Betreff
Antrag zum Haushalt 2023 Bündnis 90/ Die Grünen: 30.000 € für "Hildener Jazztage"
Vorlage
WP 20-25 SV 41/056
Art
Antragsvorlage Haushalt

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die „Hildener Jazztage“ wurden vor über 20 Jahren durch eine Entscheidung der Politik ins Leben gerufen.

Weltberühmte deutsche und internationale Künstler sind seitdem in diesem Rahmen in Hilden aufgetreten.

 

Die „Hildener Jazztage“ sind nicht nur für viele Hildener Bürgerinnen und Bürger ein Highlight im jährlichen Veranstaltungskalender. Sie haben auch regelmäßig zahlreiche Gäste aus anderen Städten und aus dem europäischen Ausland nach Hilden gebracht.

So wurde Hilden weit über die regionalen Grenzen hinaus als Jazzstadt bekannt - und dem Ruf unserer Stadt wurde ein besonderer Glanz verliehen.

Damit dies auch in Zukunft so bleibt und die „Hildener Jazztage“ mit der bisherigen Qualität fortgesetzt werden können, ist es unerlässlich, dafür auskömmliche Mittel zu stellen.

Eine Reduzierung der Zuschüsse auf 15.000 Euro macht einen Fortbestand dieses außergewöhnlichen Kulturangebots auf dem bekannten Niveau unmöglich.

 


Antragstext:

 

30.000 Euro für „Hildener Jazztage“

Die Verwaltung wird beauftragt, für die „Hildener Jazztage“ 30.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

Die Hildener Jazztage sind aus dem kulturellen Angebot der Stadt nicht wegzudenken. Das Festival zeichnet sich aus durch seine besonders familiäre Atmosphäre und die Verortung der einzelnen Veranstaltungen auf verschiedene Spielstätten in der Stadt. Dabei steht es dank des unermüdlichen Engagements seines künstlerischen Leiters Peter Baumgärtner hinsichtlich der Vielfalt und Qualität der auftretenden Künstler*innen anderen Jazzfestivals in der Umgebung um nichts nach. Die Hildener Jazztage sind weit über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt und ziehen jedes Jahr ein großes Publikum an.

 

Die Bereitstellung von 15.000 € aus dem Budget des Kulturamtes war daher auch zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt. Eine Reduzierung des Zuschusses ist nicht erfolgt.

 

Von Beginn an wurden die Hildener Jazztage in Form einer Private Public Partnership in Zusammenarbeit mit der Firma Sensitive Colours organisiert und finanziert. Bis heute setzt sich die Finanzierung aus der Unterstützung zahlreicher Sponsoren, Fördermitteln des Landes und dem städtischen Zuschuss zusammen.

 

2022 erfolgte erstmalig, aus rechtlichen Gründen, keine Unterstützung durch die Sport- und Kulturstiftung der Stadt Hilden. Auch das Stadtmarketing musste seine jahrelang erfolgte finanzielle Beteiligung einstellen. Das insgesamt für die Durchführung des Festivals zur Verfügung stehende Budget wurde dadurch erheblich reduziert.

 

Eine Erhöhung des städtischen Zuschusses für die Hildener Jazztage würde maßgeblich dazu beitragen, den Fortbestand und die Qualität des Festivals zu sichern, das sich als Marke über die Stadtgrenzen hinaus etabliert hat.

 

Bei einem positiven Votum muss eine Mittelbereitstellung über einen Nachtrag in der Änderungsliste erfolgen.

 

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister

 

 

 

Klimarelevanz:

 

Keine


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

040201 Kulturförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

0402010020

549610

Aufwendungen für Projekte und Förderpreise

25.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Zustimmung zum Antrag ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2023

0402010020

549610

Aufwendungen für Projekte und Förderpreise

40.500

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer