Betreff
Bericht zur Umsetzung des Maßnahmenkataloges Integration 2022 / Planung des Maßnahmenkataloges Integration 2023
Vorlage
WP 20-25 SV 51/197
Aktenzeichen
III/51.81/wo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung über die Umsetzung des Maßnahmenkataloges 2022 zur Kenntnis.

 

2.         Der Integrationsrat beschließt die Umsetzung des vorgelegten Maßnahmenkataloges zur Integrationsförderung für das Jahr 2023 und spricht eine Empfehlung an den Sozialausschuss zur Beschlussfassung aus.

 

3.         Der Sozialausschuss beschließt die Umsetzung des vorgelegten Maßnahmenkataloges zur Integrationsförderung für das Jahr 2023.


Erläuterungen und Begründungen:

Seit dem Jahr 2006, im Anschluss an die Verabschiedung des Integrationskonzeptes „Integration ist machbar!“ durch den Rat der Stadt Hilden, beschloss der Sozialausschuss jährlich die Bereitstellung von Mitteln, um Integrationsmaßnahmen zu fördern oder zu ermöglichen, die sich an den folgenden Handlungsfeldern des Strategiepapiers „Integration ist machbar!“ orientierten:

 

1.         Sprachförderung und Chancengleichheit

2.         Stadtteilorientierte Förderung der Integration

3.         Interkulturelle Initiativen und interkulturelle Zusammenarbeit

4.         Integrationsförderung im Sport

5.         Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

6.         Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

7.         Politische Partizipation

 

Im Jahr 2021 wurden durch den Rat der Stadt erstmalig Richtlinien verabschiedet, nach denen die Förderung aus dem „Maßnahmenkatalog Integration“ nun erfolgt - beginnend mit dem Jahr 2022.

 

Die Handlungsfelder wurden darin neu definiert., sie lauten:

1. Sprache und Bildung

2. Gesellschaftliche Teilhabe / Kontakte

 

Seit 2006 wurden aus dem „Maßnahmenkatalog Integration“ 362 Projekte und Maßnahmen gefördert.

 

Einem Aufruf des Integrationsbeauftragten zur Einreichung von Vorschlägen bzw. Anträgen folgten Institutionen, die mit den Themen „Integration“ und „Migration“ befasst sind auch im Jahr 2022:

Freie Träger, Migrantenvereine, Kindertagesstätten und Schulen sowie städtische Dienststellen. Alle geförderten Projekte beabsichtigten, die Teilhabe und Chancengleichheit von zugewanderten Menschen zu verbessern.

 

Nach Sparmaßnahmen in den Vorjahren und dem Wegfall der Einzelzuschüsse für die Migrantenvereine standen im Jahr 2022 gemäß der neuen Richtlinien € 20.000, -- für 21 Projekte und Maßnahmen zur Verfügung, für die der Sozialausschuss nach Vorberatung im Integrationsrat eine Förderung beschlossen hatte.

 

Anlage 1 stellt dar, welche Träger bzw. welche Projekte im Jahr 2022 gefördert wurden, wie hoch der jeweilige Förderbetrag war und wieviel Geld tatsächlich ausgegeben wurde. Im Anschluss an die tabellarische Darstellung folgen die Verwendungsnachweise, die von den Akteuren vorgelegt wurden.

 

Da in einigen Fällen die bereitgestellten Mittel nicht oder nicht in voller Höhe abgerufen wurden, sind insgesamt € 18.465,45 ausgezahlt worden.

 

Das Projekt „KoMed-Kommunikationsmedien kennen und nutzen“ des Vereins KOMMA e.V. fand nicht statt und es wurden auch keine Mittel ausgezahlt. Die Gründe dazu sind in Anlage 1.08 erläutert.

 

Das „Ramadan Iftar Essen 2022“ der Ditib - Türkisch Islamischen Gemeinde zu Hilden e.V. (Anlage 1.15) fand aufgrund der Corona-Pandemie nicht statt, obgleich die Mittel bereits ausgezahlt waren. Es wurde vereinbart, dass der Verein die Mittel im Jahr 2023 für ein Iftar Essen einsetzt und daher keinen neuen Antrag dafür stellt.

 

Das Projekt „Sprachförderung von Kindergartenkindern“ der Stadtbücherei (Anlage 1.06) konnte nur zum Teil umgesetzt werden, weshalb sich hier eine Einsparung ergab

 

 

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Resultate den Planungen entsprechen. Die Corona-Pandemie stellte insgesamt keine so große Einschränkung mehr dar wie in den Vorjahren.

 

 

Was die Planung des „Maßnahmenkatalogs Integration“ für das Jahr 2023 betrifft, so kommen hier die neuen

 

Richtlinien über die finanzielle Förderung von Initiativen, Projekten und Maßnahmen zur

Integration von Zugewanderten im „Maßnahmenkatalog Integration“, über die

Zusammenarbeit der Stadt Hilden mit dem „Netzwerk der Hildener Migrantenvereine“

zum Zweck der Integrationsförderung und über die finanzielle Förderung des

Integrationsrates

 

aus dem Jahr 2021 zum zweiten Mal zur Anwendung.

 

Die Richtlinien sehen die Möglichkeit einer Antragstellung bis zum 15. Dezember des vorherigen Jahres vor, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen. Für etwaige Rückfragen der Verwaltung, Beratung bei der Antragstellung und schließlich der Planung des Maßnahmenkataloges ist ein solches Zeitfenster erforderlich.

 

Diese Frist wurde mehrfach kommuniziert, weshalb es - auch aus Gründen der Gleichbehandlung - keinen Grund gab, davon abzuweichen.

 

Das führt in der Konsequenz dazu, dass erstmalig die zur Verfügung stehende Fördersumme von € 20.000, -- größer ist als das Antragsvolumen: Für 22 Anträge wurden insgesamt € 17.540, -- beantragt.

 

Da sich nach Meinung der Verwaltung nicht bei allen eingereichten Anträgen ein Sinn und Nutzen der geplanten Projekte hinsichtlich „Integration“ erschließt, wird vorgeschlagen, diese Maßnahmen nicht zu fördern - allen anderen Anträgen jedoch in der Höhe der beantragten Summen zu entsprechen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, 18 Anträge mit insgesamt € 12.140, -- im Sinne der Richtlinien zu fördern und vier der eingereichten Anträge nicht aus dem Maßnahmenkatalog Integration 2023 zu fördern.

Integrationsrat und Sozialausschuss sind frei, abweichend von diesem Vorschlag, eine andere Verteilung der Mittel vorzuschlagen bzw. zu beschließen.

 

Nach Absprache mit dem Vorsitzenden des Integrationsrates, Herrn Falke, wurden alle Antragsteller per Email zur Sitzung des Integrationsrates eingeladen, um Fragen zu den Anträgen beantworten zu können.

 

Anlage 2 beinhaltet die beim Integrationsbeauftragten fristgerecht eingegangenen Anträge und Projektideen für das Jahr 2023. Die Tabelle bezeichnet die Akteure, die Titel der Planungen, die beantragten Fördersummen und den jeweiligen Vorschlag der Verwaltung. Im Anschluss an die Tabelle folgen die Anträge aller Akteure.

 

 

Nach dem Vorschlag der Verwaltung sollen vier Projekte aus dem Handlungsfeld „Sprache und Bildung“ mit insgesamt € 4.600, -- gefördert werden und 14 Projekte aus dem Bereich „Gesellschaftliche Teilhabe / Kontakte“ mit insgesamt € 7.540, --.

 

 

Anmerkung zu den Anlagen:

Da der Rücklauf der Verwendungsnachweise und der Anträge ausschließlich per Email als word-Dokument erfolgen sollte, um sie für diese Sitzungsvorlage noch nummerieren zu können, sind nicht in allen Anlagen (eingescannte) Unterschriften vorhanden.

Der Verwaltung liegen jedoch von allen Anträgen unterschriebene eingescannte Versionen vor.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

050501

Hilfen zur Integration

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

0505012000

531800

Zuschüsse

20.000,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

 

nein

 

        x

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

x

nein

 

 

Finanzierung/Vermerk Kämmerer