Betreff
Gleichstellungsplan
Vorlage
WP 20-25 SV GL/001
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließ auf Vorschlag des Hauptausschusses den Gleichstellungsplan von 01.01.2022 bis 31.12.2026.


Erläuterungen und Begründungen:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin, besagt Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes.

 

Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) schafft mit der Verpflichtung zur Aufstellung eines Gleichstellungsplanes für die Kommunen die Voraussetzungen und Möglichkeiten, dass formulierte Ziel der Gleichstellung zwischen den Geschlechtern in den Kommunalbehörden zu erreichen. Nach diesem Gesetz werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel dieses Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu verbessern.

 

Der Gleichstellungsplan enthält die Maßnahmen, die aufgrund einer Analyse von definierten statistischen Zahlen geeignet erscheinen, die im Plan benannten Ziele der Gleichstellung zu erreichen und auf die sich Verwaltung und Rat zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern verständigt haben.

 

Der Gleichstellungsplan ist ein wichtiges Instrument der Personalentwicklung und zugleich Arbeitsgrundlage der Gleichstellungsstelle. Mit den beschlossenen Maßnahmen enthält er konkrete Arbeitsaufträge an die Verwaltung. Der vorliegende Plan sieht u. a.  Maßnahmen für die Bereiche Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Fort- und Weiterbildung oder für besonders unterrepräsentierte Bereiche vor. Neu hinzugekommen ist der Bereich Bewusstsein für die Gleichstellungsarbeit stärken.

 

Der vorliegende Plan gilt für die Dauer von fünf Jahren. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Planes ist zu überprüfen, ob die Ziele erreicht werden konnten.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister