Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt behält die bisherige Praxis bei und nimmt weiterhin keinen direkten Einfluss.

2. Im Rahmen des Kommunalrechts soll die Stadt Hilden ihren Einfluss ausüben und einen Vertreter nach § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW entsenden.

3. Die Stadt Hilden veräußert die Anteile an dem Bauverein.