Sitzung: 28.09.2011 Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 09-14 SV 20/052
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt behält die bisherige Praxis bei und nimmt weiterhin keinen
direkten Einfluss.
2. Im Rahmen des Kommunalrechts soll die Stadt Hilden ihren Einfluss
ausüben und einen Vertreter nach § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW entsenden.
3. Die Stadt Hilden veräußert die Anteile an dem Bauverein.