Sitzung: 13.02.2013 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/182
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
1. die Aufhebung seines Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 73 A, 6.Änderung (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 13) vom 18.03.2009.
    Das Plangebiet wurde damals
begrenzt durch die Berliner Straße im Norden, im Nordwesten durch die Bebauung
südlich der Berliner Straße sowie die Nordseite der Mühlenstraße, im Südwesten
durch die Bebauung zwischen Mittelstraße und Mühlenstraße und im Osten durch
die Hochdahler Straße.
    Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes umfasste in der Gemarkung Hilden, Flur 49, die Flurstücke 10,
401, 403, 642, 752, 764, 1079 und 1080 sowie Teile der Flurstücke 55, 58 und
824 sowie in Flur 59 Teile der Flurstücke 1023 und 1033.
2. den Anträgen auf Einleitung
eines Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes (VEP)
zuzustimmen.
3. die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 73 A, 6.Änderung (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 13)
als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in
Verbindung mit § 12 BauGB und § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Das Plangebiet
befindet sich in zentraler Lage am Ostrand der Hildener Innenstadt. Es umfasst
die Flächen der St. Jacobuskirche und des zugehörigen Pfarrhauses sowie den
„alten Reichshof“. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 73A, 6. Änderung (VEP
Nr. 13) wird im Norden begrenzt durch die Mühlenstraße, im Südwesten durch die
Bebauung zwischen Mittelstraße und Mühlenstraße, im Süden durch die
Mittelstraße und im Osten durch die Hochdahler Straße. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Hilden, Flur 49, die Flurstücke 10,
401, 403, 642, 764, 1079 und 1080 sowie
Teile der Flurstücke 824, 1206 und 1209Â
und in Flur 59 Teile des Flurstücks 1101.
Die Aufstellung
des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich eine Umstrukturierung des Bereiches
um die St. Jacobus-Kirche und den östlichen Beginn der Fußgängerzone
Mittelstraße ermöglichen. Beabsichtigt ist der Bau eines kirchlichen
Gemeindezentrums, der Bau von innerstädtischen Wohnungen und die Anlage
öffentlich nutzbarer Platzflächen.