Betreff
Entsiegelung und Begrünung von zwei Verkehrsinseln in der Walder Straße und in der Klotzstraße
Vorlage
WP 20-25 SV 66/062
Aktenzeichen
IV/66.3 Straßenbegleitgrün
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht zur Prüfung der Umgestaltung der zwei Verkehrsbegleitflächen zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Stadtentwicklungsausschuss am 09.03.2022 wurde die Stadtverwaltung auf Antrag der FDP-Fraktion mit der Prüfung beauftragt, zwei Verkehrsinseln / Querungsteiler im Bereich Walder Straße/Berliner Straße und im Bereich Klotzstraße/Hagelkreuzstraße/Südstraße/Schulstraße (s. Kennzeichnung Anlage 1) zu entsiegeln, um dort zur Verbesserung des Stadtbildes und des Stadtklimas zusätzliche Straßenbegleitgrünflächen anzulegen. Die Kosten für die Entsiegelung und mögliche Bepflanzung sollten geschätzt und dem Rat oder Fachausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung vorgelegt werden.

Weiterhin war zu prüfen, ob die Umgestaltung in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Garten- und Landschaftsbauern durchzuführen ist und diese die Bewirtschaftung für die Stadt möglichst kostenneutral übernehmen würden.

 

 

Allgemeine Einschätzung zum Umbau von versiegelten Verkehrsbegleitflächen in Grünflächen

 

In Hilden sind bereits viele Verkehrsbegleitflächen als Grünflächen angelegt. Vorwiegend handelt es sich hierbei um Flächen entlang der Fahrbahnen und Bürgersteige sowie um Baumscheiben. Auch bei Kreisverkehren wurden die Innenflächen in der Regel gärtnerisch, aber pflegeleicht gestaltet.

Wenn die Sichtbeziehungen zwischen motorisierten Verkehrsteilnehmenden, Zu-Fußgehenden und Radfahrenden dauerhaft gewährleistet sind, sind auch bei übersichtlichen Knotenpunkten die „Köpfe“ der Querungshilfen als Grünflächen angelegt. Jedoch ist die überwiegende Anzahl dieser Flächen mit einer Deckschicht in Asphalt, Pflastersteinen oder ähnlichem Material ausgeführt, um die Sichtdreiecke großzügig frei zu halten.

 

Eine mögliche Bepflanzung von Verkehrsinseln, die über das bereits bestehende Maß hinausgeht, stellt bei dem derzeitigen Pflegeplan - zwei Hack- und Pflegedurchgänge im Jahr - eine Unfallgefahr dar. Diese Gefahr vergrößert sich weiter durch eventuelle zusätzliche Beschilderungen. Diese Erfahrung hat die Stadtverwaltung beispielsweise beim Kreisverkehr Gerresheimer Straße / Schalbruch / Richard-Wagner-Straße gemacht. Der Kreisverkehr entwickelte sich im Jahr 2016 aufgrund von niedrig errichteten Beschilderungen, die die Sichtbeziehungen der verschiedenen Verkehrsteilnehmer behinderten, zu einem Unfallhäufungspunkt.

 

Die Entsiegelung und Bepflanzung weiterer Verkehrsbegleitflächen scheint aus heutiger Sicht der Verwaltung zwar grundsätzlich technisch möglich zu sein.

Allerdings ist - neben der Problematik der Verkehrssicherheit, einer ausreichenden Tiefe des Erdreiches sowie einer hohen Pflanzdichte - eine Bepflanzung an Hauptverkehrsstraßen nicht unproblematisch. Häufig gibt es dort wegen der hohen Salzbelastung durch den Winterdienst und den extremen Bedingungen (starke Sonneneinstrahlung und schnelle Austrocknung) Ausfälle, die regelmäßig nachgepflanzt werden müssten. Dies kann man immer wieder am Mittelstreifen in der Berliner Straße und in der Benrather Straße / Fritz-Gressard-Platz sehen. Weiterhin sind nur Pflanzen möglich, deren Wurzeln keine Anhebungen im Umfeld verursachen können (keine Ausbildung von Rhizome).

 

Um die zusätzlichen Straßenbegleitgrünflächen in einem ansehnlichen und verkehrssicheren Zustand zu erhalten, müssten sie intensiv gepflegt und unterhalten werden.

Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass kleine Flächen gegenüber größeren aufgrund der Rüstzeiten und der geringeren maschinellen Arbeitsunterstützung einen wesentlich höheren Pflegaufwand aufweisen.

Die Unterhaltungsarbeiten bei eventuell umzugestaltenden Verkehrsinseln werden zusätzlich aufwändiger, da bei den Arbeiten auf diesen neuen Grünflächen zusätzliche Sicherungen im Straßenraum zum Schutz der Beschäftigten und der Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden müssen - wie z.B. ein Aufbau von Spritzschutzplanen oder die Sperrung von Fahrspuren.

 

Das Gutachten der Firma GEO-NET Umweltconsulting GmbH zur Untersuchung der klima- und immissionsökologischen Funktionen im Stadtgebiet Hilden, das im August 2009 vorgelegt wurde, begutachtet die angestrebten kleinen Straßenbegleitgrünflächen nicht. Selbst ca. 500m² große bestehende Straßenbegleitgrünflächen - wie z.B. an der Ecke Nordstraße / Mozartstraße oder an der Ecke Schützenstraße / Humboldtstraße - werden in dem Gutachten allenfalls sehr lokale klimatische Auswirkungen zugebilligt. Der wesentlichste Effekt bestünde darin, dass sich dort Menschen im Schatten aufhalten können.
In dem Gutachten wird dem Hauptfriedhof (inkl. der Freifläche Holterhöfchen, insgesamt ca. 100.000 m²) eine klimatische Wirkung zugebilligt; aber nur, weil diese als Stützpunkt eines mittleren Kaltluftmassenstroms bei autochthonen Wetterlagen zum Heranführen von Kaltluft in die Innenstadt dient.
Nur dauerhaft gut unterhaltene und gärtnerisch sinnvoll angelegte Grünflächen können im Straßenraum zur Verbesserung des Stadtbildes beitragen. Auswirkungen auf das Stadtklima besitzen somit umgebaute Verkehrsinseln auf Grund ihrer Gestaltung als niedrige Bepflanzung nicht.

 

 

Konkretes Ergebnis der Prüfung

 

Im Nachgang zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses hat die FDP-Fraktion die Verkehrsinseln mit Hilfe der Anlage 1 identifiziert, die seitens der Verwaltung als potentielle Grünflächen überplant werden sollten.

 

Die beiden zu prüfenden Verkehrsinseln befinden sich im Bereich sogenannter klassifizierter Straßen (Walder Straße: Landesstraße L 85 und Klotzstraße: Landesstraße L 404) und somit in der Verantwortung des Straßenbaulastträgers Landesbetrieb Straßenbau NRW.

 

Zur Umsetzung des Prüfauftrags wurde beispielhaft eine mögliche Bepflanzungsplanung für die Verkehrsinsel Walder Straße/Berliner Straße seitens der Stadtverwaltung erstellt (siehe Anlage 2).

 

Schätzung der Kosten

Umbaukosten:

Die Kosten für den Umbau für Rückbau des Pflasters und des Bettungsbelages inkl. Entsorgung, das Liefern und Einbauen von Substrat und das Liefern und Pflanzen der Gräser und Stauden belaufen sich bei der

  • Walder Straße/Berliner Straße (ca. 12,5 m²) auf ca. 5.000 € und
  • Hagelkreuzstraße/Südstraße/Schulstraße (ca. 57 m²) 20.000 €.

 

Unterhaltungs- /Betriebskosten:

Die Kosten für die Unterhaltung und Pflege der Verkehrsinseln belaufen sich inkl. punktuell nötiger Nachpflanzung auf ca. 500 € pro Pflegegang an der Walder Straße/Berliner Straße und 2.300 € pro Pflegegang am Hagelkreuzstraße/Südstraße/Schulstraße. Nötig sind mindestens 4-5 Pflegegänge pro Jahr.

 

Dies entspricht zusätzlichen Unterhaltungskosten in Höhe von ca. 11.200 € pro Jahr. Hinzu kommen die Wässerungsgänge.

Gewässert werden sollte zwischen Mai bis September zweimal pro Woche. Die Kosten liegen pro Wässerungsgang bei ca. 100 € (4.000 € pro Jahr).

 

 

Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Niederlassung Rhein-Berg)

Der Prüfauftrag - konkretisiert mit Hilfe des beispielhaften Konzepts - wurde dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Regionalniederlassung Rhein-Berg) als Vertreterin der Grundstückseigentümerin bzw. als zuständigen Straßenbaulastträgerin zur Stellungnahme übersandt.

 

In der Antwort des Landesbetriebes vom 07. Oktober 2022 heißt es:

„Bei der Planung und Herstellung von Verkehrsinseln in der Funktion, wie in Ihrem Beispiel, ist eine Bepflanzung grundsätzlich nicht vorgesehen. Daher kommt eine nachträgliche Entsiegelung nicht in Betracht. Zum einen entstehen Einschränkungen in der Unterhaltungspflicht der örtlich zuständigen Straßenmeisterei (immenser Aufwand auf Grund der Lage im Verkehrsraum), zum anderen können bei der Neupflanzung und späteren Pflege Gefährdungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht ausgeschlossen werden“.

 

 

Unterstützung durch ortsansässige Unternehmen für den Umbau und die dauerhafte Bewirtschaftung

Das Thema „Anlegen und Unterhaltung von Grünflächen durch ortsansässige Unternehmen“ wurde in den letzten Jahren mehrfach angegangen. Zum Beispiel wurden zwar vor Jahren die Flächen am Pinguinbrunnen sowie der Kreisverkehr an der Straße Breddert / Krabbenburg von Firmen umgestaltet. Jedoch wurde bereits nach kurzer Zeit die Pflege dieser Flächen nicht mehr oder überhaupt nicht durchgeführt.

 

Ergänzender Hinweis:
Die am Pinguinbrunnen in diesem Jahr vorzufindende blühende Rabattgestaltung, die viel Lob erhalten hat, wurde wieder von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zentralen Bauhofes angelegt und unterhalten.

 

Vor dem Hintergrund der deutlichen Ablehnung der Umgestaltung durch die Grundstückseigentümerin und den Straßenbaulastträger und den bisherigen Erfahrungen hat die Stadtverwaltung bisher keinen Versuch unternommen, zur Umgestaltung dieser beiden Verkehrsbegleitflächen die Unterstützung von ortsansässigen Garten- und Landschaftsbauern zu suchen.

 

 

Fazit aus Sicht der Stadtverwaltung

 

Aufgrund der Ablehnung der Grundstückseigentümerin bzw. des zuständigen Straßenbaulastträgers bleibt leider nur festzuhalten, dass die zwei zu prüfenden Verkehrsinseln nicht im Sinne des Prüfauftrages umgestaltet werden können.

 

 

gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister