Sitzung: 19.09.2012 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 27
Vorlage: WP 09-14 SV I/011
Antrag der Fraktion BA/CDf:
Bei dem Gelände
des ehemaligen „Jueck" an der Heiligenstraße handelt es sich um eine
wertvolle Immobilie im Zentrum von Hilden. Die Veräußerung dieser Immobilie
führt der Stadt zwar einmalig liquide Mittel zu, dafür verliert die Stadt aber
dauerhaft den Gegenstandswert der Immobilie und vor allem die Möglichkeit,
langfristig Erträge mit dieser Immobilie zu erwirtschaften. Hinzu kommt die
Notwendigkeit, einmalig eine Sonderabschreibung vorzunehmen.
Nach derzeitiger
Kassenlage verfügt die Stadt über ausreichend liquide Mittel, so dass die Beschaffung
liquider Mittel als Veräußerungsmotiv nicht in Betracht kommen kann. Im Sinne
einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft verbietet sich deshalb die Veräußerung
„ohne Not".
Die im Antrag
angesprochenen Tochtergesellschaften der Stadt verfügen über Erfahrung mit der
wirtschaftlichen, aber auch sozialverträglichen Nutzung städtischer
Grundstücke. Sie sollten deshalb für die Stadt der natürliche und erste
Ansprechpartner sein.
Nach dem geltenden
Bundesbaugesetzbuch sollen die Bauleitpläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen,
wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung
gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem
Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung
gewährleisten." (§ 1 BauGB) Die kommunalen Planungs- und
Eingriffsrechte stellen der Stadt hierfür ein hervorragendes Instrumentarium
zur Verfügung. Dieses sollte in Verbindung mit kommunalem Eigentum an Grund und
Boden genutzt werden.
Eine Nutzungsmöglichkeit könnte die Bebauung mit
öffentlich gefördertem Wohnraum sein. Denn leider nimmt auch in Hilden die Zahl
öffentlich geförderter Wohnungen weiter ab: von 3.942 in 1990 auf nur noch
1.422 Ende 2009.
Hauptzweck der zu
100% städtischen WGH mbH sind jedoch Erstellung, Erwerb und Bewirtschaftung von
öffentlich geförderten Wohnungen. „Öffentlich
geförderter Wohnungsbau lässt sich allerdings nur verwirklichen, wenn die
Gesellschafterin der WGH ein entsprechendes Grundstück kostenneutral (z.B. als
Stammkapitalerhöhung) zur Verfügung stellt." (WGH-Jahresbericht
2010) Deshalb sollte der Bürgermeister beauftragt werden, auch diese Option zu
prüfen.
Die BÃœRGERAKTION
verbindet mit ihrem Antrag an den Bürgermeister die Erwartung, dass die Stadt
alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten prüft und nutzt, um eine
sozialgerechte und zukunftsorientierte Stadtentwicklung zu fördern. Dazu gehört
unabdingbar, dass die Stadt oder städtische Gesellschaften über den dafür
erforderlichen Grundbesitz verfügen.
Antrag der Fraktion Grüne (vormals Fraktion dUH):
Bislang gibt es keine politische Entscheidung
dahingehend, dass das Grundstück verkauft werden soll. Die Aktivitäten der
Verwaltung waren u.E. voreilig und von keiner politischen Absichtserklärung
gedeckt. Die politische Absicht wurde lediglich hinsichtlich der Frage, dass
der Jugendtreff „Jueck" als Institution aufgegeben werden soll, erklärt.
Hinsichtlich des weiteren Schicksals des Grundstückes hat noch keine Beratung
und Beschlussfassung stattgefunden.
Es wird insbesondere nicht deutlich, wieso nicht
eine Nutzung des Gebäudes durch die Verwaltung erfolgen kann. So werden jetzt
Mitarbeiter in den gut vermietbaren Büroräumen im „Haus auf der Bech"
untergebracht.
Auch ist völlig unklar, welcher marktgerechte Erlös
im Fall einer Ausschreibung bei einem Verkauf zu erzielen ist. Hinweise auf
eine angeblich existierende Bodenrichtwerttabelle helfen nicht weiter. Ein
Grundstück in Spitzenlage muss und wird einen optimalen Erlös erbringen, wenn
man es öffentlich anbietet.
Schließlich ist auch die Option zu untersuchen, das
Grundstück im Vermögen der Stadt zu behalten und es im Wege des Erbbaurechtes
von einem Dritten bebauen zu lassen. Auch
diese Variante ist wirtschaftlich zu untersuchen und darzustellen.