Betreff
A3 - 8streifiger Ausbau zwischen Anschlusstelle Leverkusen/Opladen und Autobahnkreuz Hilden:
Stellungnahmen zur 3. TÖB-Beteiligung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
Vorlage
WP 20-25 SV 61/071
Aktenzeichen
IV/61-Ba
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorgelegten Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung zur 3. TÖB-Beteiligung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum geplanten 8-streifigen Ausbau der A 3 zu und beauftragt die Verwaltung, diese an den Planungsträger zu übermitteln.


Erläuterungen und Begründungen:

 

1. Sachverhalt

In Fortführung der Planungen des Landesbetriebs für Straßenbau NRW plant die Autobahn GmbH für den Bund aufgrund des Fernstraßenausbaugesetzes den achtspurigen Ausbau der A3 zwischen der Anschlussstelle (AS) Leverkusen/Opladen und dem Autobahnkreuz (AK) Hilden auf einer Länge von 15 km. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das Projekt als „Maßnahme des vordringlichen Bedarfs“ enthalten.

 

Nachdem bereits jeweils im Mai 2018 und im Dezember 2020 Beteiligungstermine erfolgt sind, fand nun am 12. Januar 2022 der 3. Beteiligungstermin im Rahmen der Vorplanung statt. Das Linien- bzw. Variantenbestimmungsverfahren, welches Teil der Vorplanung zum achtspurigen Ausbau der A3 ist, soll abgeschlossen und eine Vorzugsvariante in die Phase der Entwurfsplanung gebracht werden (s. Anlage 02 Verfahrensablauf). In diesem Zusammenhang ist, neben weiteren Gutachten, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) (s. Anlage 03 Zusammenfassung UVU) vorzulegen. Sie fließt als Grundlage in den zum Genehmigungsvorhaben durch den Vorhabenträger zu erstellenden Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht (UVP-Bericht) gem. § 16 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ein. Unter Punkt 2 dieser Vorlage wird ein Überblick über den aktuellen Planungsstand der UVU (Raumanalyse) gegeben.

 

Aufgrund der vorgegebenen Beteiligungsfrist bis zum 26. Januar 2022 hat die Stadtverwaltung die Autobahn GmbH gebeten, die Frist für die Abgabe der Stellungnahme zu verlängern, um eine Entscheidung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Hilden zu ermöglichen.

 

Da, nach Rückmeldung der Autobahn GmbH, eine Stellungnahme der Stadt Hilden nach dem 25.02.2022 nicht mehr im Protokoll berücksichtigt werden kann, wurde diese vorbehaltlich des Beschlusses durch den StEA als Entwurf vorab übersandt.

 

Parallel zur Planung für den achtspurigen Ausbau der A3 plant die Deutsche Einheit Fernstraßenplanung und -Bau GmbH (DEGES) im Auftrag des Bundes den Ausbau der Tank & Rast Anlage Ohligser Heide. Dieses Projekt läuft in einem eigenen Planfeststellungsverfahren. Die Stadt Hilden ist darüber hinaus vom Umbau des Autobahnkreuzes Hilden einschließlich der Anpassungen an der A46 betroffen.

 

2. Zusammenfassung der vorgelegten Planungsunterlagen

Die vom achtspurigen Ausbau der A3 unmittelbar betroffenen Städte Hilden, Solingen, Langenfeld und Leichlingen sehen die Notwendigkeit des Ausbaus nicht ausreichend belegt und haben bereits in der Vergangenheit in entsprechenden Stellungnahmen an den Landesbetrieb für Straßenbau NRW Bedenken gegen die vorgesehenen Umbaumaßnahmen erhoben und darum gebeten, Alternativen zu prüfen. (s. Anlage 06 Interkommunaler Appell). Auch im Zusammenhang mit dem Umbau des Autobahnkreuzes Hilden gab es Stellungnahmen zum Ausbau der A3.

 

Ziel der Stadt Hilden ist es weiterhin, im Sinne der beschlossenen Resolution des Rates der Stadt Hilden vom 30.10.2019 (s. Anlage 05, Drs. WP 14-20 SV 01/139) den Ausbau der A3 und den Zugriff auf private, städtische und sonstige Flächen zu verhindern, um Zumutungen für die Bevölkerung zu vermeiden, insbesondere Eingriffe in Natur- und Landschaftsschutz aber auch in schutzwürdige Naherholungsgebiete.

 

Erläuterung der UVU

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befasst sich das Planfeststellungsverfahren mit der Bestimmung der Vorzugsvariante für den achtspurigen Ausbau der A3 zwischen der Anschlussstelle (AS) Leverkusen/Opladen und dem Autobahnkreuz (AK) Hilden. Der entsprechende Abschnitt befindet sich zwischen Betriebskilometer 109,70 und 124,35 und hat eine Länge von rund 15 km. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden den betroffenen Kommunen und Institutionen verschiedene Unterlagen zur Verfügung gestellt: Übersichtskarte, UVU (mit Raumanalyse. Ausbautendenzen, Auswirkungsprognose und Variantenvergleich (s. Anlage 4 Varianten), FFH Verträglichkeitsuntersuchung im Entwurf mit Stickstoffuntersuchung, Auszüge aus der Technischen Planung.

