Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung wird anheim gestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden ist mit einem Anteil von
0,8 % an der Gemeinnütziger Bauverein Hilden e.G. beteiligt. Anlässlich der
geplanten Bauvorhaben im Hildener Süden durch den Bauverein ergab sich die
Frage der Wahrnehmung der Interessen der Stadt Hilden als Mitglied der
Genossenschaft. Hierfür gab es bisher keine Festlegungen.
Die bereits seit Jahrzehnten bestehende geringfügige
Mitgliedschaft der Stadt ist bisher nicht als Instrument der Einflussnahme auf
die Geschäftspolitik des Bauvereins gewertet worden – wofür sie auch
grundsätzlich viel zu gering ist - , sondern als „ideelle Beteiligung“, mit der
die Würdigung der Aufgabenwahrnehmung des Bauvereins durch die Stadt Hilden
ausgedrückt werden sollte. Insofern ist bisher auch keine Teilnahme von städt.
Vertretern bei der Gesellschafterversammlung des Bauvereins erfolgt. Es wird
vorgeschlagen, auch weiterhin an dieser Vorgehensweise festzuhalten.
Sofern eine Teilnahme an der
Gesellschafterversammlung abweichend von der bisherigen Praxis für erforderlich
gehalten wird, wäre nach § 113 Abs. 2 GO NRW ein Vertreter der Gemeinde durch
den Rat zu bestellen. Alternativ käme natürlich auch in Frage, auf den ideellen
Anteil am Bauverein zu verzichten und diesen an den Bauverein zu veräußern.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
nein |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer |
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