Beschlussvorschlag (geändert) :

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt den Umbau und die Sanierung des Kolpinghauses, Kirchhofstr. 18, nach den vorliegenden Plänen und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 1.102.000 € zu.

 

Die im Haushaltsjahr 2010 benötigten Mittel in Höhe von 230.000 € werden außerplanmäßig bereit gestellt.

Deckung: siehe finanzielle Auswirkungen

 

Die im Haushaltsjahr 2011 benötigten Mittel in Höhe von 872.000 € werden im Vorgriff auf den Haushalt überplanmäßig im Haushaltsjahr 2011 und zur sofortigen Zahlung (ab Januar) bereitgestellt. Über die Finanzierung wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.