Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Hilden beschließt -
vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften - die als Anlage 2 beigefügte
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen einschließlich des Stellenplans 2022
als Anlage zum Haushaltsplan.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorbericht gemäß
Haushaltsplanentwurf entsprechend der so geänderten Haushaltssatzung mit
ihren Anlagen fortzuschreiben und den Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde
zur Genehmigung vorzulegen.
zusätzliche Erläuterungen und Begründungen
für die …/1 - Vorlage:
Das
Finanzministerium hat am 08.12.2021 die für NRW regionalisierten Werte der
November-Steuerschätzung mitgeteilt. Die hieraus folgenden Prognosen für die
Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer haben
Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Hilden.
Die Berechnung
der Ansätze für die o. g. Steuerarten für den Haushaltsplanentwurf basierte auf
dem Orientierungsdatenerlass des MHKBG vom 17.08.2021. Unter Zugrundelegung der
Regionalisierung der Steuerschätzung werden nun Mehrerträge zwischen 1,2 und
0,9 Mio. € jährlich erwartet. In gleicher Höhe verringert sich in den
Haushaltsjahren 2022 und 2023 die Coronabelastung aus diesen beiden
Steuerarten, so dass sich eine Veränderung der Entnahme aus der
Ausgleichsrücklage und aus der allgemeinen Rücklage gegenüber dem
Beratungsergebnis des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 01.12.2021
für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 nicht ergibt.
Die Isolierung
der Coronabelastungen und somit die Verabschiedung der Haushaltssatzung sollte
vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher
Vorschriften, durch das eine „Verlängerung“ des
NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes erzielt werden soll, erfolgen. Die
Verabschiedung des Gesetzes ist bis zum 10.12.2021 nicht erfolgt, wird aber voraussichtlich
noch im Dezember 2021 erfolgen. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend in
roter Schrift ergänzt.
Für die
Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird vorgeschlagen, die Planung der Aufwendungen
für die Kreisumlage anzupassen. Aus dem Haushaltsplanentwurf 2022/2023 des
Kreises Mettmann ergibt sich für die Kreisumlage ein Mehrbedarf für das
Haushaltsjahr 2024 von rd. 4,8 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2025 von rd.
5,76 Mio. € gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 der Stadt Hilden. Für die
Vorberatung der Änderungen im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen hatte
die Verwaltung für die Jahre 2024 und 2025 zunächst nur einen Anteil von 75 %
des vom Kreis angesetzten Mehrbedarfs vorgeschlagen. Aus der Verbesserung der
Steuererträge für die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der
Umsatzsteuer ergibt sich die Möglichkeit, diese Unsicherheit im Zeitraum der
mittelfristigen Finanzplanung zu reduzieren und den im Kreishaushalt
abgebildeten Umlagebedarf annähernd vollständig auch im Haushalt der Stadt
Hilden abzubilden.
Der …/1 - Vorlage
ist als Anlage 2 die Haushaltssatzung beigefügt, die bei Zustimmung zu den
genannten Änderungsvorschlägen (Anlage 1) beschlossen werden könnte.
Erläuterungen und Begründungen:
Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2025, ist in der Ratssitzung am 15.09.2021 eingebracht und zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen worden.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt seit dem 27.09.2021, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden bis zum 03.12.2021 nicht erhoben.
Die im Rahmen der Vorberatungen im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 01.12.2021 empfohlenen Ansatzänderungen im Ergebnisplan, im Finanzplan und den Teilplänen sowie die araus resultierende Veränderungen bei Abschreibungen, Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten und Erträgen aus aktivierten Eigenleistungen und die Kreditermächtigung für Investitionen wurden in die Haushaltssatzung aufgenommen. Die im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung notwendigen Kreditaufnahmen für Investitionen wurden eingeplant, im Hinblick auf den niedrigen Realisierungsgrad der Investitionen wurde jedoch kein Schuldendienst für die Aufnahme neuer Investitionskredite aufgenommen.
Für die Bereitstellung nicht vorhersehbarer über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die im Jahr 2022 infolge der COVID-19-Pandemie entstehen, wird eine in roter Schrift dargestellte Ergänzung der Haushaltssatzung (Anlage 1) vorgeschlagen.