 

In der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) werden die Raumanalyse und Variantenentwicklungen durchgeführt. Der Untersuchungsablauf der vorliegenden UVU gliedert sich in folgende Arbeitsschritte:

 

1. Raumanalyse (2018)

 

2. Ermittlung der Ausbautendenzen (2020)

 

3. Auswirkungsprognose und Variantenvergleich (2021)

 

Aufbauend auf den Ergebnissen der Raumanalyse (1) wurden die Ausbautendenzen (2) ermittelt. Diese linienoptimierten Grobvarianten 6.1 und 6.2 (s. Anlage 4 Varianten 6.1. und 6.2) wurden nun im letzten Schritt der UVU „Auswirkungsprognose und Variantenvergleich“ (3) detaillierter auf die Umweltauswirkungen untersucht. Dabei werden die folgenden Schutzgüter/Teilschutzgüter betrachtet:

 

1. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit,

2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,

3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,

4. kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie

5. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern (§2 Abs. 1 UVPG).

 

Seitens des Vorhabenträgers wird die Variante 6.1 favorisiert, was mit wirtschaftlichen und technischen Belangen, wie der Planung der Tank- und Rastanlage Ohligser Heide West begründet wird.

 

Auf dem Gebiet der Stadt Hilden ergeben sich keine Unterschiede zwischen den Varianten. Aus

 

3. Bewertung aus Sicht der Stadtverwaltung

Für die o.a. fachlichen Belange der UVU erfolgt die Stellungnahme durch die zuständigen Fachbehörden des Kreises Mettmann. Die Stadtverwaltung Hilden bestätigt auch auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse aus der UVU in ihrem Entwurf der Stellungnahme die grundsätzlich ablehnende Haltung der Einzelmaßnahmen und des Gesamtvorhabens (s. Anlage 01 Stellungnahme).

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung Hilden sind beide Varianten abzulehnen. In ihrer Stellungnahme fordert die Stadt Hilden, die zu Grunde liegenden Verkehrsbelastungen an die Ziele der Bundesregierung zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens, auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzgesetzes, zu überprüfen und anzupassen.

 

Auf eine Berücksichtigung der bundesweiten Bestrebungen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme (30-ha-Ziel), des Pariser Klimaabkommens und des Bundes-Klimaschutzgesetzes, aber nicht zuletzt eines veränderten Mobilitätsverhaltens (aktuelle Verkehrsprognose fehlt), kann im Rahmen der UVU nicht verzichtet werden.

 

4. Nutzung der Standstreifen

Des Weiteren wurden im 3. TÖB Termin Informationen zu einer Standstreifennutzung (Seitenstreifennutzung) aus Sicht der Autobahn GmbH mitgeteilt.

 

Die Standstreifennutzung im Status Quo, ohne Ausbau - wie sie durch die Städte Hilden, Langenfeld, Leichlingen und Solingen und auch z. B. durch den BUND gefordert wurde - wird von der Autobahn GmbH abgelehnt. Die Autobahn GmbH führt hierzu aus, dass eine regelkonforme, tageszeitlich begrenzte Freigabe des Standstreifens für den Fahrverkehr nur mit einer, wenn auch geringeren, Flächenverbreiterung und einer Anpassung von Auf- und Abfahrten, dem Bau von Nothaltebuchten und neuen Brückenbauwerken möglich wäre. Darüber hinaus sei die Seitenstreifenfreigabe gemäß techn. Regelwerk und Erlass (Allg. Rundschreiben Straßenbau Nr. 22/2002) nur im Vorgriff auf einen 8-spurigen Ausbau zulässig und löse ein weiteres ggf. mit dem Vollausbau kombiniertes Planfeststellungverfahren aus. Auch aus einer regelkonformen tageszeitlich begrenzten Freigabe des Standstreifens ergäbe sich die Konsequenz, dass Flächeneingriffe unerlässlich seien. Basierend auf Ergebnissen von Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen käme eine dauerhafte Umnutzung des Seitenstreifens aus Verkehrssicherheitsgründen nicht in Frage. Es gehe hier z. B. um die Anfahrt von Rettungskräften bei Unfällen und anschließend in der Folge regelmäßig auftretenden Stausituationen. Ohne Seitenstreifen sei außerdem das Bilden einer Rettungsgasse erschwert.

 

5. Empfehlung der Verwaltung

Da aus Sicht der Stadtverwaltung Hilden die zu Grunde liegenden Annahmen für den achtspurigen Vollausbau nicht ausreichend belegt sind und auch nicht den übergeordneten klimapolitischen Zielsetzungen entsprechen, stellt die Inanspruchnahme des Standstreifens ohne den geplanten Vollausbau weiterhin den geringstmöglichen Eingriff dar. Zusätzlich sollte aus fachlicher Sicht untersucht werden, ob durch Anlagen zur Verkehrsbeeinflussung der Verkehrsfluss im vorhandenen 6-streifigen Querschnitt optimiert werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Stellungnahme freizugeben und die Verwaltung zu beauftragen, diese an den Die Autobahn GmbH zu übermitteln.

 

 

Gez.

Dr. Claus Pommer

Bürgermeister