a) Antrag des Carnevals Comitee Hilden e.V.;
b) Antrag der St.-Sebastianer Schützenbruderschaft e.V.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 29.11.2023
Der Ausschuss für
Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat
a)
in Anerkennung der Durchführung des
heimatstädtischen Volksfestes Karneval zur Finanzierung des gesamtstädtischen
Karnevals in der Session 2023/2024 und des Rosenmontagszuges 2024 einen
städtischen Zuschuss in Höhe von 12.600,00 Euro an das Carnevals Comitee Hilden
e. V.
sowie
b)
in Anerkennung der Durchführung des
Schützenbrauchtums und des Schützenumzuges 2024 in Höhe von 10.800,00 Euro an
die St. Seb. Schützenbruderschaft Hilden e.V
zu gewähren.
Beschlussvorschlag
für den Rat am 12.12.2023
Der Rat beschließt
a)
in Anerkennung der Durchführung des
heimatstädtischen Volksfestes Karneval zur Finanzierung des gesamtstädtischen
Karnevals in der Session 2023/2024 und des Rosenmontagszuges 2024 einen
städtischen Zuschuss in Höhe von 12.600,00 Euro an das Carnevals Comitee Hilden
e. V.
sowie
b)
in Anerkennung der Durchführung des
Schützenbrauchtums und des Schützenumzuges 2024 in Höhe von 10.800,00 Euro an
die St. Seb. Schützenbruderschaft Hilden e.V
zu gewähren.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 30.09.2023 beantragte die St. Seb. Schützenbruderschaft Hilden e.V. wie auch im letzten Jahr die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 12.000,00 € für das Sommerbrauchtum der Schützen und den Schützenumzug 2024. Der Antrag mit Begründung des Vereins ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Ebenfalls liegt wieder ein Antrag des Carnevals Comitees Hilden e.V. zur Gewährung eines städtischen Brauchtumszuschusses in Höhe von 14.000,00 € vor, der als Anlage beigefügt ist.
Im Haushaltsplanentwurf wurde aufgrund der Gewährung des Zuschusses im vergangenen Jahr bereits ein entsprechender Ansatz vorgesehen.
Der Verwaltungsvorstand hat den Fraktionen am 23.10.2023 verschiedene Änderungsvorschläge zum Haushaltsplanentwurf 2024 zur Reduzierung des Defizits unterbreitet und in diesem Zusammenhang die Kürzung dieser freiwilligen Leistungen um 10 % (= 2.600 €) empfohlen. Der Beschlussvorschlag ist entsprechend formuliert.
Gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010201 Dienste der
Verwaltungsführung u. Repräsentation |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt /
Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 ff. |
010201 |
15 |
Transfer- aufwendungen |
26.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt /
Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2024 ff. |
010201 |
15 |
Transfer- aufwendungen |
23.400 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Mit E-Mail
vom 23.10.2023 wurde vorgeschlagen, die im Entwurf des Haushalts 2024
enthaltene Ansätze zur freiwilligen Unterstützung des Brauchtums in Hilden um
10% zu kürzen. Gez.
Stuhlträger |
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