Beschlussvorschlag:
„Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
38 B gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in
der zur Zeit gültigen Fassung.
Das Plangebiet liegt
im Südosten der Stadt Hilden zwischen den Straßen Bredharter Heide und Krabbenburg
und umfasst die Flurstücke 586, 922 tlw., 1438, 1441, 1709, 1710 tlw.und 1712
tlw., alle in Flur 64 der Gemarkung Hilden.
Das Ziel der Planung
ist es, eine nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche für eine Wohnbebauung
zu öffnen und diese Neubebauung an die vorhandenen Baustrukturen anzupassen.“
Erläuterungen und Begründungen:
Das Plangebiet für
den Bebauungsplan Nr. 38 B liegt im Südosten der Stadt Hilden zwischen den
Straßen Krabbenburg und Bredharter Heide. Es handelt sich um eine Fläche, die
im Bebauungsplan Nr. 38 A aus dem Jahr 1977 als „Öffentliche Grünfläche –
Friedhof“ ausgewiesen ist, im Bebauungsplan Nr. 38 aus dem Jahr 1962 als
„Erweiterungsfläche Friedhof“.
Durch veränderte
Begräbnis-Gewohnheiten der Bevölkerung (mehr Feuerbestattungen/Urnengräber)
sowie durch den allgemeinen Bevölkerungsrückgang hat es sich nach entsprechender
Prüfung durch die Fachämter der Verwaltung ergeben, dass im Bereich des
Hildener Südfriedhofes Flächen für den Fortbestand des Friedhofes nicht mehr
benötigt werden.
Es handelt sich im
einzelnen um Flächen, die am westlichen Rand des Friedhofsgeländes liegen und
an die vorhandene Einfamilienhaus-Bebauung entlang der Straße Bredharter Heide
angrenzen.
Da es in Hilden –
trotz der relativ hohen Grundstückspreise - auch immer eine Nachfrage nach
vergleichsweise großen und individuell bebaubaren Einfamilienhaus-Grundstücken
gegeben hat und gibt, sieht die Verwaltung in der nun frei verfügbaren Fläche
am Südfriedhof eine gute Chance, genau diese oben beschrieben Nachfrage
zumindest teilweise zu decken.
Es ist beabsichtigt,
die Vermarktung der Grundstücksflächen dementsprechend seitens der Stadt selbst
zu übernehmen und dabei insbesondere Hildener Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit
eines Erwerbs aufzuzeigen („Einheimischen-Modell“).
Um dies zu
erreichen, sind entsprechende Bauleitplan-Verfahren durchzuführen, eine
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines neuen
Bebauungsplanes.
Diese
Bauleitplan-Verfahren wurden schon in der Sitzungsvorlage Nr. 61/087 „Bericht
über den Stand der Bauleitplan-Verfahren (Januar 2006)“ für den
Stadtentwicklungsausschuss am 11.01.2006 angesprochen und durch den Ausschuss
in die seitens der Verwaltung zu bearbeitende Prioritätenliste aufgenommen.
Die Verwaltung macht
daher den Beschlussvorschlag, das Bebauungsplan-Verfahren mit dem Aufstellungsbeschluss
einzuleiten.
(Günter Scheib)