Sitzung: 15.12.2010 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 09-14 SV 14/015
I. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1.   Der
gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur
Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht
vom 03.05.2010 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft
worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 14.10.2010 und im
Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2008 vom 03. Mai 2010 wird hiermit
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2.    Der Jahresüberschuss
von 11.531.170,73 € geht in die Allgemeine Rücklage ein.“
II. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den Bürgermeister:
„1.   Der
Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008
entlastet.
2.    Der
Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den
JahÂresabschluss 2008 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO
NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden
JahresabÂschlusÂses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“