Der Rat der Stadt Hilden beschließt die
überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Investitionsmaßnahme “Erweiterungsbau GGS Im Kalstert, Walder Str.100“ (IO26250006)“
in Höhe von 664.000 Euro (inkl. eines Risikoaufschlags von 214.000 Euro) auf 3.900.000
Euro. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch investive Minderauszahlung in
2022 aus der Maßnahme Neubau Kita Holterhöfchen (IO26250056).
Erläuterungen und Begründungen:
Ausgangssituation
Die Investitionsmaßnahme “Erweiterungsbau GGS Im Kalstert, Walder Str.100“ (IO26250006) ist im Haushalt 2022 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 3.204.000 Euro veranschlagt. Darüber hinaus wurden überplanmäßig 32.000 Euro für die Installation einer PV-Anlage zur Verfügung gestellt. In Summe stehen für die Investitionsmaßnahme somit 3.236.000 Euro zur Verfügung.
Informativ:
Für das Objekt wurden unter der Maßnahmennummer I261900141 in 2019 75.000 € bereitgestellt, die in den Jahren 2019 und 2020 auch verausgabt wurden.
Submissionsergebnis Rohbau
Am 18.01.22 wurden die Rohbauarbeiten
erstmals submittiert. Die Ausschreibung erfolgte losweise (Los 1
Rohbauarbeiten, Los 2 Unterfangungsarbeiten). Die Submission ergab ein
termingerecht eingegangenes Angebot. Hierbei wurde nur Los 1 bepreist. Das
Angebot hierfür wurde nach rechnerischer, fachlicher und wirtschaftlicher
Prüfung durch den Fachplaner vom Fachamt nach Abstimmung mit dem Beratungs- und
Prüfungsamt als unwirtschaftlich gewertet (62% Überschreitung gegenüber der LV-
Kostenschätzung).
Die Ausschreibung wurde daraufhin aufgehoben
und ein zweites Mal, mit Änderungen in einzelnen Positionen sowie Anpassung des
Ausführungszeitraumes, auf dem Vergabemarktplatz veröffentlicht.
Die erneute Submission am 18.03.22 ergab
zwei vollständige Angebote.
Nach vollständiger Prüfung und Wertung der
Angebote liegt der Bestbieter ca. 450.000 Euro (brutto) über der
Berechnungssumme des Architekturbüros (Stand 18.02.22).
In Summe bedeutet das eine Kostensteigerung
von ca. 50% gegenüber der Kostenberechnung.
Die aktuelle Baukonjunktur führt derzeit
weiterhin zu außergewöhnlich hohen Ausschreibungsergebnissen. Die hohen
Angebotspreise spiegeln die aktuell angespannte Marktsituation wider und sind
insbesondere durch die lang anhaltende Auslastung der Bauwirtschaft, sowie die
aktuell herrschende Knappheit bei vielen Materialien begründet, woraus
ungewöhnlich hohe Materialpreise resultieren. Obwohl Preissteigerungen aufgrund
der Marktsituation bereits in den Kostenberechnungen berücksichtigt worden sind,
übersteigen die Angebotssummen aus diesen Gründen die Kostenberechnung
erheblich.
Angesichts der vermutlich auch weiterhin
angespannten Marktlage muss von weiteren prognostischen Mehrkosten bei den noch
ausstehenden Angeboten weiterer Gewerke ausgegangen werden. Deshalb schlägt die
Verwaltung vor, neben den nachgewiesenen erhöhten Kosten bereits heute einen zwar
nicht mit konkreten Berechnungen hinterlegten, aber aus heutiger Sicht
voraussichtlich notwendigen Risikozuschlag in Höhe von 214.000 Euro für die
noch zu vergebenden Gewerke bereitzustellen.
Konsequenzen
Als Anlage 1 ist der aktuelle Bauzeitenplan
beigefügt. Der darin zunächst berücksichtigte Puffer ist durch die Aufhebung
der ersten Rohbauausschreibung bereits aufgebraucht. Eine erneute Aufhebung der
Ausschreibung mit Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens führt unweigerlich
zu einer Verschiebung des angestrebten Endtermins in den Sommerferien 2023.
Es ist davon auszugehen, dass bei einer
erneuten Ausschreibung kein wirtschaftlicheres Ergebnis erzielt werden kann.
Seitens der Verwaltung wird aus wirtschaftlichen und terminlichen Gründen deshalb
eine Vergabe der Rohbauarbeiten empfohlen.
Die Durchführung der Rohbauarbeiten ist
Grundlage für die weitere Ausführung des Projektes im Rahmen des
Schulentwicklungsplans. Bei Nichtdurchführung der Rohbauarbeiten für den
Erweiterungsbau kann auch der weitgehend fertiggestellte sanierte Altbau nicht
in Betrieb genommen werden, da die geplante technische Gebäudeausrüstung für
beide Gebäudeteile geplant ist. Eine Verschiebung der Maßnahme hat eine
Verschiebung des Endtermins des Gesamtprojektes zur Folge, ohne dass eine
wirtschaftliche Verbesserung eintritt. Insofern liegt die sachliche und
zeitliche Unabweisbarkeit im Sinne des § 83 GO NRW vor.
Die Deckung für die zusätzlichen
Investitionskosten kann in diesem Jahr aus der Maßnahme Neubau Kita
Holterhöfchen (IO26250056) erfolgen, da der Abriss der bestehenden Kita erst
zum Ende dieses Jahres stattfinden kann und der Baubeginn somit Anfang 2023 erfolgt.
Die jetzt zur Deckung verwendeten Mittel werden im Rahmen der
Haushaltsaufstellung 2023 für die Maßnahme Neubau Kita Holterhöfchen
(IO26250056) neu angemeldet.
gez.
In Vertretung
Sönke Eichner
Erster Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 Investition |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
IO26250006 |
Erweiterungsbau GGS Im
Kalstert, Walder Str.100 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
0113030010 /
IO26250006 |
|
Auszahlung für
Baumaßnahmen |
904.000 |
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2023 |
0113030010 /
IO26250006 |
|
Auszahlung für
Baumaßnahmen |
550.000 |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
0113010010 /
IO26250005 |
|
Auszahlung für
Baumaßnahmen |
1.568.000 |
||
2023 |
0113010010 / IO26250005 |
|
Auszahlung für
Baumaßnahmen |
550.000 |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2022 |
0113030010 /
IO26250056 |
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Auszahlung für
Baumaßnahmen |
664.000 |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Franke |
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Organisatorische Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Orga |