Betreff
Erweiterungsbau der GGS Im Kalstert, Standort Walder Str. 100 - überplanmäßiger Mittelbedarf
Vorlage
WP 20-25 SV 26/023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Investitionsmaßnahme “Erweiterungsbau GGS Im Kalstert, Walder Str.100“ (IO26250006)“ in Höhe von 664.000 Euro (inkl. eines Risikoaufschlags von 214.000 Euro) auf 3.900.000 Euro. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch investive Minderauszahlung in 2022 aus der Maßnahme Neubau Kita Holterhöfchen (IO26250056).


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Ausgangssituation

 

Die Investitionsmaßnahme “Erweiterungsbau GGS Im Kalstert, Walder Str.100“ (IO26250006) ist im Haushalt 2022 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 3.204.000 Euro veranschlagt. Darüber hinaus wurden überplanmäßig 32.000 Euro für die Installation einer PV-Anlage zur Verfügung gestellt. In Summe stehen für die Investitionsmaßnahme somit 3.236.000 Euro zur Verfügung.

 

Informativ:

Für das Objekt wurden unter der Maßnahmennummer I261900141 in 2019 75.000 € bereitgestellt, die in den Jahren 2019 und 2020 auch verausgabt wurden.

 

Submissionsergebnis Rohbau

 

Am 18.01.22 wurden die Rohbauarbeiten erstmals submittiert. Die Ausschreibung erfolgte losweise (Los 1 Rohbauarbeiten, Los 2 Unterfangungsarbeiten). Die Submission ergab ein termingerecht eingegangenes Angebot. Hierbei wurde nur Los 1 bepreist. Das Angebot hierfür wurde nach rechnerischer, fachlicher und wirtschaftlicher Prüfung durch den Fachplaner vom Fachamt nach Abstimmung mit dem Beratungs- und Prüfungsamt als unwirtschaftlich gewertet (62% Überschreitung gegenüber der LV- Kostenschätzung).

 

Die Ausschreibung wurde daraufhin aufgehoben und ein zweites Mal, mit Änderungen in einzelnen Positionen sowie Anpassung des Ausführungszeitraumes, auf dem Vergabemarktplatz veröffentlicht.

 

Die erneute Submission am 18.03.22 ergab zwei vollständige Angebote.

 

Nach vollständiger Prüfung und Wertung der Angebote liegt der Bestbieter ca. 450.000 Euro (brutto) über der Berechnungssumme des Architekturbüros (Stand 18.02.22).

In Summe bedeutet das eine Kostensteigerung von ca. 50% gegenüber der Kostenberechnung.

 

Die aktuelle Baukonjunktur führt derzeit weiterhin zu außergewöhnlich hohen Ausschreibungsergebnissen. Die hohen Angebotspreise spiegeln die aktuell angespannte Marktsituation wider und sind insbesondere durch die lang anhaltende Auslastung der Bauwirtschaft, sowie die aktuell herrschende Knappheit bei vielen Materialien begründet, woraus ungewöhnlich hohe Materialpreise resultieren. Obwohl Preissteigerungen aufgrund der Marktsituation bereits in den Kostenberechnungen berücksichtigt worden sind, übersteigen die Angebotssummen aus diesen Gründen die Kostenberechnung erheblich.

 

Angesichts der vermutlich auch weiterhin angespannten Marktlage muss von weiteren prognostischen Mehrkosten bei den noch ausstehenden Angeboten weiterer Gewerke ausgegangen werden. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, neben den nachgewiesenen erhöhten Kosten bereits heute einen zwar nicht mit konkreten Berechnungen hinterlegten, aber aus heutiger Sicht voraussichtlich notwendigen Risikozuschlag in Höhe von 214.000 Euro für die noch zu vergebenden Gewerke bereitzustellen.

 

 

Konsequenzen

 

Als Anlage 1 ist der aktuelle Bauzeitenplan beigefügt. Der darin zunächst berücksichtigte Puffer ist durch die Aufhebung der ersten Rohbauausschreibung bereits aufgebraucht. Eine erneute Aufhebung der Ausschreibung mit Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens führt unweigerlich zu einer Verschiebung des angestrebten Endtermins in den Sommerferien 2023.

 

Es ist davon auszugehen, dass bei einer erneuten Ausschreibung kein wirtschaftlicheres Ergebnis erzielt werden kann. Seitens der Verwaltung wird aus wirtschaftlichen und terminlichen Gründen deshalb eine Vergabe der Rohbauarbeiten empfohlen.

 

Die Durchführung der Rohbauarbeiten ist Grundlage für die weitere Ausführung des Projektes im Rahmen des Schulentwicklungsplans. Bei Nichtdurchführung der Rohbauarbeiten für den Erweiterungsbau kann auch der weitgehend fertiggestellte sanierte Altbau nicht in Betrieb genommen werden, da die geplante technische Gebäudeausrüstung für beide Gebäudeteile geplant ist. Eine Verschiebung der Maßnahme hat eine Verschiebung des Endtermins des Gesamtprojektes zur Folge, ohne dass eine wirtschaftliche Verbesserung eintritt. Insofern liegt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit im Sinne des § 83 GO NRW vor.

 

Die Deckung für die zusätzlichen Investitionskosten kann in diesem Jahr aus der Maßnahme Neubau Kita Holterhöfchen (IO26250056) erfolgen, da der Abriss der bestehenden Kita erst zum Ende dieses Jahres stattfinden kann und der Baubeginn somit Anfang 2023 erfolgt. Die jetzt zur Deckung verwendeten Mittel werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023 für die Maßnahme Neubau Kita Holterhöfchen (IO26250056) neu angemeldet.

 

 

 

gez.

In Vertretung

 

Sönke Eichner

Erster Beigeordneter


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303 Investition

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

IO26250006

Erweiterungsbau GGS Im Kalstert, Walder Str.100

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

0113030010 / IO26250006

 

Auszahlung für Baumaßnahmen

904.000

2023

0113030010 / IO26250006

 

Auszahlung für Baumaßnahmen

550.000

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

0113010010 / IO26250005

 

Auszahlung für Baumaßnahmen

1.568.000

2023

0113010010 /

IO26250005

 

Auszahlung für Baumaßnahmen

550.000

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2022

0113030010 / IO26250056

 

Auszahlung für Baumaßnahmen

664.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Franke

 

 

 


Organisatorische Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Orga