Sitzung: 30.11.2011 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 61/117
Beschlussvorschlag
Der Rat bestätigt
nachfolgenden Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.11.2011:
„Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des von den Eigentümern der
Grundstücke 14 – 22 vorgelegten städtebaulichen Entwurfs das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 236A durch ein von den Antragstellern zu
beauftragendes Stadtplanungsbüro gemäß § 4b BauGB fortsetzen zu lassen.
Spätestens zum Satzungsbeschluss ist ein Vertrag vorzulegen, in dem auf
Grundlage des Angebotes der Antragsteller zu vereinbaren ist, dass die
Erschließung zu errichten ist und dass die Antragsteller die Kosten für Bau und
Unterhaltung der Erschließung anteilmäßig tragen.“