliche
Kfz-Verkehr durch das Vorhaben der 1. Änderungsplanung im Verhältnis zu den im
Bebauungsplan Nr. 14B angestrebten Nutzungen durch die entstehenden
Verbundeffekte der beiden Lebensmittelmärkte abnimmt.
In Bezug auf die Geschosshöhe des Geschäfts- und Parkhauses wird seitens
der Verwaltung kein Spielraum gesehen, da zur Verwirklichung der
städtebaulichen Ziele der Planung die vorgesehenen Geschossflächen erforderlich
sind und sich der zusätzliche Bau von Park-Tiefgeschossen als zu
problembehaftet und kostspielig herausgestellt hat.
Die Verschattungsproblematik wurde mithilfe eines Zeichenprogramms für
alle Jahreszeiten und verschiedene Tageszeiten untersucht. Die Ergebnisse
ließen trotz des zusätzlichen Geschosses keine problematische Verschattung
erkennen. Sie wurden während der Offenlage mit ausgelegt.
Die Problematik der Fahrradabstellanlagen wurde mit dem Investor
diskutiert. Zusätzlich zu den Fahrradabstellanlagen im Bereich der Spindel
werden vor dem Geschäfts- und Parkhaus mindestens 17 weitere stabile
Fahrradstellplätze eingerichtet. Hiermit soll den Bedürfnissen der radfahrenden
Kundschaft Rechnung getragen werden.
Von der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde
aufgrund des geringen Umfangs der Änderungen zum Bebauungsplan abgesehen. Es
wurde jedoch ein verwaltungsinternes Screening durchgeführt, dessen Ergebnisse
in die Planung eingeflossen sind.
Auch von der formalen Umweltprüfung und vom Umweltbericht wurde abgesehen,
da die Umweltprüfung bereits mit dem Bebauungsplan 14B abgehandelt wurde und
sich keine grundlegenden Änderungen ergeben. Die Umweltbelange wurden jedoch an
die veränderte Planung angepasst in der Begründung dargestellt.
Sollte der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden, kann er im
April 2009 Rechtskraft erlangen.
Bisher war im Bebauungsplanverfahren eine komplett geschlossene
Südfassade des Parkhauses vorgesehen, um einen größtmöglichen Lärmschutz für
die angrenzenden Wohngebiete zu ermöglichen. Während der Offenlage wurde jedoch
angeregt, an der Südfassade Öffnungen von maximal 10% der Fläche zur
Durchlüftung zuzulassen, um eine bauliche Ausführung als offene Großgarage zu
ermöglichen, was in Bezug auf die Lärmemissionen grundsätzlich durch das am
15.08.2008 vorgelegte Lärmgutachten auch zulässig ist. Es wurde ein
entsprechender Entwurf vorgelegt, bei dem die Südfassade durch vertikal
verlaufende Schlitze von 30cm Breite in jeweils 3m Abstand geöffnet wird, um
die erforderliche Durchlüftung zu ermöglichen. Hierfür wurde ebenfalls eine
Ergänzung des Lärmgutachtens vorgelegt, durch welches die Fassadenöffnungen als
unschädlich beurteilt werden. Da durch den Lärmgutachter eine rechtlich
unzulässige Beeinträchtigung durch die im Rahmen der Offenlage vorgelegte
Neufassung des Entwurfes mit Fassadenöffnungen von 10% der Fläche
ausgeschlossen wurde, kann von einer völlig geschlossenen Fassade abgesehen
werden.
Jedoch soll dem Bedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner des direkt
angrenzenden Allgemeinen Wohngebietes nach Immissionsschutz in einem erhöhten
Maße Rechnung getragen werden. Daher sollen in dem an das Allgemeine Wohngebiet
(WA) angrenzenden Bereich des Parkhauses lediglich die für eine ausreichende
Durchlüftung zwingend erforderlichen Öffnungen geschaffen werden. Der
vorgelegte Entwurf ist in diesem Bereich entsprechend anzupassen. Dies wird als
textlicher Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.
Im Offenlageplan
wurde bei den Angaben zur Gelände- und Gebäudehöhe von Werten über der
Bezugsfläche „Normalhöhennull“ ausgegangen. In Hilden werden jedoch die Höhen
über der Bezugsfläche „Normalnull“ gemessen. Der Begriff wurde daher im Plan
und in den Textlichen Festsetzungen redaktionell berichtigt.
Die Straße Am Kronengarten liegt nicht im Bereich der
Werbegestaltungssatzung der Stadt Hilden, grenzt aber an den durch sie
betroffenen Bereich an. Ziel des Bebauungsplanes ist unter anderem, eine
gestalterische Verbesserung in der Straße Am Kronengarten zu erreichen und die
Straße besser in den Innenstadtbereich zu integrieren. Dies soll u.a. durch die
in den Neubau integrierten Ladengeschäfte erreicht werden. Im Rahmen der
Beteiligung während der Offenlage wurde durch das zuständige Fachamt eine
Anregung gemacht, die Inhalte der Werbegestaltungssatzung hier im
Bebauungsplangebiet aufzunehmen. Daher wird im Bebauungsplan eine Textliche Festsetzung
aufgenommen, dass im Plangebiet eine Gestaltung analog den Vorschriften der
Werbegestaltungssatzung erreicht werden soll.
Der Rat der Stadt
Hilden hat am 17.12.2008 beschlossen:
"Grundsätzlich ist immer - auch in Fällen des beschleunigten Verfahrens
gem. § 13a BauGB - die Überleitung in ein normales Verfahren vorzusehen. In
begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden, wenn der
Stadtentwicklungsausschuss in öffentlicher Sitzung die Anwendung des
vereinfachten Verfahrens beschlossen hat."
Der
Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.06.2007 für den
Bebauungsplan 14B, 1. vereinfachte Änderung die Durchführung eines
vereinfachten Aufstellungsverfahrens beschlossen.
Gez. G. Scheib
Finanzielle
Auswirkungen
Produktnummer |
120101 |
Bezeichnung |
Verkehrsflächen und Brücken |
Investitions-Nr.: |
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Mittel
stehen zur Verfügung: |
Nein |
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Haushaltsjahr: |
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Der Mehrbedarf
besteht für folgendes Produkt:
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Betrag € |
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Die Deckung
ist durch folgendes Produkt gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: Ggfl. notwendige Haushaltsmittel werden im kommenden Haushaltsplan
etatisiert. gesehen Klausgrete |
Infolge der höheren Verkehrsbelastung insbesondere des Knotenpunktes Am
Kronengarten/ Kirchhofstraße sind Änderungen der Signalschaltungen
erforderlich. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Hilden. Der Abschluss eines
Vertrages mit dem Landesbetrieb Straße ist erforderlich.