Der Rat der Stadt
Hilden nahm Kenntnis von den in der Zeit vom 01.09.2011 bis 31.10.2011 erteilten
Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
(s. Anlage 1 der SV) und investiven Auszahlungen (siehe Anlage 2 der SV).