Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Hilden nimmt das Ergebnis der Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 29.11.2023 gegenüber dem am 13.09.2023 eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans 2024 zur Kenntnis.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem
Beratungsergebnis die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit ihren Anlagen,
einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der
fortgeschriebenen Teilpläne bis 2027, fertig zu stellen und dem Rat der Stadt
Hilden nach Inkrafttreten des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz
Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) zur Beschlussfassung vorzulegen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der auf- und festgestellte Entwurf der
Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen einschließlich der fortgeschriebenen
Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der Einzahlungen
und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2027, ist in der Ratssitzung am
13.09.2023 eingebracht und zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen
worden.
Nach dem diesen Prozess abschließenden Beratungsergebnis
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 29.11.2023 über
Veränderungen gegenüber dem eingebrachten Entwurf ergeben sich die
Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzpläne laut Anlage.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen liegt seit dem 25.09.2023, während der Dauer des Beratungsverfahrens im
Rat und seinen Ausschüssen, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Einwendungen von
Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen innerhalb der
ausgewiesenen Frist wurden nicht erhoben.
Seit Anfang November 2023 liegt ein
Referentenentwurf für ein 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vor. Es wird seitens
des Landes angestrebt, das Gesetzgebungsverfahren im Februar 2024 abzuschließen.
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zwar rückwirkend zum 31. Dezember 2023
vorgesehen, eine Verkündung erfolgt aber erst nach abschließender Beratung im
Landtag - voraussichtlich Anfang März 2024.
Gemäß Beschluss des Ausschusses für Finanzen
und Beratungen soll der Haushalt 2024 auf der neuen Rechtslage beruhen, die
nach derzeit bekannter Fassung des Referentenentwurfs dazu führen könnte, dass
die Stadt trotz des immens großen Defizits kein Haushaltssicherungskonzept
aufstellen muss. Deshalb muss der Beschluss des Haushalts erst nach Verkündung
des Gesetzes gefasst werden.
Diese Vorgehensweise ist auch Teil des
Beschlussvorschlags für den Rat, um den Beschluss des Ausschusses für Finanzen
und Beteiligungen zu bestätigen.
Wenn dieser Empfehlung gefolgt wird, können
ab dem 01.01.2024 bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung, was
voraussichtlich nach dem Genehmigungsverfahren beim Kreis Mettmann im April
2024 erfolgen wird, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsausführung nur Projekte
fortgeführt, aber keine neuen begonnen werden.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Gesamtergebnisplan u. Gesamtfinanzplan |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 |
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2025 |
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2026 |
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2027 |
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Aus den empfohlenen Änderungen ergeben
sich folgende neue Ansätze: (Ertrag
und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei
Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Zeile Ergebnisplan |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Stuhlträger |
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