I. Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis vom Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 vom 14.10.2010. Er macht sich den
Prüfungsbericht zu eigen und erklärt den Bestätigungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes zu seinem eigenen Bestätigungsvermerk.
Der Bestätigungsvermerk lautet:
"Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung:
Die Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss -
bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und
Anhang sowie den Lagebericht - der Stadt für das Haushaltsjahr 1. Januar bis
31. Dezember 2008 geprüft. In die Prüfung wurden die Buchführung, die Inventur,
das Inventar und die Übersicht der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände einbezogen. Die Inventur, die Buchführung sowie die
Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von
Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des
Bürgermeisters der Stadt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der
Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der
örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach § 101 Abs. 1 GO
NRW und in Anlehnung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-
und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände, Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung
der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
Bürgermeisters der Stadt sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
Hilden, den 14. Oktober 2010
Rechnungsprüfung
gez. gez.
Michael
Witek Torsten
Schlüter
Leiter
des Rechnungs- Rechnungsprüfer
prüfungsamtes
der
Stadt Hilden
der Stadt
Hilden“
Der vorstehende Prüfungsbericht wird in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und in Anlehnung an die
Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (vgl. IDW
PS 450) erstattet.
Hilden, den 15. November 2010
Rechnungsprüfungsausschuss
Vorsitzender
(Der Bestätigungsvermerk im
Prüfbericht ist während der Sitzung von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen.)
II. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt:
"1. Der
gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer auf- und vom Bürgermeister dem Rat zur
Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lage- und Rechenschaftsbericht
vom 03.05.2010 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 GO NRW geprüft
worden. Das Prüfungsergebnis ist im Prüfungsbericht vom 14.10.2010 und im
Bestätigungsvermerk vom gleichen Tage (siehe oben) festgehalten worden.
Der Jahresabschluss 2008 vom 03. Mai 2010 wird hiermit
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss
von 11.531.170,73 € geht in die Allgemeine Rücklage ein.“
III. Beschlussvorschläge für den Rat der Stadt ohne den Bürgermeister:
„1. Der Bürgermeister
wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008 entlastet.
2. Der
Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie den
Jahresabschluss 2008 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß § 96 Abs. 2 GO
NRW öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden
Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 59 Abs. 3 und § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der
Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss dahingehend, ob er ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung ergibt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erstreckt sich darauf, ob
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der
Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang
steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt erwecken.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erstellt über Art und
Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis einen Prüfungsbericht. Der
Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den
Prüfungsbericht aufzunehmen.
Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss
an den Rat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum
Prüfungsergebnis zu geben.
Das Prüfungsergebnis ist im Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsausschusses laut § 101 Abs. 3 GO NRW in einem
Bestätigungsvermerk zusammenzufassen und dient dem Rat als Grundlage zur
Feststellung des Jahresabschlusses und zur Entscheidung über die Entlastung des
Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW.
Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW des Rechnungsprüfungsamtes,
welches abschließend ebenfalls einen Bestätigungsvermerk abzugeben hat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss berät sodann den nach
der Prüfung vom Rechnungsprüfungsamt erstellten, als Anlage beigefügten
Prüfungsbericht sowie den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes und
entscheidet darüber, ob er sich den Prüfungsbericht zu eigen macht und somit zu
seinem eigenen Prüfungsbericht erklärt und er dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
durch Beschluss und die Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks durch die
Vorsitzende / den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses „beitritt“.
Selbstverständlich ist der Rechnungsprüfungsausschuss
jedoch in seiner Entscheidung frei und könnte auch eine anders lautende
Entscheidung treffen. Insbesondere könnte er das Rechnungsprüfungsamt zu
weiteren Prüfungen auffordern oder sogar das Prüfungsergebnis des Rechnungsprüfungsamtes
anders beurteilen und dies in einem anders lautenden Bestätigungsvermerk dokumentieren.
In dem diesjährigen Prüfungsbericht des
Rechnungsprüfungsamtes sind keine grünen Seiten eingefügt, die nach Auffassung
des Rechnungsprüfungsamtes der vertraulichen Behandlung bedürfen. Insofern ist
es nicht erforderlich, dem Rechnungsprüfungsausschuss einen gesonderten Berichtsband
vorzuschlagen, der abweichend vom Grundsatz der Öffentlichkeit nicht öffentlich
bleiben sollte.
Auch hier ist der Rechnungsprüfungsausschuss in
seiner Beurteilung und in seiner Entscheidung unabhängig und könnte
selbstverständlich eigene Kriterien entwickeln, die z.B. für die Zuordnung
einzelner Berichtsteile zum gesonderten - d.h. nichtöffentlichen - Berichtsband
maßgebend sind.
Aus diesem Grunde wird der vorliegende Bericht dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung anheim gestellt.
Abschließend danken die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes den Mitgliedern der Verwaltungsführung,
insbesondere aber dem Team des Amtes für Finanzservice und dem Stadtkämmerer
für die stets konstruktive Zusammenarbeit während der langwierigen und nicht
einfachen Prüfung dieses ersten Jahresabschlusses, die auch bei
unterschiedlichen Sichtweisen immer positive Arbeitsergebnisse ermöglicht hat.
An dieser Stelle sei noch der folgende redaktionelle
Hinweis gestattet:
Das inklusive der Anlagen mehrere hundert Seiten
starke Druckexemplar des Jahresabschlusses 2008 wurde den Mitgliedern des Rates
der Stadt Hilden ja bereits in der letzten Sitzung vor der Sommerpause 2010
ausgehändigt. Aus diesem Grunde wurde dieses Druckwerk, welches die Anlage zum
Prüfungsbericht und Testat des Jahresabschlusses 2008 darstellt, nur den
jetzigen Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses als Anlage dieser
Sitzungsvorlage beigelegt. Bitte nehmen Sie Kontakt zum Rechnungsprüfungsamt
(Durchwahlen 170, 173 oder 175) oder natürlich zum Amt für Finanzservice
(Durchwahlen 202, 203 oder 204) auf, falls Sie ein weiteres Exemplar des
ausgedruckten Jahresabschlusses 2008 inkl. des Lage- und Rechenschaftsberichtes
benötigen.
gez. Horst Thiele
Bürgermeister