Beschluss: einstimmig beschlossen

I. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:

 

"1.    Der gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht vom 03.05.2010 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 14.10.2010 und im Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.

 

Der Jahresabschluss 2008 vom 03. Mai 2010 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

2.     Der Jahresüberschuss von 11.531.170,73 € geht in die Allgemeine Rücklage ein.“

 

 

II. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den Bürgermeister:

 

„1.    Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008 entlastet.

 

2.     Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den Jah­resabschluss 2008 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresab­schlus­ses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“