Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden stellt fest, dass die Niederschrift der 23. Sitzung des Rates vom 12.12.2023
zum Tagesordnungspunkt 6.2 „Freiwilliger Zuschuss für
Brauchtumsveranstaltungen“ mit einem falschen Abstimmungsergebnis protokolliert wurde
(Änderung durchgestrichen bzw. fett geschrieben):
„Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
a)
in Anerkennung der Durchführung des heimatstädtischen
Volksfestes Karneval zur Finanzierung des gesamtstädtischen Karnevals in der
Session 2023/2024 und des Rosenmontagszuges 2024 einen städtischen Zuschuss in
Höhe von 12.600,00 Euro an das Carnevals Comitee Hilden e. V.
sowie
b)
in Anerkennung der Durchführung des
Schützenbrauchtums und des Schützenumzuges 2024 in Höhe von 10.800,00 Euro an
die St. Seb. Schützenbruderschaft Hilden e.V
zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Zu a):
Mehrheitlich beschlossen mit
40 |
Ja-Stimmen |
(BGM Pommer, SPD, Grüne, FDP, AfD, BA, Allianz, Rm Erbe) |
20 |
Nein-Stimmen |
(CDU) |
Zu b):
Mehrheitlich abgelehnt mit
|
Ja-Stimmen |
(BGM Pommer, Grüne, FDP, AfD, BA, Allianz, Rm Erbe) |
|
Nein-Stimmen |
(CDU, SPD, |
Erläuterungen und Begründungen:
Zur Niederschrift
des Rates vom 12.12.2023 wurde von Rm Reffgen/BA angemerkt, dass das
Abstimmungsverhalten der BA-Fraktion zu TOP 6.2, Punkt b „Zuschuss für das
Schützenbrauchtum“ falsch im Protokoll wiedergegeben wurde und die BA-Fraktion
mit „Ja“ gestimmt habe.
Die Niederschrift
ist gemäß § 52 GO NRW eine Urkunde, die nachträglich nicht mehr geändert
werden kann, auch
nicht durch Beschluss des Rates. Ist der Rat der Auffassung, dass die
Niederschrift die gefassten Beschlüsse nicht richtig wiedergibt oder sonst
Ungenauigkeiten
enthält, so kann
er dies durch einen neuen Beschluss feststellen.
Es wird anheimgestellt, dem Beschlussvorschlag zu folgen.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister