Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2021 des SKFM Hilden zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Wichtigkeit des Angebotes der Schuldnerberatung zeigt sich durch die enorme Inanspruchnahme durch Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hilden.
Ein Hinweis auf ein soziales Gefälle zeigt, dass bereits bei Schulden unter 10.000 € die Inanspruchnahme gegenüber früheren Jahren steigt. Offenbar sind die Betroffenen auch schon bei relativ überschaubaren Schulden nicht mehr in der Lage, gegenzusteuern.
Hinsichtlich der Präventionsarbeit verhinderte eine Langzeiterkrankung das regelmäßige Angebot, eine Vertretung konnte nicht gefunden werden. Die Stellenbesetzung ist in allen Bereichen deutlich erschwert. Für die Präventionsarbeit werden jährlich 20.000 € innerhalb des Vertrages zwischen der Stadt Hilden und dem SKFM bezuschusst. Die für das Jahr 2021 nicht verbrauchten Mittel werden nach Berechnung erstattet.
gez.
Dr. Claus Pommer
Bürgermeister
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050301 Hilfe zum
Lebensunterhalt |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2021 |
050301 3000 |
531800 |
Zuschüsse |
90.873,74 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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