Betreff
Freiwilliger Zuschuss für Brauchtumsveranstaltungen;
a) Antrag des Carnevals Comitee Hilden e.V.;
b) Antrag der St.-Sebastianer Schützenbruderschaft e.V.
Vorlage
WP 20-25 SV 01/130
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 29.11.2023

 

Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen empfiehlt dem Rat

 

a)    in Anerkennung der Durchführung des heimatstädtischen Volksfestes Karneval zur Finanzierung des gesamtstädtischen Karnevals in der Session 2023/2024 und des Rosenmontagszuges 2024 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 12.600,00 Euro an das Carnevals Comitee Hilden e. V.

 

sowie

 

b)    in Anerkennung der Durchführung des Schützenbrauchtums und des Schützenumzuges 2024 in Höhe von 10.800,00 Euro an die St. Seb. Schützenbruderschaft Hilden e.V

 

zu gewähren.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat am 12.12.2023

 

Der Rat beschließt

 

a)    in Anerkennung der Durchführung des heimatstädtischen Volksfestes Karneval zur Finanzierung des gesamtstädtischen Karnevals in der Session 2023/2024 und des Rosenmontagszuges 2024 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 12.600,00 Euro an das Carnevals Comitee Hilden e. V.

 

sowie

 

b)    in Anerkennung der Durchführung des Schützenbrauchtums und des Schützenumzuges 2024 in Höhe von 10.800,00 Euro an die St. Seb. Schützenbruderschaft Hilden e.V

 

zu gewähren.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Mit Schreiben vom 30.09.2023 beantragte die St. Seb. Schützenbruderschaft Hilden e.V. wie auch im letzten Jahr die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 12.000,00 € für das Sommerbrauchtum der Schützen und den Schützenumzug 2024. Der Antrag mit Begründung des Vereins ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Ebenfalls liegt wieder ein Antrag des Carnevals Comitees Hilden e.V. zur Gewährung eines städtischen Brauchtumszuschusses in Höhe von 14.000,00 € vor, der als Anlage beigefügt ist.

 

Im Haushaltsplanentwurf wurde aufgrund der Gewährung des Zuschusses im vergangenen Jahr bereits ein entsprechender Ansatz vorgesehen.

Der Verwaltungsvorstand hat den Fraktionen am 23.10.2023 verschiedene Änderungsvorschläge zum Haushaltsplanentwurf 2024 zur Reduzierung des Defizits unterbreitet und in diesem Zusammenhang die Kürzung dieser freiwilligen Leistungen um 10 % (= 2.600 €) empfohlen. Der Beschlussvorschlag ist entsprechend formuliert.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010201

Dienste der Verwaltungsführung u. Repräsentation

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan im Haushaltsplanentwurf 2024 veranschlagt:

 (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2024 ff.

010201

15

Transfer-

aufwendungen

26.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

 (Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile ErgHH

Bezeichnung

Betrag €

2024 ff.

010201

15

Transfer-

aufwendungen

23.400

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 (hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Mit E-Mail vom 23.10.2023 wurde vorgeschlagen, die im Entwurf des Haushalts 2024 enthaltene Ansätze zur freiwilligen Unterstützung des Brauchtums in Hilden um 10% zu kürzen.

 

Gez. Stuhlträger