Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
schlägt für die Neuwahl des Vorstandes des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes
Herrn/Frau _________________________
und als seinen/ihren Stellvertreter
Herrn/Frau _________________________
vor.
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
Die fünfjährige
Amtsdauer des Vorstandes des Bergisch-Rheinischen Wasserbandes (BRW) läuft am
15. Dezember ab.
Gemäß § 18 der Satzung für den BRW besteht der Vorstand aus -dem Vorsitzenden,
einem ersten und einem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden sowie 15
weiteren Mitgliedern. Jedes der 18 Vorstandsmitglieder hat einen Stellvertreter,
der im Falle der Verhinderung des Mitgliedes an dessen Stelle tritt. Jedes
Verbandsmitglied kann nur ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied
stellen
Die Vorstandsmitglieder werden von der Verbandsversammlung aufgrund der Vorschläge der Räte der Verbandsmitglieder gewählt (§ 113 (4) GONW iVm § 19 der Satzung des BRW).
In der Vergangenheit war es üblich, den Hauptverwaltungsbeamten als ordentliches und den technischen Beigeordneten als stellvertretendes Vorstandsmitglied vorzuschlagen.
Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend der bisher üblichen Handhabung zu verfahren.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
nein |
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Personelle
Auswirkungen |
nein |
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