Beschlussvorschlag

 

Der Rat bestätigt nachfolgenden Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 16.11.2011:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des von den Eigentümern der Grundstücke 14 – 22 vorgelegten städtebaulichen Entwurfs das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 236A durch ein von den Antragstellern zu beauftragendes Stadtplanungsbüro gemäß § 4b BauGB fortsetzen zu lassen.

Spätestens zum Satzungsbeschluss ist ein Vertrag vorzulegen, in dem auf Grundlage des Angebotes der Antragsteller zu vereinbaren ist, dass die Erschließung zu errichten ist und dass die Antragsteller die Kosten für Bau und Unterhaltung der Erschließung anteilmäßig tragen.“