Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat der Stadt Hilden nahm Kenntnis von den in der Zeit vom 01.09.2011 bis 31.10.2011 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (s. Anlage 1 der SV) und investiven Auszahlungen (siehe Anlage 2 der SV).