Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Notwendigkeit der Fällung der in
der Anlage gekennzeichneten Bäume zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Zur Historie des Baumschutzes in der Stadt Hilden wird auf die erläuternden Ausführungen in der Mitteilungsvorlage WP 20-25 SV 66/047/1 „Baumfällungen am Johann-Strauss-Weg und zur Situation der Straßenbäume in Hilden“ und auf den Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 02.05.2007 (Anlage 2 WP 04-09 SV 66/083) verwiesen.
Die Kolleg:innen des Tiefbau- und Grünflächenamtes mit den Sachgebieten Straßenbau, Stadtentwässerung und Grünflächen/Forst sind für die Neuplanung, Entwicklung und Erneuerung sowie die Unterhaltung der öffentlichen Infrastruktur (Straßen, Kanäle, Spiel- Sport- und Grünflächen) zuständig. Aufgabe der Kolleg:innen des Tiefbau- und Grünflächenamtes ist es beispielsweise, die sich teilweise widerstrebenden Belange z.B. der Durchgrünung der Stadt Hilden durch Anlegen von Grünflächen und Baumscheiben zur Anpflanzung von (Straßen-) Bäumen, der Straßen- und Radwegeplanung oder der Bereitstellung von ausreichend Parkplätzen gegeneinander abzuwägen und zu bewerten.
Gleichzeitig steht die Sicherstellung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Gehwege (Beseitigung von Stolperstellen), der städtischen Bäume (Standsicherheit, Astbruch) aber auch die ordnungsgemäße Ableitung des Regen- und Schmutzwassers im Fokus der Arbeit.
Im Rahmen der Unterhaltung werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch einen Kollegen des Tiefbauamtes Begehungen der öffentlichen Flächen und Bäume durchgeführt. Parallel erfolgen Kamerabefahrungen in der städtischen Kanalisation. Zusätzlich werden anlassbezogen - z.B. als Reaktion auf Bürger- und Mängelmeldungen - Begehungen und Prüfungen vorgenommen.
Bei festgestellten Schäden werden diese hinsichtlich ihrer Relevanz und Ursachen bewertet und wenn notwendig Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit vereinbart.
Die Straßenbäume sind Teil der öffentlichen Straßenflächen und müssen insofern in die Funktionsanforderungen des öffentlichen Verkehrsraumes eingebunden sein.
Von Straßenbäumen dürfen keine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder andere wesentliche negativen Einflüsse auf:
- Gehwege, Parkplatzflächen, Straßen,
- Feuerwehrzufahrten,
- Entwässerungseinrichtungen wie Straßenabläufe, Rinnen oder unterirdisch verlegte Kanalrohre oder
- Versorgungsleitungen anderer Träger öffentlicher Belange (Gasversorgung, Energieversorgung, Telekomunikation) oder
- Privateigentum
ausgehen.
Gehen negative Einflüsse von Straßenbäumen aus, wird zunächst die Relevanz geprüft und ob mit niederschwelligen Regulierungsarbeiten Abhilfe geschaffen werden kann.
Dies können z.B.
- „…Regulierung
von Pflaster- und Plattenbelägen sowie Asphaltbelägen (durch höhenmäßige
Anpassung an die Baumwurzeln
- Kappung von
Wurzeln (soweit aus Gründen der Vitalität und Standsicherheit des Baumes
möglich)
- Vergrößerung
der Baumscheiben bei Reduzierung der Pflaster- bzw. Plattenfläche auf ein
Minimum
- Völliger
Verzicht auf Pflaster- und Plattenflächen und Einbau einer so genannten
wassergebundenen Wegedecke
- Einbau von „alternativen Wegebaubelägen“ (kunstharzgebundenes, wasserdurchlässiges Splittgranulat) im Baumwurzelbereich. …“
- Freifräsen des durch Wurzeln zugewachsenen Kanalquerschnittes.
sein, welche je nach Betrachtungsweise jedoch auch Nachteile aufweisen.
Nur wenn solche
baumschonenden Regulierungsarbeiten nur kurzfristige Ergebnisse liefern, ein
dauerhafter Erfolg der Maßnahmen nicht absehbar ist und die erwarteten
Nebeneffekte sich erheblich nachteilig auf das Umfeld auswirken, erfolgt unter
Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der Regelungen der
Baumschutzsatzung sowie der Vorgaben der Naturschutzgesetze die Entnahme von
Bäumen.
Vor diesem Hintergrund müssen aus heutiger Sicht folgende Bäume im öffentlichen Verkehrsraum gefällt werden:
Straße |
Haus |
Baum |
Baumart |
Bemerkung / Bewertung / Begründung |
Hochdahler Str. |
49 |
1882 |
Platane |
Baumstandort auf Ferngasleitung ist nicht zulässig - im weiteren
Verlauf hat es bereits eine Störung durch Baumwurzeln gegeben. (Haus Nr. 57) -
Schädigung TöB |
51 |
1883 |
Platane |
Baumstandort auf Ferngasleitung ist nicht zulässig - Schädigung TöB |
|
107 |
2683 |
Platane |
Baumscheibe wurde bereits erweitert alle Hauptwurzeln in Richtung Privathaus - Schaden an Privatgebäude kann
nicht ausgeschlossen, s.u., Versorgungsleitungen beeinträchtigt - Schädigung TöB |
|
109 |
2684 |
Platane |
alle Hauptwurzeln Richtung Privathaus und teilweise nachweislich unter
Bodenplatte eines benachbarten Privathauses Schadensregulierung GVV 2022.51.1.33311/FP; Versorgungsleitungen in Mitleidenschaft gezogen - Schädigung TöB |
|
Kalstert |
Höhe Bolzplatz |
3013 |
Platane |
Baumscheibe bereits erweitert, Platten im Gehweg angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt, Hochspannungsleitung über Baum - Schädigung TöB |
Kleinhülsen |
17 |
3633 |
Platane |
Einfassung und Pflaster angehoben - Stolpergefahr - Verkehrssicherheit
beeinträchtigt Stark frequentierte Zuwegung Sportpark |
Lise Meitner Straße |
3643 |
Linde |
Baumstandort erweitert, Regulierungsarbeiten im Gehweg bereits durchgeführt Asphalt angehoben, Pflaster und Einfassung im Parkplatzbereich
angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt Rinne und Sinkkasten in Mitleidenschaft gezogen - Schädigung TöB |
|
3644 |
Linde |
Baumstandort erweitert, Regulierungsarbeiten im Gehweg bereits durchgeführt, Asphalt angehoben, Pflaster und Einfassung im Parkplatz angehoben -
Verkehrssicherheit beeinträchtigt Rinne angehoben - Schädigung TöB Zufahrt zu Firma angrenzend - Schädigung Dritter |
||
Lortzingstraße |
schräg geg. 65 |
4061 |
Platane |
Arbeiten bereits durchgeführt; Baumstandort erweitert Pflaster, Platten und Einfassung angehoben - Verkehrssicherheit
beeinträchtigt Wurzeln zu Privatgrundstück - Schädigung Dritter |
schräg geg. 65 |
4062 |
Platane |
Arbeiten bereits durchgeführt; Baumstandort erweitert; Pflaster, Platten und Einfassung angehoben- Verkehrssicherheit
beeinträchtigt Wurzeln zu Privatgrundstück - Schädigung Dritter |
|
21 |
4068 |
Platane |
Pflaster im Parkplatzbereich angehoben Platten und Einfassung im Gehweg angehoben - Verkehrssicherheit
beeinträchtigt Zugang zu Haus Nr. 21 |
|
21 |
4069 |
Platane |
Pflaster im Parkplatzbereich angehoben Einfassung angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt Zugang zu Haus Nr. 21; |
|
Niedenstr. |
2A |
3508 |
Platane |
Pflaster angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt Schäden an privater Einfassung und Rinne, Zuwegung private
Stellplatzsituation schlecht |
2D |
3509 |
Platane |
Pflaster angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt Stromverteilerkasten angrenzend, |
|
geg. 45 |
3528 |
Platane |
Baumscheibe bereits erweitert, Pflaster im Parkstreifen angehoben, Rinne und Einfassung angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt Wurzeln in Sinkkasten möglich |
|
Otto Hahn Straße |
7A |
3706 |
Linde |
Regulierungsarbeiten bereits im Gehweg durchgeführt, Pflaster im Parkstreifen angehoben, Einfassung angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt |
Richard Wagner Straße |
64 |
802 |
Platane |
Regulierungsarbeiten bereits erfolgt, Einfassung und Platten erneut im
Gehweg angehoben; Pflaster im Parkstreifen angehoben, Rinne in
Mitleidenschaft gezogen |
66 |
803 |
Platane |
Baumscheibe bereits erweitert, Randsteine und Platten im Gehweg erneut
angehoben, Pflaster und Einfassungen im Parkstreifen angehoben -
Verkehrssicherheit beeinträchtigt |
|
geg. 101 |
809 |
Platane |
Baumscheibe bereits erweitert, Platten im Gehweg erneut angehoben - Verkehrssicherheit beeinträchtigt Rinne angehoben, Fußgängerüberweg angrenzend |
|
Erikaweg |
8a/8b |
1562 |
Bergahorn |
Baum ist abgestorben |
Bruchhauser Weg |
82 |
2436 |
Baumhasel |
Baum ist abgestorben |
Karlrobert-Kreiten-Straße |
KSP |
5203 |
Robinie |
Baum ist abgestorben |
Mettmanner Straße |
51 |
103 |
Baumhasel |
Baum ist abgestorben |
Diekhaus |
geg. |
|
Kirschbaum |
Baum ist abgestorben |
Die Standorte der zu
entfernenden Bäume sind im Luftbild in Anlage 1 visualisiert.
Zurzeit wird eruiert, ob die Durchführung einer Ersatzpflanzung am gleichen Standort oder an anderer Stelle möglich ist. Dabei wird darauf geachtet, die Rahmenbedingen (Größe der Baumscheibe) baumfreundlich auszugestalten. Diese Standortsanierungen sollen ein vitales und zukunftsfähiges Straßengrün sicherstellen und erhalten.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in der kommenden Pflanzsaison 2022/23 neben weiteren 20 zusätzlichen klimaresistenten Straßenbäumen (siehe Sitzungsvorlage WP 20-25 SV 66/051 „Klimaanpassungsmaßnahme "Pflanzung zusätzlicher Straßenbäume 2022/23"“) zusätzlich rund 60 Ersatzpflanzungen durchgeführt werden.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister