Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

1.  die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 255 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4b BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 255 liegt im Südwesten des Stadtgebietes östlich der Eisenbahntrasse zwischen Karnaper Straße, Schürmannstraße und Diesterwegstraße.
Das Plangebiet wird begrenzt durch die Bahntrasse im Westen, die Karnaper Straße im Norden, ebenfalls im Norden durch die Ostgrenze des Flurstückes 676, die Ostgrenze des Flurstückes 73, der Nordgrenze der Flurstücke 74, 327 und 483, im Südwesten durch die Ostgrenzen der Flurstücke 483, 327, 77 und 76 sowie im Süden durch die Westgrenzen der Flurstücke 76, 202 und 466. Alle Flurstücke liegen in Flur 55 der Gemarkung Hilden.

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planungsrecht für eine moderate bauliche Entwicklung des Bereiches. Es soll eine Mischung unterschiedlicher Wohnformen ermöglicht werden.

 

2.  das Verfahren auf der Basis der Variante 1 fortzuführen.