Betreff
Lärmminderung an den Hilden umgebenden Autobahnen
Antrag der CDU-Fraktion
Vorlage
WP 09-14 SV 66/010
Aktenzeichen
66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussfassung wird anheim gestellt

 

 

 

 

Horst Thiele

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die CDU-Fraktion hat den beigefügten Antrag gestellt. Von der Verwaltung können dazu folgende Angaben als Information zur Entscheidungsfindung gemacht werden.

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Stadt Hilden weder als Straßenbaulastträger noch als Straßenverkehrsbehörde direkte Verantwortlichkeiten oder Regelungsmöglichkeiten auf Autobahnen hat. Dies betrifft sowohl den Lärmschutz im Hinblick auf bauliche Lärmschutzeinrichtungen wie auch im Hinblick auf Geschwindigkeitsregelungen.

 

Insofern kann die Stadt Hilden weder den Einbau von „Flüsterasphalt“ noch Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Autobahnen anordnen.

 

Im Rahmen von Vorarbeiten der Verwaltung zu einem Lärmaktionsplan wurde auch die Möglichkeit der Lärmminderung an der Autobahn A3 aufgezeigt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wurde im Frühjahr 2009 um Stellungnahme gebeten. In einer Eingangsbestätigung im Herbst 2009 wurde nur mitgeteilt, dass eine Beantwortung in der Reihenfolge des Eingangs von Anfragen der Städte zur Lärmaktionsplanung erfolgt.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat in einer Stellungnahme zu den o.a. Vorarbeiten bezüglich anderer Straßen folgendes mitgeteilt:

 

 

Vergleichend wird auf die Situation in der Nachbarstadt Erkrath hingewiesen. Dort wird bisher ohne sichtbaren Erfolg von Verwaltung und Bürgern versucht, Lärmschutzmaßnahmen zu erreichen.

 

 

Horst Thiele



Finanzielle Auswirkungen

 

 



Personelle Auswirkungen