Beschlussvorschlag:

 

          Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hilden beschließt:

 

          a)  Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreis Mettmann als Aufgabenträger des ÖSPV (mit Ausnahme der Ortsbuslinie O3) auch in Hilden mitzuteilen, dass sich die Stadt Hilden vorbehaltlich der für die Pilotphase zugesagten Landesmittel zunächst für die Dauer des Pilotprojektes SozialTicket vom 01.11.2011 bis längstens einschließlich 31.12.2012 an diesem Projekt beteiligt.

 

          b)  Als Aufgabenträger für die Ortsbuslinie O3 stimmt die Stadt Hilden vorbehaltlich der für die Pilotphase zugesagten Landesmittel der Teilnahme am VRR-SozialTicket für die Pilotphase vom frühest möglichem Zeitpunkt bis längstens einschließlich 31.12.2012 zu.

Die Stadt Hilden nimmt die „Richtlinie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR über die Festsetzung der Tarife des Sozialtickets im Gemeinschaftstarif für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) als Höchsttarif" zur Kenntnis.

Gemäß Ziffer 3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des SozialTickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien SozialTicket 2011) wird die Abwicklung der Finanzierung des SozialTickets über den Zweckverband VRR / die VRR AöR bestätigt.