Beschlussvorschlag:

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Die als Anlage in vollem Wortlaut vorliegende 8. Nachtragssatzung zur Satzung über Gebühren

für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden vom 15.12.2005 wird hiermit beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“