Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden nimmt Kenntnis von den in der Zeit vom 01.09.2011 bis 31.10.2011
erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen (s. Anlage 1) und investiven Auszahlungen (siehe
Anlage 2).“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 9 der
Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt vom 01.10.1999, zuletzt geändert mit
Datum vom 07.07.2010, gilt für die Zustimmung von über- / außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NW folgende Regelung:
Aufwendungen
innerhalb eines Budgets und investive Auszahlungen innerhalb einer Investition
sind als erheblich im Sinne des § 83
Abs. 2 GO NW anzusehen und bedürfen der Zustimmung
des Rates, wenn sie 25.000,- € übersteigen.
Sonstige
Auszahlungen gelten generell als unerheblich.
Aufwendungen und
investive Auszahlungen innerhalb eines Budgets, die einen Betrag von 5.000,- € übersteigen, sind dem Rat zur Kenntnis
vorzulegen.
In unbeschränkter
Höhe als unerheblich anzusehen sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen auf Grund:
a)
gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung
(inkl. der Auswirkungen aus dem Gemeinderefinanzierungsgesetz, z. B.
Gewerbesteuerumlagen, Solidarbeitrag, Kreisumlage).
b)
Interne Leistungsverrechungen,
c)
kalkulatorische Kosten,
d)
Mehrwert- / Vorsteuern,
e)
Verluste aus Wertveränderungen bei Steuern,
Gebühren und Beiträgen (z.B. Niederschlagungen, Erlasse),
f)
Systembedingte Veränderungen bzw. des doppischen
Haushaltes auf Grund neuerer Erkenntnisse, gesetzlicher Grundlagen (z. B.
Anpassung des Konten- und Produktplanes),
g)
Umschuldungen / Sondertilgungen und
h)
Abschlussbuchungen.
Verpflichtungsermächtigungen
nach § 85 Abs. 1 GO NW sind als erheblich anzusehen, wenn sie 25.000,- €
übersteigen.
In den beigefügten
Verzeichnissen sind die in der Zeit vom 01.09.2011 bis 31.10.2011 bewilligten
unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (Anlage 1) und die
unerheblichen über- und außerplanmäßigen investiven Ausgaben (Anlage 2) aufgeführt.
Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
|
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
|
|
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
|
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: |
|||||||
Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
|||||||