Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der Benutzungsgebühren)

 

Der Betrag von 1,85 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 2,18 € je laufenden Standmeter.

 

§ 2 Abs. 1 Satz 2 (Höhe der Benutzungsgebühren) – wird ersatzlos gestrichen

 

„Hierin ist für einen Anteil von 25 v.H. des Standgeldes die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe enthalten.“

 

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.

 

Die 16. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen.