Betreff
Information des StEA über aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlichen Fällung von städtischen Bäumen
Vorlage
WP 20-25 SV 66/054
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Notwendigkeit der Fällung der in der Anlage gekennzeichneten Bäume zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Zur Historie des Baumschutzes in der Stadt Hilden wird auf die erläuternden Ausführungen in der Mitteilungsvorlage WP 20-25 SV 66/047/1 „Baumfällungen am Johann-Strauss-Weg und zur Situation der Straßenbäume in Hilden“ und auf den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2007 (Anlage 2 WP 04-09 SV 66/083) verwiesen.

 

Die Kolleg:innen des Tiefbau- und Grünflächenamtes mit den Sachgebieten Straßenbau, Stadtentwässerung und Grünflächen/Forst sind für die Neuplanung, Entwicklung und Erneuerung sowie die Unterhaltung der öffentlichen Infrastruktur (Straßen, Kanäle, Spiel- Sport- und Grünflächen) zuständig. Aufgabe der Kolleg:innen des Tiefbau- und Grünflächenamtes ist es beispielsweise, die sich teilweise widerstrebenden Belange z.B. der Durchgrünung der Stadt Hilden durch Anlegen von Grünflächen und Baumscheiben zur Anpflanzung von (Straßen-) Bäumen, der Straßen- und Radwegeplanung oder der Bereitstellung von ausreichend Parkplätzen gegeneinander abzuwägen und zu bewerten.

Gleichzeitig steht die Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Gehwege (Beseitigung von Stolperstellen), der städtischen Bäume (Standsicherheit, Astbruch) aber auch die ordnungsgemäße Ableitung des Regen- und Schmutzwassers im Fokus der Arbeit.

Im Rahmen der Unterhaltung werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch einen Kollegen des Tiefbauamtes Begehungen der öffentlichen Flächen und Bäume durchgeführt. Parallel erfolgen Kamerabefahrungen in der städtischen Kanalisation. Zusätzlich werden anlassbezogen - z.B. als Reaktion auf Bürger- und Mängelmeldungen - Begehungen und Prüfungen vorgenommen.

Bei festgestellten Schäden werden diese hinsichtlich ihrer Relevanz und Ursachen bewertet und wenn notwendig Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit vereinbart.

 

Die Straßenbäume sind Teil der öffentlichen Straßenflächen und müssen insofern in die Funktionsanforderungen des öffentlichen Verkehrsraumes eingebunden sein.

Von Straßenbäumen dürfen keine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder andere wesentliche negativen Einflüsse auf:

  • Gehwege, Parkplatzflächen, Straßen,
  • Feuerwehrzufahrten,
  • Entwässerungseinrichtungen wie Straßenabläufe, Rinnen oder unterirdisch verlegte Kanalrohre oder
  • Versorgungsleitungen anderer Träger öffentlicher Belange (Gasversorgung, Energieversorgung, Telekomunikation) oder
  • Privateigentum

ausgehen.

 

Gehen negative Einflüsse von Straßenbäumen aus, wird zunächst die Relevanz geprüft und ob mit niederschwelligen Regulierungsarbeiten Abhilfe geschaffen werden kann.

Dies können z.B.

  • „…Regulierung von Pflaster- und Plattenbelägen sowie Asphaltbelägen (durch höhenmäßige Anpassung an die Baumwurzeln
  • Kappung von Wurzeln (soweit aus Gründen der Vitalität und Standsicherheit des Baumes möglich)
  • Vergrößerung der Baumscheiben bei Reduzierung der Pflaster- bzw. Plattenfläche auf ein Minimum
  • Völliger Verzicht auf Pflaster- und Plattenflächen und Einbau einer so genannten wassergebundenen Wegedecke
  • Einbau von „alternativen Wegebaubelägen“ (kunstharzgebundenes, wasserdurchlässiges Splittgranulat) im Baumwurzelbereich. …“
  • Freifräsen des durch Wurzeln zugewachsenen Kanalquerschnittes.

 

sein, welche je nach Betrachtungsweise jedoch auch Nachteile aufweisen.

 

Nur wenn solche baumschonenden Regulierungsarbeiten nur kurzfristige Ergebnisse liefern, ein dauerhafter Erfolg der Maßnahmen nicht absehbar ist und die erwarteten Nebeneffekte sich erheblich nachteilig auf das Umfeld auswirken, erfolgt unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Regelungen der Baumschutzsatzung sowie der Vorgaben der Naturschutzgesetze die Entnahme von Bäumen.

 

Vor diesem Hintergrund müssen aus heutiger Sicht folgende Bäume im öffentlichen Verkehrsraum gefällt werden:

 

Straße

Haus
Nr.

Baum
ID

Baumart

Bemerkung / Bewertung / Begründung

Hochdahler Str.

49

1882

Platane

Baumstandort auf Ferngasleitung ist nicht zulässig - im weiteren Verlauf hat es bereits eine Störung durch Baumwurzeln gegeben. (Haus Nr. 57) - Schädigung TöB

51

1883

Platane

Baumstandort auf Ferngasleitung ist nicht zulässig - Schädigung TöB

107

2683

Platane

Baumscheibe wurde bereits erweitert

alle Hauptwurzeln in Richtung Privathaus - Schaden an Privatgebäude kann nicht ausgeschlossen, s.u.,

Versorgungsleitungen beeinträchtigt - Schädigung TöB

109

2684

Platane

alle Hauptwurzeln Richtung Privathaus und teilweise nachweislich unter Bodenplatte eines benachbarten Privathauses

Schadensregulierung GVV 2022.51.1.33311/FP;

Versorgungsleitungen in Mitleidenschaft gezogen - Schädigung TöB

Kalstert

Höhe Bolzplatz

3013

Platane

Baumscheibe bereits erweitert,

Platten im Gehweg angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt,

Hochspannungsleitung über Baum - Schädigung TöB

Kleinhülsen

17

3633

Platane

Einfassung und Pflaster angehoben - Stolpergefahr - Verkehrssicherheit beeinträchtigt

Stark frequentierte Zuwegung Sportpark

Lise Meitner Straße

3643

Linde

Baumstandort erweitert,

Regulierungsarbeiten im Gehweg bereits durchgeführt

Asphalt angehoben, Pflaster und Einfassung im Parkplatzbereich angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt

Rinne und Sinkkasten in Mitleidenschaft gezogen - Schädigung TöB

3644

Linde

Baumstandort erweitert,

Regulierungsarbeiten im Gehweg bereits durchgeführt,

Asphalt angehoben, Pflaster und Einfassung im Parkplatz angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt

Rinne angehoben - Schädigung TöB

Zufahrt zu Firma angrenzend - Schädigung Dritter

Lortzingstraße

schräg geg. 65

4061

Platane

Arbeiten bereits durchgeführt;

Baumstandort erweitert

Pflaster, Platten und Einfassung angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt

Wurzeln zu Privatgrundstück - Schädigung Dritter

schräg geg. 65

4062

Platane

Arbeiten bereits durchgeführt;

Baumstandort erweitert;

Pflaster, Platten und Einfassung angehoben- Verkehrssicherheit beeinträchtigt

Wurzeln zu Privatgrundstück - Schädigung Dritter

21

4068

Platane

Pflaster im Parkplatzbereich angehoben

Platten und Einfassung im Gehweg angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt

Zugang zu Haus Nr. 21

21

4069

Platane

Pflaster im Parkplatzbereich angehoben

Einfassung angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt

Zugang zu Haus Nr. 21;

Niedenstr.

2A

3508

Platane

Pflaster angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt

Schäden an privater Einfassung und Rinne, Zuwegung private Stellplatzsituation schlecht

2D

3509

Platane

Pflaster angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt

Stromverteilerkasten angrenzend,
Zuwegung private Stellplatzsituation schlecht

geg. 45

3528

Platane

Baumscheibe bereits erweitert,

Pflaster im Parkstreifen angehoben,

Rinne und Einfassung angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt

Wurzeln in Sinkkasten möglich

Otto Hahn Straße

7A

3706

Linde

Regulierungsarbeiten bereits im Gehweg durchgeführt,

Pflaster im Parkstreifen angehoben,

Einfassung angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt

Richard Wagner Straße

64

802

Platane

Regulierungsarbeiten bereits erfolgt, Einfassung und Platten erneut im Gehweg angehoben; Pflaster im Parkstreifen angehoben, Rinne in Mitleidenschaft gezogen

66

803

Platane

Baumscheibe bereits erweitert, Randsteine und Platten im Gehweg erneut angehoben, Pflaster und Einfassungen im Parkstreifen angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt

geg. 101

809

Platane

Baumscheibe bereits erweitert,

Platten im Gehweg erneut angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt

Rinne angehoben,

Fußgängerüberweg angrenzend

Erikaweg

8a/8b

1562

Bergahorn

Baum ist abgestorben

Bruchhauser Weg

82

2436

Baumhasel

Baum ist abgestorben

Karlrobert-Kreiten-Straße

KSP

5203

Robinie

Baum ist abgestorben

Mettmanner Straße

51

103

Baumhasel

Baum ist abgestorben

Diekhaus

geg.
P&R-Parkplatz

 

Kirschbaum

Baum ist abgestorben

 

Die Standorte der zu entfernenden Bäume sind im Luftbild in Anlage 1 visualisiert.

 

Zurzeit wird eruiert, ob die Durchführung einer Ersatzpflanzung am gleichen Standort oder an anderer Stelle möglich ist. Dabei wird darauf geachtet, die Rahmenbedingen (Größe der Baumscheibe) baumfreundlich auszugestalten. Diese Standortsanierungen sollen ein vitales und zukunftsfähiges Straßengrün sicherstellen und erhalten.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in der kommenden Pflanzsaison 2022/23 neben weiteren 20 zusätzlichen klimaresistenten Straßenbäumen (siehe Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/051 „Klimaanpassungsmaßnahme "Pflanzung zusätzlicher Straßenbäume 2022/23"“) zusätzlich rund 60 Ersatzpflanzungen durchgeführt werden.

 

 

gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister