Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt gemäß des Antrages der Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG vom 10.08.2012 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 246A (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 18) der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 12 BauGB und § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).

 

Das Plangebiet liegt im westlichen Teil der Stadt Hilden. Es wird im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer Straße B 228, im Osten durch eine private Erschließungsstraße bzw. rückwärtige Grundstücksflächen angrenzender Gewerbetriebe an der Weststraße und im Süden und Westen durch die rückwärtigen Grundstücksflächen angrenzender Gewerbetriebe an der Düsseldorfer Straße und der Weststraße. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 25, 196, 198, 200 und 202 der Flur 14 Gemarkung Hilden.

 

Ziel der Planung ist es, für den vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Vergrößerung der Verkaufsfläche zu schaffen.