Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

1. die Aufhebung seines Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 A, 6.Änderung (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 13) vom 18.03.2009.

 

     Das Plangebiet wurde damals begrenzt durch die Berliner Straße im Norden, im Nordwesten durch die Bebauung südlich der Berliner Straße sowie die Nordseite der Mühlenstraße, im Südwesten durch die Bebauung zwischen Mittelstraße und Mühlenstraße und im Osten durch die Hochdahler Straße.

     Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasste in der Gemarkung Hilden, Flur 49, die Flurstücke 10, 401, 403, 642, 752, 764, 1079 und 1080 sowie Teile der Flurstücke 55, 58 und 824 sowie in Flur 59 Teile der Flurstücke 1023 und 1033.

 

2.  den Anträgen auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes (VEP) zuzustimmen.

 

3.  die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 A, 6.Änderung (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 13) als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 12 BauGB und § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).

 

Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage am Ostrand der Hildener Innenstadt. Es umfasst die Flächen der St. Jacobuskirche und des zugehörigen Pfarrhauses sowie den „alten Reichshof“. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 73A, 6. Änderung (VEP Nr. 13) wird im Norden begrenzt durch die Mühlenstraße, im Südwesten durch die Bebauung zwischen Mittelstraße und Mühlenstraße, im Süden durch die Mittelstraße und im Osten durch die Hochdahler Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Hilden, Flur 49, die Flurstücke 10, 401, 403, 642, 764,  1079 und 1080 sowie Teile der Flurstücke 824, 1206 und 1209  und in Flur 59 Teile des Flurstücks 1101.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll planungsrechtlich eine Umstrukturierung des Bereiches um die St. Jacobus-Kirche und den östlichen Beginn der Fußgängerzone Mittelstraße ermöglichen. Beabsichtigt ist der Bau eines kirchlichen Gemeindezentrums, der Bau von innerstädtischen Wohnungen und die Anlage öffentlich nutzbarer Platzflächen.