Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
den Beteiligungsbericht der Stadt Hilden zum 31.12.2021.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner
Sitzung am 14.09.2022 das Vorliegen der Voraussetzungen zur
Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 gem. §
116a Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beschlossen.
Da somit die Stadt Hilden von der
größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines
Gesamtabschlusses Gebrauch macht, ist gem. § 116a Absatz 3 GO NRW ein
Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen. Über den
Beteiligungsbericht ist nach § 117 Absatz 1 Satz 3 GO NRW ein gesonderter
Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.
Der vorliegende Beteiligungsbericht bietet
einen Überblick über die Beteiligungsstrukturen im Konzern Stadt Hilden und
stellt wesentliche Informationen zu den einzelnen Beteiligungsunternehmen
einzeln dar.
Die ausgewiesenen Jahresabschlussinformationen stellen auf den Bilanzstichtag 31.12.2021 ab und sind den Jahresabschlussberichten der Gesellschaften entnommen.