Sitzung: 15.03.2006 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: WP 04-09 SV 61/096
Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
38 B gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in
der zur Zeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt
im Südosten der Stadt Hilden zwischen den Straßen Bredharter Heide und Krabbenburg
und umfasst die Flurstücke 586, 922 tlw., 1438, 1441, 1709, 1710 tlw.und 1712
tlw., alle in Flur 64 der Gemarkung Hilden.
Das Ziel der Planung
ist es, eine nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche für eine Wohnbebauung
zu öffnen und diese Neubebauung an die vorhandenen Baustrukturen anzupassen.“