Förderung von privaten Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Erläuterungen zum
Antrag:
Bäume,
Sträucher und Hecken bilden in der Stadt einen wichtigen Lebensraum für
Insekten, Vögel und verschiedene Säugetiere und dienen außerdem der
ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes, insbesondere
wenn es sich um ökologisch wertvolle Gehölze handelt. Der Großteil der Flächen
im Stadtgebiet befindet sich in nicht-städtischem Eigentum. Der Erhalt des
Stadtgrüns sollte langfristig gesichert werden und daher ist die Mitwirkung der
sonstigen Grundstückseigentümer erforderlich. Das Förderprogramm kann hierbei
ein Anreiz sein.
Die Fraktion Allianz für Hilden erachtet das beantragte Budget als kleinen, aber wichtigen Beitrag für ein verbessertes Mikroklima in der Stadt und auch als Beitrag zum Klimaschutz.
Antragstext:
Die Fraktion Allianz für Hilden beantragt, dass die Stadt Hilden ein Konzept zur Förderung von privaten Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken aufstellt. Für dieses Förderprogramm sollen 15.000 € für das Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt werden. Die konkrete Ausarbeitung des Förderprogramms soll durch die Verwaltung erfolgen. Die Förderung kann von allen Eigentümern privater Grundstücke, auch juristische Personen, im Stadtgebiet von Hilden in Anspruch genommen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen des
Beratungsverfahrens zur Aufstellung des Haushaltes 2023 beantragt die Fraktion
Allianz für Hilden die Auflegung eines einmaligen Förderprogramms in Höhe von
15.000 € zur Förderung von privaten Anpflanzungen, Sträuchern und Hecken. Die
konkrete Ausarbeitung des Förderprogramms soll durch die Verwaltung erfolgen.
Das beantragte
Förderprogramm soll ein Anreiz für die Grundstückseigentümerinnen und
Grundstückseigentümer zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken
darstellen und damit einen Beitrag zur Durchgrünung des Stadtgebiets zu
leisten.
Beispielhafte Maßnahmen zur Entwicklung und
Erhalt von Grünstrukturen
Die Stadt Hilden
unternimmt bereits seit vielen Jahren große Anstrengungen zum Erhalt und zur
Förderung des öffentlichen Grüns auf ihrem Stadtgebiet. So gewährleisten schon
jetzt regelmäßige Kontrollen und umfangreiche Pflegemaßnahmen eine nachhaltige
Sicherung des Baumbestandes und der städtischen Grünanlagen. Neben der Pflege
des derzeitigen Bestandes wird aber auch darauf geachtet, ob und wo eine
weitere klimafreundliche Gestaltung des Stadtraumes möglich ist.
So erfolgt z.B.
über einen Zeitraum von 5 Jahren aufgrund der vom Rat am 11.12.2019
beschlossenen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahme eine jährliche Pflanzung
von 20 zusätzlichen Straßenbäumen, wofür jedes Jahr 100.000 € im Haushalt
eingestellt werden.
Ein weiteres
Beispiel ist in naher Zukunft die Sanierung und Revitalisierung der
innerstädtischen Grün- und Parkanlage Am Holterhöfchen. Hier sollen unter
anderem die Rasenflächen reduziert und eine naturnahe, insekten- und
kleintierfreundliche Vegetation der Uferbereiche und Pflanzflächen erfolgen.
Neben der
Entwicklung und Pflege öffentlicher Grünflächen ist auch die Erstellung und
Unterhaltung von privaten Grünflächen wichtig.
Hierzu ist
auszuführen, dass die Bauordnung NRW in § 8 für im Zusammenhang mit der Durchführung
von Baumaßnahmen fordert, dass die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren
baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke
wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu
bepflanzen sind.
Weiterhin sind in etlichen
Bebauungsplänen weitergehende und konkrete Festsetzungen zur Begrünung der
Grundstücke enthalten.
Bei der Bebauung in
Gewerbegebieten trifft die Satzung über die Grüngestaltung in Gewerbegebieten
in der Fassung vom 01.01.2021 entsprechende Regelungen. Danach sind im
Geltungsbereich von Bebauungspläne 20 % der gesamten Grundstücksfläche als
Vegetationsfläche herzurichten. In Gebieten, die nach § 34 Baugesetzbuch zu
bewerten sind, gilt diese Regelung insoweit sich aus dem Maß der baulichen
Nutzung in der Umgebungsbebauung nicht niedrigere Werte ergeben. Der Wert von
10 % der gesamten Grundstücksfläche soll jedoch nicht unterschritten werden.
Daneben ist auch
die städtische Baumschutzsatzung ein öffentlich-rechtliches Instrument privates
Grün zu erhalten oder bei Vorliegen der satzungsgemäßen Voraussetzung
eventuelle Fällungen durch eine Ersatzpflanzung zu kompensieren.
Stellungnahme zum Antrag
Unter
Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen wird aus Sicht der Verwaltung
die Ablehnung des Antrages aus nachfolgenden Gründen empfohlen.
1.
Keine
Steigerung der Motivation, neues Grün zu pflanzen
Gegen eine neue Anpflanzung auf privaten
Grundstücken wird im allgemeinen folgende Begründungen angeführt:
- Durch
die hohen Grundstückspreise in Hilden werden die Grundstücke kleiner, so dass
neben den notwendigen Freiräumen weniger Platz für entsprechende Anpflanzungen
vorhanden ist.
- Viele
Menschen befürchten einen hohen Pflege- und Unterhaltungsaufwand, den
insbesondere Ältere nicht mehr leisten können. So ist ein Sichtschutzzaun aus
Holz oder Kunststoff wesentlich pflegeleichter als eine natürlich gewachsene
Sichtschutzhecke.
- Auch
besteht die Sorge, vor einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht durch eine
Anpflanzung.
- Anpflanzungen
nahe der Grundstücksgrenze müssen dem Nachbarrechtsgesetz entsprechen und
bieten das Potential zu Nachbarstreitigkeiten.
- Vielfach
steht auch ein Ordnungs- und Sauberkeitsbewusstsein im Konflikt mit
ökologischen Anpflanzungen.
Die Einführung
eines Förderprogramms führt aus Sicht der Verwaltung zu keiner Veränderung
dieser Motive. Es ist daher zu erwarten, dass das Förderprogramm „nur“ von
solchen Eigentümerinnen und Eigentümern in Anspruch genommen würde, welche
sowieso eine entsprechende Begrünung ihrer Grundstücke vorgesehen haben. Eine
zusätzliche Durchgrünung des Stadtgebietes über die Grundstücke dieser
entsprechenden Eigentümerinnen und Eigentümer hinaus ist daher fraglich.
2.
Finanzielle
Ressourcen
Bei der Förderung
von Anpflanzungen auf privaten Grundstücken handelt es sich um eine freiwillige
Leistung, die den ohnehin schon angespannten Haushalt der Stadt Hilden noch
zusätzlich belastet.
3.
Personelle
Ressourcen
Durch die Auflegung
eines Förderprogramms entsteht ein nicht unerheblicher zusätzlicher Aufwand für
die Verwaltung, für den keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. So
sind zunächst Richtlinien für das Förderprogramm zu entwickeln und im Rat
abzustimmen. Neben diesem einmaligen Aufwand sind eventuelle Förderanträge zu
prüfen und verwaltungsmäßig abzuwickeln. Im Nachgang sind zwangsläufig auch
Ortsbesichtigungen und Überprüfungen erforderlich, die nur durch entsprechend
ausgebildete Fachkräfte durchgeführt werden können. Insbesondere der zeitliche
Aufwand für die nachgeordneten regelmäßigen Kontrollen hinsichtlich der
Erhaltungspflicht der Anpflanzungen löst aus Sicht der Verwaltung einen
beträchtlichen zeitlichen Aufwand aus.
Fazit
Die Verwaltung geht
davon aus, dass sich die weit überwiegende Anzahl der Hildener Bürgerinnen und
Bürger des Stellenwertes von Anpflanzungen verschiedenster Art für die Umwelt
sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum bewusst ist und bereits jetzt
dementsprechend handelt. Es muss aus Sicht der Verwaltung bezweifelt werden, ob
das beantragte Förderprogramm im Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen steht.
Aus den genannten
Gründen besteht aus Sicht der Verwaltung keine hinreichende Notwendigkeit für
die Erstellung eines Konzeptes zur Förderung von privaten Anpflanzungen von
Bäumen, Sträuchern und Hecken und empfiehlt daher die Ablehnung des Antrags.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Klimarelevanz:
Das Förderprogramm könnte
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer unterstützen, ihre Grundstücke neu
zu bepflanzen.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010607 Verwaltungsdienstleistungen
für das Baudezernat |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich bei
Zustimmung zum Antrag folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2023 |
0106070070 |
531800 |
Fördermittel |
15.000 € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Franke |
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