Betreff
Konzeption einer Kommunalen Wärmeplanung
Vorlage
WP 20-25 SV 61/129
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung und die Beauftragung der Stadtwerke Hilden GmbH mit deren Entwicklung und Durchführung.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.    Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung und ermächtigt die Stadtverwaltung, die Stadtwerke Hilden GmbH mit deren Entwicklung und Durchführung zu beauftragen.

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2023 für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 150.000 € im Produkt 090101 „Stadtplanung“. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Produkt 160101 „Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Ausgangslage

Um den Bürger*innen der Stadt Hilden vor dem Hintergrund der vom Rat beschlossen Reduzierung von Treibhausgasemissionen alternative Möglichkeiten für eine nachhaltige Energieversorgung aufzuzeigen, hat die Stadtverwaltung zusammen mit der Stadtwerke Hilden GmbH, im Vorgriff auf eine gesetzliche Verpflichtung begonnen, Schritte zur Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung in die Wege zu leiten. Hierüber wurde die Politik im Rahmen der Stellungnahme zu einem Antrag der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen im Rat der Stadt Hilden am 19.04.2023 informiert (Vorlage WP 20-25 SV 61/124). Die Politik beauftragte daraufhin die Verwaltung, einen Vorschlag für Fördermöglichkeiten zu erarbeiten und diesen im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 17.08.2023 vorzustellen.

 

Aufgrund der laufenden Gesetzgebungsverfahren zeichnet sich derzeit ab, dass eine Wärmeplanung für Kommunen bis zu 100.000 Einwohnern bis zum 31.12.2028 verpflichtend vorliegen soll. Gegenwärtig steht die konkrete Bundes- und Landesgesetzgebung allerdings noch aus. Mittels der Wärmeplanung sollen die Energie- und Wärmepotenziale im Stadtgebiet ermittelt und den Bedarfen gegenübergestellt werden. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die Potenziale vor dem Hintergrund der Treibhausgasneutralität bis 2035 bzw. 2045 erschlossen und genutzt werden können. Zur Umsetzung der eher konzeptionell ausgerichteten gesamtstädtischen Wärmeplanung werden dann in der Folge konkretisierende energetische Quartierskonzepte und/ oder Netzentwicklungsplanungen zu entwickeln sein.

 

Sachstand

Die Stadtverwaltung Hilden beabsichtigt, im Rahmen einer Inhouse-Vergabe die Stadtwerke Hilden GmbH mit der Entwicklung des Konzeptes und der Durchführung der Wärmeplanung zu beauftragen. Hierfür wollen die Stadtwerke wiederum auf externe Ingenieurleistungen zurückgreifen. Die Stadtwerke wurden gebeten, der Stadtverwaltung ein Angebot zu unterbreiten. Im Vorfeld einer möglichen Beauftragung haben die Stadtwerke und die Stadtverwaltung im Rahmen einer Markterkundung mit insgesamt vier Ingenieurbüros Gespräche geführt, um deren Leistungsfähigkeit und die möglichen Kosten festzustellen. Nach überschlägiger Ermittlung ist hierfür mit Kosten von ca. 150.000 € zu rechnen. Die Stadtwerke sind gebeten worden, eine Kostenbeteiligung zu prüfen, da sie die Ergebnisse für eine konkrete Netzplanung weiterverwenden können. Darüber hinaus ist vorgesehen, Fördermittel zu beantragen.

 

Fördermöglichkeiten

Gleichzeitig zur Marktrecherche hat die Stadtverwaltung mögliche Förderprogramme recherchiert und geprüft, inwieweit die Förderbedingungen auf die Gegebenheiten der Stadt Hilden zutreffen. Demnach kommen vier Programme ganz oder in Teilen grundsätzlich in Betracht. Dabei handelt es sich um:

 

a)  Progres.NRW, Fördermodul Nr. 6.4 „Energiewende im Quartier“

b)  KFW, Fördermodule Nr. 432 „Energetische Stadtsanierung“ und Nr. 433 „Leistung von Sanierungsmanagern“

c)  Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

d)  Kommunalrichtlinie, Fördermodul Nr. 4.1.11 „Kommunale Wärmeplanung“

 

Die Prüfung der Förderbedingungen hat ergeben, dass das Fördermodul Nr. 4.1.11 der Kommunalrichtlinie (KLR) grundsätzlich am besten für die Stadt Hilden und die Stadtwerke geeignet ist. Die Förderbedingungen der Kommunalrichtlinie sollen daher der Angebotseinholung zugrunde gelegt werden. Im Einzelnen lassen sich die Förderbedingungen der KLR wie folgt zusammenfassen:

 

1.    Förderung von Kommunen und kommunalen Zusammenschlüssen;

2.    90 % Förderung bei Beantragung vor 31.12.2023;

3.    Entwicklung einer Strategie und eines Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung und zur Erreichung der Energie- und Treibhausgas-Einsparung. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen;

4.    Identifikation von zwei bis drei Fokusgebieten, die bezüglich einer klimafreundlichen Wärmeversorgung kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind;

5.    Erarbeitung von räumlich verorteten Umsetzungsplänen für diese Fokusgebiete;

6.    Eine anschließende Weiterentwicklung der Ergebnisse i.R. der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist naheliegend. Dieses Förderprogramm richtet sich gezielt an Energieversorger.

 

Zu berücksichtigen ist aber auch:

 

-      derzeit dauert die Bearbeitung des Förderantrages bis zur Bewilligung 6- 8 Monate;

-      ab Beginn des Jahres 2024 reduziert sich die Förderquote auf 60 %;

-      die Finanzierung der Maßnahme ist bei Antragstellung nachzuweisen;

-      bei Inkrafttreten einer gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung einer Wärmeplanung endet die Förderung. Dann greift das Konnexitätsprinzip. In welcher Höhe die Kosten durch Konnexitätszahlungen gedeckt werden, ist derzeit nicht abzuschätzen;

-      es besteht das Risiko, dass die inhaltlichen Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen von denen des Förderprogramms abweichen. Voraussichtlich fordert das Förderprogramm eine größere Tiefe der Ausarbeitung;

-      frühzeitiger Maßnahmenbeginn, d.h. eine Beauftragung der Wärmeplanung vor der Entscheidung des Fördergebers, kann dazu führen, dass die Förderung gar nicht oder nur in Teilen bewilligt wird.

 

Weitere Vorgehensweise

Um keine Zeit zu verlieren, hat die Verwaltung begonnen, einen Förderantrag gemäß der Kommunalrichtlinie vorzubereiten. Eine Beauftragung der Stadtwerke ist noch nicht erfolgt, da sich diese nachteilig auf die Förderung auswirken kann und die Verwaltung einer politischen Diskussion und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise nicht vorgreifen will.

 

Selbstverständlich ist es der Politik anheimgestellt, einen Beschluss zu fassen, der die Beauftragung der Stadtwerke durch die Stadtverwaltung vor Bewilligung der Förderung vorsieht oder die Stadtwerke zu bitten, ohne Beauftragung durch die Stadtverwaltung bereits ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Für eine möglichst frühzeitige Auftragserteilung spräche, dass die zu beauftragenden Ingenieurbüros später voraussichtlich zunehmend stärker ausgelastet sein werden, was zeitliche Verzögerungen bei der Wärmeplanung und ggf. Kostensteigerungen zur Folge haben kann.

Zu berücksichtigen ist aber auch, dass aufgrund des langen Bewilligungsvorlaufs, kaum mehr mit einer Bewilligung in 2023 zu rechnen sein wird. Wie hoch, im Fall des Eintritts einer gesetzlichen Verpflichtung, die Konnexitätszahlungen sein werden, ist derzeit nicht seriös abzuschätzen.

 

Für den Fall, dass die Politik entscheidet, eine Wärmeplanung zu beauftragen, ist die Verfügbarkeit entsprechender finanzieller Mittel zu gewährleisten. Da das kommunale Haushaltsrecht für kosumtive Aufwendungen das Instrument der Verpflichtungsermächtigungen nicht vorsieht, wäre für die frühzeitige Einleitung der Auftragsvergabe eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2023 erforderlich. Für nicht in 2023 verausgabte Mittel würde die Aufwandsermächtigung im Rahmen des Jahresabschlusses in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.

 

Bei voraussichtlichen Kosten in Höhe von 150.000 € ergäbe sich vor dem Hintergrund einer Förderung in Höhe von 90 % eine Nettobelastung für den städt. Haushalt in Höhe von 15.000 €. Diese würde bei einer niedrigeren Förderquote entsprechend höher ausfallen. Die Zuwendungen wurden als Ertrag  in den Haushaltsplanentwurf 2024 aufgenommen.

 

 

Nach Auftragserteilung ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 12 Monaten zu rechnen, bis das Ergebnis vorliegt. Es ist vorgesehen, eine optionale Beauftragung für eine in der Kommunalrichtlinie verbindlich vorgegebene Konkretisierung vorzusehen. Ziel ist es, für den Fall des Eintritts geringerer gesetzlicher Anforderungen, einen gegebenenfalls nicht zielführenden Arbeitsschritt einsparen zu können.

 

Sobald das Ergebnis der Wärmeplanung vorliegt, wird dieses dem Fachausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

 

In Vertretung
Sönke Eichner
1. Beigeordneter

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

090101

Stadtplanung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

 

 

Folgende Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt:

 

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2023 und 2024

02

Zuwendungen

0,-

13

Sach- und Dienstleistungen

20.000,-

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

 

Haushaltsjahr

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2023

02

Zuwendungen

0,-

2023

13

Sach- und Dienstleistungen

170.000,-

2024

02

Zuwendungen

135.000,-

2024

13

Sach- und Dienstleistungen

20.000,-

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Produkt

Zeile Ergebnisplan

Bezeichnung

Betrag €

2023

160101

 

01

Zahlungsströme der allg. Finanzwirtschaft

Steuern und ähnliche Abgaben

150.000,-

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Stuhlträger

 

 



Organisatorische Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Orga