Betreff
Beschluss zur Niederschrift der Ratssitzung am 12.12.2023
Vorlage
WP 20-25 SV 01/158
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden stellt fest, dass die Niederschrift der 23. Sitzung des Rates vom 12.12.2023 zum Tagesordnungspunkt 6.2 „Freiwilliger Zuschuss für Brauchtumsveranstaltungenmit einem falschen Abstimmungsergebnis protokolliert wurde (Änderung durchgestrichen bzw. fett geschrieben):

 

„Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt

 

a)    in Anerkennung der Durchführung des heimatstädtischen Volksfestes Karneval zur Finanzierung des gesamtstädtischen Karnevals in der Session 2023/2024 und des Rosenmontagszuges 2024 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 12.600,00 Euro an das Carnevals Comitee Hilden e. V.

 

sowie

 

b)    in Anerkennung der Durchführung des Schützenbrauchtums und des Schützenumzuges 2024 in Höhe von 10.800,00 Euro an die St. Seb. Schützenbruderschaft Hilden e.V

 

zu gewähren.

 

Abstimmungsergebnis:

Zu a):

Mehrheitlich beschlossen mit

40

Ja-Stimmen

(BGM Pommer, SPD, Grüne, FDP, AfD, BA, Allianz, Rm Erbe)

20

Nein-Stimmen

(CDU)

 

Zu b):

Mehrheitlich abgelehnt mit

24 27

Ja-Stimmen

(BGM Pommer, Grüne, FDP, AfD, BA, Allianz, Rm Erbe)

36 33

Nein-Stimmen

(CDU, SPD, BA)“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zur Niederschrift des Rates vom 12.12.2023 wurde von Rm Reffgen/BA angemerkt, dass das Abstimmungsverhalten der BA-Fraktion zu TOP 6.2, Punkt b „Zuschuss für das Schützenbrauchtum“ falsch im Protokoll wiedergegeben wurde und die BA-Fraktion mit „Ja“ gestimmt habe.

 

Die Niederschrift ist gemäß § 52 GO NRW eine Urkunde, die nachträglich nicht mehr geändert

werden kann, auch nicht durch Beschluss des Rates. Ist der Rat der Auffassung, dass die Niederschrift die gefassten Beschlüsse nicht richtig wiedergibt oder sonst Ungenauigkeiten

enthält, so kann er dies durch einen neuen Beschluss feststellen.

 

Es wird anheimgestellt, dem Beschlussvorschlag zu folgen.

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister