Betreff
Antrag der FDP-Fraktion vom 25.05.2023:
Einsatz von E-Fuels
Vorlage
WP 20-25 SV 68/035
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Aus Sicht der Hildener FDP müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die städtische Fahrzeugflotte umweltschonend zu betreiben.

Hier sollen offen alle zur Verfügung stehenden Technologien in Betracht gezogen werden, um so den besten Weg, auch alternativ zum Elektroantrieb, zu finden.

Dies wäre ein großer Beitrag zum Erreichen der angestrebten Klimaneutralität der Stadt Hilden.

Dabei sollte der Fokus nicht zwingend auf den finanziellen Aufwand gelegt werden. Politik und Verwaltung unserer Stadt müssen hier eine Vorbildfunktion einnehmen.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Sachverhalte zu prüfen:

 

1.  Ist die Fahrzeugflotte des Zentralen Bauhofs geeignet mit klimaneutralen Kraftstoffen (E-Fuels) betrieben zu werden, bzw. ist eine entsprechende Umrüstung machbar?

 

2.  Falls dies möglich ist, sind die Kosten zu ermitteln und dem Rat der Stadt Hilden und seinen Fachausschüssen zur Beratung und Entscheidungsfindung vorzulegen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Für den Zentralen Bauhof steht der Oberbegriff „synthetische Kraftstoffe“ für E-Fuels einerseits und biogene Kraftstoffe andererseits.

Sogenannte E-Fuels sind synthetische (strombasierte) Kraftstoffe, die mithilfe von Strom, möglichst aus erneuerbaren Energiequellen (Wind, Sonne etc.), hergestellt werden. Hierbei werden mit Strom Sauerstoff und Wasserstoff gespalten, um anschließend den reinen Wasserstoff mit dem aus der Atmosphäre gewonnenen CO2 zu verbinden, sodass als Endprodukt synthetischer Kraftstoff entsteht.

Sogenannte biogene Kraftstoffe können sinnvoll nach den Ausgangsprodukten unterteilt werden: nach denen, welche aus Lebensmittelabfällen, und nach denen, welche aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden.

 

Die Option, biogene Kraftstoffe einzusetzen, welche sich aus nachwachsenden Rohstoffen wie Mais, Raps o.ä. erzeugen lassen, möchte die Verwaltung nicht weiterverfolgen, weil diese nicht für die Herstellung von Kraftstoffen angebaut oder der vorhandenen Nahrungsmittelproduktion entnommen werden sollten.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind mit E-Fuels zurzeit erhebliche Nachteile verbunden, die eine Nutzung durch die Stadtverwaltung nicht sinnvoll und wirtschaftlich machen:

 

Der Herstellungsprozess von E-Fuels ist zurzeit sehr energieintensiv und erfordert eine beträchtliche Menge an elektrischer Energie. Die Energiebilanz von E-Fuels ist dementsprechend schlechter als die von anderen biogenen Kraftstoffe. Im Vergleich zur direkten Nutzung von erneuerbarer Energien, wie z.B. Elektrizität in batterieelektrischen Fahrzeugen, ist der Energieverlust bei der Umwandlung von Elektrizität in E-Fuels erheblich höher. Aktuell geht man davon aus, dass mit der für die Herstellung von E-Fuels verwendeten Energie ein E-Fahrzeug ca. drei- bis fünfmal so weit fahren kann, als mit dem daraus hergestellten E-Fuel.

 

Eine weitere Problematik ist die derzeitige Verfügbarkeit und der hohe Preis von E-Fuels. Aktuell sind keine funktionierenden Lieferketten bekannt. Mehrere kleine Unternehmen mit Anlagen stehen zwar in Verbindung zur Mineralölindustrie, da im nächsten Jahr mindestens die Beimischung von E-Fuels starten könnte. Irgendwann sollen auch E-Fuels in Reinform an Zapfstellen zu tanken sein. Diese Entwicklung wird sicherlich noch Jahre dauern.

 

Synthetische Kraftstoffe sind in der Öffentlichkeit aktuell präsent, da die Bundesregierung entschieden hat, paraffinische Reinkraftstoffe nach DIN EN 15940 in die 10. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) aufzunehmen und damit in Deutschland für den privaten Gebrauch (Tanken an normalen Tankstellen) nicht nur als Beimischung zuzulassen. Allerdings muss dafür die Bundesimmissionsschutzverordnung ebenfalls angepasst werden. Über einen möglichen Änderungszeitpunkt kann derzeit nur spekuliert werden. Hinweis: im Flottenbereich und damit beim Zentralen Bauhof ist der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen heute bereits erlaubt.

 

Für eine Eigenversorgung der Stadtverwaltung würden E-Fuels aktuell in Fässern zur Verfügung stehen, welcher zu unbestimmten Lieferterminen geordert werden könnte. Durch einen regional vorhandenen möglichen Lieferanten werden Kosten von ca. 8,00 EUR bis 10,00 EUR pro Liter genannt. Angesicht des Jahresverbrauchs von 200.000 L Diesel und des derzeitigen durchschnittlichen Marktpreises von E-Fuels von 9,00 € der Liter betragen die Mehrkosten ca. 1,48 Mio. € jährlich.

 

Sicherlich gibt es oder wird es in Zukunft weitere nicht-fossile Kraftstoffe geben, im Rahmen dieser Sitzungsvorlage können nicht alle Alternativen und Prognosen berücksichtigt werden.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung auf Grundlage des derzeitigen Stands der Technik, die Prüfung der Nutzung von E-Fuels angesichts der erheblichen Nachteile, der Nichtverfügbarkeit und des Preises nicht weiter zu verfolgen.

 

 

Alternativ zu den E-Fuels hat die Verwaltung den Einsatz des alternativen Dieselkraftstoffes HVO100 im Rahmen der Tourdatenanalyse zur Beschaffung eines Müllsammelfahrzeuges geprüft. Dieser könnte ohne Umrüstungen und zu angemesseneren Kosten sofort eingesetzt werden.

 

 

 

In Vertretung

Gez.
Sönke Eichner
1. Beigeordneter

 

 

Klimarelevanz:

 

Bedingt durch die energieintensive Herstellung ist die Klimarelevanz erheblich, kann aber bedingt durch fehlenden Daten nicht beziffert werden.


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer