Betreff
Neuwahl des Vorstandes des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes
Vorlage
WP 04-09 SV 01/130
Aktenzeichen
II/01 - rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt schlägt für die Neuwahl des Vorstandes des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes

 

Herrn/Frau _________________________

 

und  als seinen/ihren Stellvertreter

 

Herrn/Frau _________________________

 

vor.

 

 

 

 

Günter Scheib

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die fünfjährige Amtsdauer des Vorstandes des Bergisch-Rheinischen Wasserbandes (BRW) läuft am 15. Dezember ab.

 

Gemäß § 18  der Satzung für den BRW  besteht der Vorstand aus -dem Vorsitzenden, einem ersten und einem zweiten stell­vertretenden Vorsitzenden sowie 15 weiteren Mitgliedern. Jedes der 18 Vorstandsmitglieder hat einen Stellvertreter, der im Falle der Verhinderung des Mitgliedes an dessen Stelle tritt. Jedes Verbandsmitglied kann nur ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied stellen

Die Vorstandsmitglieder werden von der Verbandsversammlung aufgrund der Vorschläge  der Räte der Verbandsmitglieder gewählt (§ 113 (4) GONW iVm § 19 der Satzung des BRW).

 

In der Vergangenheit war es üblich, den Hauptverwaltungsbeamten als ordentliches und den technischen Beigeordneten als stellvertretendes Vorstandsmitglied vorzuschlagen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend der bisher üblichen Handhabung zu verfahren.

 

 

 

Günter Scheib

 


  

Finanzielle Auswirkungen

nein

 

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen

nein