Beschlussvorschlag:
Die Beschlussfassung wird anheim gestellt.
( Günter Scheib )
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 15.09.2008 beantragen die Eheleute Helga und Dieter
Bruch gemäß § 24 Gemeindeordnung (GO NRW):
„Der Bürgermeister wird beauftragt, das
Hintergelände der Musikschule so herzurichten, dass dort ein Wendehammer sowie
zusätzlicher Parkraum entsteht, bis eine endgültige Nutzung dieser Flächen
durch den Rat entschieden und ein konkreter Baubeginn festgelegt ist.“
Auf Grundlage der Sitzungsvorlagen Nr. 61/211 und 61/224 hat der
Stadtentwicklungsausschuss sich in den Sitzungen am 11.06.2008 und am
13.08.2008 zuletzt mit einer Folgenutzung für das 2.763 m² große, städtische
Grundstück beschäftigt. Im Ergebnis wurde festgelegt, das aufstehende Gebäude
im kommenden Jahr abzureißen und erst anschließend sich über eine Folgenutzung
klar zu werden.
In der Sitzung des Rats am 27.08.2008 hat die FDP-Fraktion beantragt,
das Gebäude zu sanieren und als „Internationales Gemeindehaus“ zu nutzen. Mit
diesem Antrag setzt sich die Sitzungsvorlage Nr. 26/063 auseinander. Weiterhin
hat die CDU-Fraktion in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantragt,
den ehemaligen naturwissenschaftlichen Trakt des alten Helmholtzgymnasiums
abzureißen und das städtische Grundstück als begehbare Grünfläche inkl.
weiterer Stellplätze zur Erweiterung der vorhandenen Parkplatzanlage zu nutzen.
Dieser Antrag wird mit der Sitzungsvorlage Nr. 61/239 den Beschlussgremien zur
Beratung vorgelegt.
Da die Sitzungsvorlagen sich alle mit der künftigen Nutzung des städtischen
Grundstücks hinter dem alten Helmholtzgymnasium auseinandersetzen, empfiehlt
die Verwaltung, sie zusammen zu beraten.
Für das städtische Grundstück stellt der Flächennutzungsplan der Stadt
Hilden seit dem Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung der 40. Änderung des
Flächennutzungsplans am 21.07.2005 Wohnbaufläche dar.
Seit der Rechtskraft des Urteils des OVG Münsters am 17.01.2008 zum
Bebauungsplan Nr. 236 sind die Festsetzungen des Durchführungsplans Nr. 3
(Rechtskraft: 24.10.1958) wieder für das städtische Grundstück verbindlich, der
heute nur noch in Form einer 2. Ausfertigung eines Baugestaltungsplans
vorliegt. Dieser übergeleitete Bebauungsplan setzt eine öffentliche Baufläche
in einer verbleibenden öffentlichen Grünfläche fest.
Auf Grundlage dieser bauplanungsrechtlichen Festsetzungen ist in einem
bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen, ob die provisorische
Erstellung einer Stellplatzanlage für den Gebäudekomplex Gerresheimer Straße
20, 20a und 20b mit seinen öffentlichen Nutzungen sowie einer zusätzlichen
Wendemöglichkeit für den bestehenden Parkplatz genehmigungsfähig ist. Hierbei
sind insbesondere die Lärm- und sonstigen Emissionen im Vergleich zum Rücksichtnahmegebot
auf die Rückzugräume der benachbarten Grundstücke zu prüfen, wobei insbesondere
zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der beantragten Nutzung, um eine
befristete Nutzung handelt.
Die von den Eheleuten Bruch beantragten Maßnahmen werden aus heutiger
Sicht der Verwaltung folgende Kosten nach sich ziehen:
Für die Haushaltsplanberatung 2009 hat das Amt für Gebäudewirtschaft die
Kosten für den Abriss des Gebäudes neu mit 225.000,- € kalkuliert.
Die Kosten für die Herstellung von Stellplatz- und Wegeflächen kann das
Tiefbau- und Grünflächenamt nur auf Basis von ungefähren durchschnittlichen
Herstellungskosten schätzen, da keine konkrete Planung vorliegt. Nach den
Erfahrungen des Tiefbau- und Grünflächenamts kostet die Anlegung einer
Grünfläche netto zwischen 60,- bis 80,- €/m², eines Spielplatzes (auf Grund der
Spielgeräte) zwischen 80,- bis 120,- €/m² oder eines Parkplatzes (entsprechend
einer Straße) zwischen 80,- bis 100,- €/m. Überschlägig gemittelt kann man also
mit Herstellungskosten für die provisorische Nutzung (inkl. entsprechender
provisorischer Herstellung der Begleitflächen) in Höhe von brutto rund 80,-
€/m² ausgehen. Bei einer Flächengröße von 2763 m³ somit ca. 221.000,- €.
Zur Beurteilung der Lärmemissionen der beantragten Nutzungen ist eine
schalltechnische Untersuchung notwendig. Hierfür sind aus heutiger Sicht Kosten
in Höhe von ca. 5.000,- € zu erwarten.
( Günter Scheib )
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
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Produktnummer: |
011301 090101 |
Bezeichnung: |
Gebäudeunterhaltung Stadtplanung |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
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Investitions-Nr.: |
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Haushaltsjahr |
Auszahlung |
Einzahlung |
Investitions-haushalt |
Beschreibung |
€ |
€ |
ja/nein |
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2009 |
225.000,- |
|
ja |
Abriss des Gebäudes |
2009/2010 |
~ 221.000,- |
|
ja |
Herstellung einer Grünanlage und von Parkplätzen |
2009 |
5.000,- |
|
nein |
Lärmgutachten |
In der Anlagenbuchhaltung hat das städtische Grundstück mit der
Katasterbezeichnung Gemarkung Hilden, Flur 50, Flurstücke 1121 und 1142
(Grundstücksgröße insgesamt: 2.763 m²) als Baufläche unter Berücksichtigung
der kaufmännisch vorsichtig geschätzten Abrisskosten des ehemaligen
Schulgebäudes ein Buchwert in Höhe von 561.875,- €. |
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Sichtvermerk Kämmerer |
Personelle
Auswirkungen |
nein |
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Im Stellenplan
enthalten: |
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Planstelle(n): |
Sichtvermerk Personaldezernent |