Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2010 und beschließt die Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren ab 01.01.2010 wie folgt:

 

Schmutzwassergebühren

Gebühr 2009

Gebühr 2010

Abwasserreinigungsgebühr je cbm

0,83 Euro

0,85 Euro

Abwasserableitungsgebühr je cbm

0,82 Euro

0,89 Euro

 

 

 

Niederschlagswassergebühr

Gebühr 2009

Gebühr 2010

Niederschlagswassergebühr je qm

0,54 Euro

0,58 Euro

 

Die vorstehenden Gebühren sind in einem Nachtrag zur Satzung über die Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Hilden aufzunehmen.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Zur Abwasserreinigungsgebühr

 

Grundlage für diesen Teil der Gebühr ist die Abwasserabgabe und der Beitrag an den BRW. Der anzurechnende BRW-Beitrag sinkt um 16.000 Euro. Der angerechnete Aufwand für die Abwasserabgabe sinkt minimal um 1.000 Euro.

Der Verbrauch der Nicht-Mitglieder sinkt um 88.000 m³ (-2,92%), so dass die Abwasserreinigungsgebühr um 0,02 Euro (+2,41%) steigt.

 

 

2. Zur Abwasserableitungsgebühr

 

Deutlich gestiegen sind die Personalkosten im Vergleich zum Vorjahr. Dies liegt daran, dass die Personalkostenanteile aus der Verwaltung für die Stadtentwässerung neu ermittelt wurden. Des Weiteren wird eine neue Stelle für die Dichtheitsprüfung eingerichtet (WP 09-14 SV 66/003). Insgesamt steigen die Personalkosten für 2010 um 180.485 Euro (+94,35 %). Dies wirkt sich sowohl für die Schmutzwassergebühr als auch für die Niederschlagswassergebühr negativ aus.

Deutlich gesunken dagegen sind die kalkulatorischen Kosten für die Schmutzwasserkanäle. Sie sinken im Vergleich zum Vorjahr um -301.553 Euro (-16,38 %).

Die bei der Gebührenbedarfsberechnung zu berücksichtigende AFA wird vom Wiederbeschaffungszeitwert der Kanäle ermittelt. Die Vermögenswerte der Kanäle und somit die Abschreibungsbeträge sind daher an den Baupreisindex gekoppelt, der vom statistischen Landesamt herausgegeben wird und auf den keinerlei Einfluss genommen werden kann.

In 2008 wurde eine deutliche Unterdeckung in Höhe von -610.909 Euro erzielt, welche in 2010 und 2011 wieder ausgeglichen werden muss. Dies lag jedoch nicht nur an den hohen kalkulatorischen Kosten, sondern auch an den zu geringen Einnahmen der Abwassergebühren. Die Mindereinnahmen betrugen -419.940 Euro. Für 2010 wird eine Vorjahresunterdeckung in Höhe von -471.440 Euro eingerechnet.

 

Der Verbrauch laut Steueramt ist um 16.000 m³ gesunken, was bei der Abwasserableitungsgebühr auch zu einer Gebührensteigung beiträgt.

Die Abwasserableitungsgebühr steigt um 0,07 Euro (+8,54%).

 

Somit steigt die Gesamtschmutzwassergebühr um 0,09 Euro (+5,45 %).

 

 

3. Zur Niederschlagswassergebühr

 

Der Aufwand für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen steigt um 90.213 Euro. 

Die kalkulatorischen Kosten der Regenwasserkanäle sind im Vergleich zum Vorjahr um 24.906 Euro gestiegen (+1,41 %).

 

Die einleitende versiegelte Fläche sinkt auf 5.280.000 m².

 

Die Niederschlagswassergebühr steigt somit um 0,04 Euro (+7,41 %).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Entwicklung der Gebühren in den letzten sechs Jahren kann wie folgt dargestellt werden:

 

 

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Abwasserreinigungsgebühr

1,06 Euro

0,86 Euro

0,87 Euro

0,89 Euro

0,83 Euro

0,85 Euro

Abwasserableitungsgebühr

1,09 Euro

0,65 Euro

0,63 Euro

0,60 Euro

0,82 Euro

0,89 Euro

Gesamtschmutzwassergebühr

2,15 Euro

1,51 Euro

1,50 Euro

1,49 Euro

1,65 Euro

1,74 Euro

Niederschlagswassergebühr

-

0,68 Euro

0,62 Euro

0,63 Euro

0,54 Euro

0,58 Euro

Gesamtgebühr

2,15 Euro

2,19 Euro

2,12 Euro

2,12 Euro

2,19 Euro

2,31 Euro

 

 

 

 

Anlage:

 

Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung für das Jahr 2010

 

 

 

gez. Horst Thiele



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

110302

Bezeichnung

Stadtentwässerung

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

Im Haushaltsplan berücksichtigt.

Haushaltsjahr:

2010

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

gez. Klausgrete

 

 

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

 

gez. Danscheidt