Erläuterungen zum
Antrag:
Der Wunsch nach einer solchen Bahn wurde bereits vor mehreren Jahren von Jugendlichen an
die Jugendförderung herangetragen.
Das Dirt-Bike-Fahren ist bei Kindern und Jugendlichen eine beliebte Variante des Radsports, die immer populärer wird. Beim Dirt-Biken wird ähnlich wie in einem Skaterpark mit BMX-Rädern oder Mountainbikes über Erdhügel gesprungen.
Eine solche Strecke fördert Bewegung, Koordination und Ausdauer an der frischen Luft und es entsteht ein realer Treffpunkt für soziale Kontakte außerhalb von WhatsApp und anderen sozialen Medien.
Gerade nach der Corona-Pandemie ist es erwiesenermaßen für Kinder und Jugendliche wichtig,
sich an der frischen Luft zu bewegen, soziale Kontakte zu knüpfen und sich in ihrer Altersgruppe
zu engagieren.
Die Allianz für Hilden beantragt die derzeit gesperrte und zurückgebaute BMX-Bahn bzw.
Mountainbike-/Dirt-Bike-Strecke an der Reisholzstraße für Kinder und Jugendlichen als zusätzliches Freizeitangebot wieder herzustellen und im nächsten Haushalt Mittel für die längst
überfällige Umsetzung des Projektes bereitzustellen.
Mit relativ geringem Aufwand und ein paar kleineren Investitionen kann man die vorhandene Anlage ganz entscheidend aufwerten.
Bei allen Ideen, Veränderungen, aber auch bei allen anfallenden Arbeiten sollten in jedem Falle
die Benutzer der Anlage mit einbezogen werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit dem aktuell gültigen Kinder- und Jugendförderplan wurde im Sommer 2021 beschlossen, wie die offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hilden arbeitet, nämlich: „konzentriert - digital - mobil - im Austausch“.
Hier wurde die BMX-Anlage im Westen von Hilden als mobiles Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit explizit genannt.
Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich die Wiederherstellung bzw. die Inbetriebnahme der so genannten BMX-Anlage, nicht nur als Ort der sportlichen Herausforderungen, sondern auch als Treffpunkt für junge Menschen und des sozialen Miteinanders im Stadtteil.
Die Suche nach Herausforderungen und deren Bestehen ist elementarer Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Hier ist eine BMX-Anlage das ideale Mittel.
Darüber hinaus können Jugendliche den Parcours nicht nur befahren, sondern sie können die Modellierung der Hügel kreativ weiterentwickeln und werden dabei aktiv tätig.
Sie sind mit Gleichgesinnten in Kontakt und lernen sich für ihre eigenen Interessen einzusetzen. Bei deren Realisierung sollten sie zur Stärkung der Selbstwirksamkeit unbedingt beteiligt werden. So übernehmen sie Verantwortung für das eigene Tun und nicht zu Letzt auch für alle anderen, die sich hier engagieren.
Die anvisierten Kosten von 30.000,- Euro sind bereits im Haushalt 2023 eingeplant. Mit Umstrukturierung und Gründung der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft (SHB) fallen die Sanierung bzw. Neubauten von ungedeckten Sportstätten, nicht in die Verantwortung der Verwaltung. Dazu gehört auch die BMX-Anlage.
Investitionen für den Bau von Sportstätten in Besitz der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft werden dann im Wirtschaftsplan der Gesellschaft dargestellt, der im Rat beraten wird.
gez.
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Klimarelevanz:
Durch Bauarbeiten kann eine Klimarelevanz nicht ausgeschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060201 Förderung von
Kindern und Jugendlichen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan für die Maßnahme veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Produkt |
Zeile ErgHH |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
060201 |
13 |
Sach- und Dienstleistungen |
30.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen Mittel
aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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