Sitzung: 16.11.2011 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 09-14 SV 61/117
Beschlussvorschlag:
Variante A:
Die Verwaltung
wird beauftragt, auf Basis des von den Eigentümern der Grundstücke 14 – 22 vorgelegten
städtebaulichen Entwurfs das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
236A durch ein von den Antragstellern zu beauftragendes Stadtplanungsbüro gemäß
§ 4b BauGB fortsetzen zu lassen.
Spätestens zum
Satzungsbeschluss ist ein Vertrag vorzulegen, in dem auf Grundlage des Angebotes
der Antragsteller zu vereinbaren ist, dass die Erschließung zu errichten ist
und dass die Antragsteller die Kosten für Bau und Unterhaltung der Erschließung
anteilmäßig tragen.
oder
Variante B:
Der Antrag, das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 236A auf Grundlage des vorgelegten
städtebaulichen Entwurfs fortzusetzen, wird abgelehnt.
Die Verwaltung
wird beauftragt, eine Sitzungsvorlage zu erstellen, um das Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 236A einzustellen.