Sitzung: 18.03.2009 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 04-09 SV 61/275
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 73A, 6. Änderung (VEP Nr. 13), gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in der zurzeit gültigen
Fassung.
Das Plangebiet befindet sich im Zentrum Hildens und
wird begrenzt im Norden durch die Berliner Straße, im Nordwesten durch die
Bebauung südlich der Berliner Straße sowie die Nordseite der Mühlenstraße, im
Südwesten durch die Bebauung zwischen Mittelstraße und Mühlenstraße, im Süden
durch die Mittelstraße und im Osten durch die Hochdahler Straße.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans
umfasst in der Gemarkung Hilden, Flur 49, die Flurstücke 10, 401, 403, 642,
752, 764, 766, 1079 und 1080 sowie Teile der Flurstücke 55, 58 und 824 und in
Flur 59 Teile der Flurstücke 1023 und 1033. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets
ist dem Entwurfsplan zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll
planungsrechtlich eine Umstrukturierung des Bereiches um die St. Jacobus-Kirche
und den Auftakt der Fußgängerzone ermöglichen. Kirchliche und kirchennahe
Nutzungen sollen dauerhaft gesichert werden. Daneben sollen kerngebietstypischen
Nutzungen und Wohnungen zu einer Belebung des Standorts führen.
Die abweichenden Darstellungen des
Flächennutzungsplanes werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren
geändert.