Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 18, Enthaltungen: 4

 

Beschlussvorschlag:

 

Für den Rat der Stadt Hilden:

 

Der Rat der Stadt Hilden genehmigt die vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 06.03.2013 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt als Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW die Mittelbereitstellung und deren vorzeitige Freigabe aus dem Haushalt 2013 für die Maßnahmen

 

a)            Haushaltsmittel Bau Salzlagerhalle in Höhe von 241.000 €“

 

 

Zusätzlich beschließt der Rat der Stadt Hilden, für die Anmietung der Grundstückserweiterungsfläche Haushaltsmittel in Höhe von 11.400 € zur Verfügung zu stellen.