Sitzung: 29.08.2012 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/161
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt gemäß des Antrages der Lidl
Immobilienbüro West GmbH & Co. KG vom 10.08.2012 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 246A (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.
18) der Innenentwicklung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung
mit § 12 BauGB und § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.
Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
Das Plangebiet
liegt im westlichen Teil der Stadt Hilden. Es wird im Norden begrenzt durch die
Düsseldorfer Straße B 228, im Osten durch eine private Erschließungsstraße bzw.
rückwärtige Grundstücksflächen angrenzender Gewerbetriebe an der Weststraße und
im Süden und Westen durch die rückwärtigen Grundstücksflächen angrenzender
Gewerbetriebe an der Düsseldorfer Straße und der Weststraße. Das Plangebiet
umfasst die Flurstücke 25, 196, 198, 200 und 202 der Flur 14 Gemarkung Hilden.
Ziel der Planung
ist es, für den vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkt die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine Vergrößerung der Verkaufsfläche zu schaffen.