Erläuterungen zum
Antrag:
Die beiden Stadtteile Hilden Ost und Hilden West zählen zu
den kleineren Stadtteilen.
Laut Familienbericht leben dort rund 1500 Kinder und
Jugendliche, was prozentual dem Stadtdurchschnitt
entspricht.
Leider gibt es dort aber keine Räumlichkeiten, in denen Kinder
und Jugendliche zusammenkommen können, um mit
Gleichaltrigen zu spielen, sich auszutauschen und eigene
Ideen entwickeln und ausprobieren können. Das bedeutet,
dass die jungen Menschen dort benachteiligt sind hinsichtlich
ihrer Entwicklungschancen gegenüber ihren Altersgenoss*innen
in den anderen Stadtteilen.
Die Erwachsenen beklagen oft, dass junge Menschen zu viel
Zeit einzeln vor dem Bildschirm verbringen. Jugendtreffs
können auch hierfür ein attraktives Gegengewicht bilden.
Jugendzentren im Hildener Osten und Westen
Die Verwaltung wird beauftragt, im Hildener Osten und im Hildener Westen Räumlichkeiten zu schaffen, sowie eine Konzeption dafür zu entwickeln, damit sich Kinder und Jugendliche in ihrem Stadtteil treffen können, fachkundige Anregung erfahren und Unterstützung bei der Umsetzung eigener Ideen erhalten.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit dem aktuell gültigen Kinder- und Jugendförderplan wurde im Sommer 2021 beschlossen, wie die offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hilden arbeitet, nämlich: „konzentriert - digital - mobil - im Austausch“.
Hier wurde festgelegt, dass sich die Angebotsstruktur der offenen Kinder- und Jugendarbeit an Qualität vor Quantität orientiert. In dem Zusammenhang wurden Ressourcen gebündelt (Aufgabe des offenen Treff 41 und des Außenstandortes der SPE Mühle in den Räumen des SV Ost) und die notwendigen Einsparungen generiert. So kann die pädagogische Arbeit in den vorhandenen Einrichtungen weiter qualifiziert werden.
Dieser Prozess dauert an und ist fortlaufend.
Alle Stadtteile werden weiterhin versorgt, es existiert eine Nord-Süd-Achse mit mobilen Angeboten im Osten und Westen.
In Mitte, Norden und Süden werden stationäre Angebote für Kinder und Jugendliche vorgehalten. Im Osten wird weiterhin ein mobiles Angebot des Jugendclub Mühle durchgeführt und im Westen bestehen die Planungen für eine BMX-Anlage fort.
Will man unabhängig von dieser beschlossenen Angebotsstruktur zwei zusätzliche Jugendzentren (sowohl im Osten als auch im Westen) konzipieren, bauen ggfs. kaufen und einrichten, muss im Bereich von vielen Millionen Euro gerechnet werden. Eine genaue Bezifferung dieser zusätzlichen Finanzmittel können zurzeit für den Haushalt für 2023 ff nicht benannt werden.
gez.
Sönke Eichner
1. Beigeordneter
Klimarelevanz:
keine
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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