Betreff
Haushalt 2024 - Sachstand nach den Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen v. 29.11.2023
Vorlage
WP 20-25 SV 20/174
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt das Ergebnis der Empfehlungen des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 29.11.2023 gegenüber dem am 13.09.2023 eingebrachten Entwurf des Haushaltsplans 2024 zur Kenntnis.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, nach dem Beratungsergebnis die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit ihren Anlagen, einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne bis 2027, fertig zu stellen und dem Rat der Stadt Hilden nach Inkrafttreten des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen (3. NKFWG NRW) zur Beschlussfassung vorzulegen.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2027, ist in der Ratssitzung am 13.09.2023 eingebracht und zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen worden.

 

Nach dem diesen Prozess abschließenden Beratungsergebnis des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 29.11.2023 über Veränderungen gegenüber dem eingebrachten Entwurf ergeben sich die Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzpläne laut Anlage.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt seit dem 25.09.2023, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat und seinen Ausschüssen, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen innerhalb der ausgewiesenen Frist wurden nicht erhoben.

 

Seit Anfang November 2023 liegt ein Referentenentwurf für ein 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vor. Es wird seitens des Landes angestrebt, das Gesetzgebungsverfahren im Februar 2024 abzuschließen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zwar rückwirkend zum 31. Dezember 2023 vorgesehen, eine Verkündung erfolgt aber erst nach abschließender Beratung im Landtag - voraussichtlich Anfang März 2024.

Gemäß Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Beratungen soll der Haushalt 2024 auf der neuen Rechtslage beruhen, die nach derzeit bekannter Fassung des Referentenentwurfs dazu führen könnte, dass die Stadt trotz des immens großen Defizits kein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss. Deshalb muss der Beschluss des Haushalts erst nach Verkündung des Gesetzes gefasst werden.

Diese Vorgehensweise ist auch Teil des Beschlussvorschlags für den Rat, um den Beschluss des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen zu bestätigen.

 

Wenn dieser Empfehlung gefolgt wird, können ab dem 01.01.2024 bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung, was voraussichtlich nach dem Genehmigungsverfahren beim Kreis Mettmann im April 2024 erfolgen wird, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsausführung nur Projekte fortgeführt, aber keine neuen begonnen werden.

 

 

Gez.
Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

Gesamtergebnisplan u. Gesamtfinanzplan

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2024

 

 

 

2025

 

 

 

2026

 

 

 

2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus den empfohlenen Änderungen ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger