Sitzung: 28.01.2009 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 23
Vorlage: WP 04-09 SV 61/263
Beschlussvorschlag
(Antragstext):
Der Rat der Stadt Hilden beschließt:
1.  Das ehemalige Schulgebäude
hinter dem „Alten Helmholtz“ wird, wie vom Stadtentwicklungsausschuss bereits
beschlossen, abgerissen.
Die hierfür erforderlichen Kosten werden außerplanmäßig bereitgestellt.
2. Â Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, eine Planung für eine attraktive, begehbare Grünfläche sowie die
Anlegung weiterer Parkplätze für VHS und Musikschulbesucher zu erstellen.
3.  Für den Geltungsbereich des
für unwirksam erklärten Bebauungsplans Nr. 236 wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in
der zurzeit gültigen Fassung unverzüglich die Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung
beschlossen. Die städtische Fläche soll planungsrechtlich weiterhin als „Fläche
für den Gemeinbedarf" ausgewiesen werden. Soweit für die Realisierung des
Antrages eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erforderlich ist, wird
die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.
4.  Zusätzliche Parkplätze sollen
maximal auf der jetzt bereits durch Gebäude und Gebäudevorplatz versiegelten
Fläche entstehen.
5. Â Der alte Baumbestand wird
festgeschrieben. Die alte Eiche neben dem ehemaligen Schulgebäude ist bei einem
Abriss fachgerecht vor Beschädigungen zu schützen.
6.  Es wird eine Fußwegeverbindung
Gerresheimer Str./ Hoffeldstraße geschaffen. So sind der Nove-Mesto-Platz und
die Haltestelle Nove-Mesto-Platz vom alten Helmholtz schnell und gefahrlos
erreichbar.
7. Â Die
Flächennutzungsplanänderung soll mit der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gern. § 4 Abs. 1 BauGB verbunden werden.