Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021
Vorlage
WP 20-25 SV 20/080
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen:

 

1.      Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt zur Kenntnis, dass der von der Kämmerin aufgestellte und von dem Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichtes dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung zugeleitet wurde.

 

2.      Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nimmt die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 16.934.003 € in das Folgejahr zur Kenntnis.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Hilden:

 

1.      Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass der von der Kämmerin aufgestellte und von dem Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichtes dem Rat der Stadt Hilden zur Feststellung zugeleitet wurde.

 

2.      Der Rat der Stadt Hilden leitet den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichts zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

 

3.      Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 16.934.003 € in das Folgejahr zur Kenntnis.

 

4.      Nach der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichtes durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichtes wurde unter Beachtung der Vorschriften der Gemeindeordnung NRW und der Kommunalhaushaltsverordnung NRW und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichtes ist von der Kämmerin aufzustellen, dem Bürgermeister zu bestätigen und dem Rat zur Feststellung zuzuleiten.

 

Vor der Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Rat der Stadt Hilden ist eine Jahresabschlussprüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen.

 

In Folge der Corona-Pandemie ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 die Summe der Haushaltsbelastung infolge der COVID-19-Pandemie durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln und als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell zu aktivieren (6,6 Mio. €).

 

Die Bilanzsumme der Stadt Hilden hat sich gemäß Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag um 33,1 Mio. € auf

 

544,3 Mio. €       erhöht.

 

Die Investitionskredite sind um 1,1 Mio. € auf 20,3 Mio. € gestiegen.

 

Der Entwurf der Ergebnisrechnung 2021 schließt mit einem positiven Ergebnis von

 

18,3 Mio. €.

 

Der Entwurf der Finanzrechnung 2021 weist folgende Entwicklungen und Bestände aus:

 

Anfangsbestand an Finanzmitteln

 

15,558 Mio. €

  Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

+  26,917 Mio. €

 

  Saldo aus Investitionstätigkeit

-      7,547 Mio. €

 

  Saldo aus Finanzierungstätigkeit

+    1,063 Mio. €

 

Veränderung der eigenen Finanzmittel

 

+  20.443 Mio. €

Bestand an fremden Finanzmitteln

 

+    0,291 Mio. €  

liquide Mittel

 

36,282 Mio. €

 

 

Die Entwicklung der Ausgleichsrücklage stellt sich wie folgt dar:

 

 

Die Ausgleichsrücklage entwickelt sich vorbehaltlich der Feststellung des Jahresergebnisses von 18.293 T€ deutlich positiver, als in der Haushaltsplanung 2020 / 2021 antizipiert. Für 2021 war eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 9.385 T€ geplant. Daraus ergab sich - unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses zum 31.12.2020 - eine (geplante) Minderung der bereits mit dem Vorjahresergebnis verrechneten Ausgleichsrücklage von 16.052 T€ auf 6.667 T€ zum 31.12.2021. Der aus dem Entwurf des Jahresabschlusses abzuleitende Bestand der Ausgleichsrücklage vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses und Zuführung des Überschusses beträgt 34.344 T€ (+ 27.678 T€).

 

Der Entwurf des Jahresabschluss 2021 mit den Bestandteilen Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung und die Übersicht der Ermächtigungsübertragungen in das Folgejahr sind der Vorlage beigefügt. Der vollständige Entwurf des Jahresabschlusses inkl. Lagebericht, Anhang, Teilrechnungen und Erläuterungen wird bis zur Sitzung in session.net bereitgestellt. Es liegen zur Sitzung einige Druckexemplare der Vollversion aus.

 

 

gez.

Dr. Pommer

Bürgermeister