Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2025
Vorlage
WP 20-25 SV 20/069/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden beschließt - vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften - die als Anlage 2 beigefügte Haushaltssatzung mit ihren Anlagen einschließlich des Stellenplans 2022 als Anlage zum Haushaltsplan.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorbericht gemäß Haushaltsplanentwurf entsprechend der so geänderten Haushaltssatzung mit ihren Anlagen fortzuschreiben und den Haushaltsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

zusätzliche Erläuterungen und Begründungen für die …/1 - Vorlage:

 

Das Finanzministerium hat am 08.12.2021 die für NRW regionalisierten Werte der November-Steuerschätzung mitgeteilt. Die hieraus folgenden Prognosen für die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer haben Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Hilden.

 

Die Berechnung der Ansätze für die o. g. Steuerarten für den Haushaltsplanentwurf basierte auf dem Orientierungsdatenerlass des MHKBG vom 17.08.2021. Unter Zugrundelegung der Regionalisierung der Steuerschätzung werden nun Mehrerträge zwischen 1,2 und 0,9 Mio. € jährlich erwartet. In gleicher Höhe verringert sich in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 die Coronabelastung aus diesen beiden Steuerarten, so dass sich eine Veränderung der Entnahme aus der Ausgleichsrücklage und aus der allgemeinen Rücklage gegenüber dem Beratungsergebnis des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen vom 01.12.2021 für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 nicht ergibt.

 

Die Isolierung der Coronabelastungen und somit die Verabschiedung der Haushaltssatzung sollte vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, durch das eine „Verlängerung“ des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes erzielt werden soll, erfolgen. Die Verabschiedung des Gesetzes ist bis zum 10.12.2021 nicht erfolgt, wird aber voraussichtlich noch im Dezember 2021 erfolgen. Der Beschlussvorschlag wurde entsprechend in roter Schrift ergänzt.

 

Für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird vorgeschlagen, die Planung der Aufwendungen für die Kreisumlage anzupassen. Aus dem Haushaltsplanentwurf 2022/2023 des Kreises Mettmann ergibt sich für die Kreisumlage ein Mehrbedarf für das Haushaltsjahr 2024 von rd. 4,8 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2025 von rd. 5,76 Mio. € gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 der Stadt Hilden. Für die Vorberatung der Änderungen im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen hatte die Verwaltung für die Jahre 2024 und 2025 zunächst nur einen Anteil von 75 % des vom Kreis angesetzten Mehrbedarfs vorgeschlagen. Aus der Verbesserung der Steuererträge für die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer ergibt sich die Möglichkeit, diese Unsicherheit im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zu reduzieren und den im Kreishaushalt abgebildeten Umlagebedarf annähernd vollständig auch im Haushalt der Stadt Hilden abzubilden.

 

Der …/1 - Vorlage ist als Anlage 2 die Haushaltssatzung beigefügt, die bei Zustimmung zu den genannten Änderungsvorschlägen (Anlage 1) beschlossen werden könnte.

 

 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen einschließlich der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2025, ist in der Ratssitzung am 15.09.2021 eingebracht und zur Beratung an die zuständigen Fachausschüsse verwiesen worden.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt seit dem 27.09.2021, während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Einwendungen von Einwohnerinnen und Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden bis zum 03.12.2021 nicht erhoben.

 

Die im Rahmen der Vorberatungen im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 01.12.2021 empfohlenen Ansatzänderungen im Ergebnisplan, im Finanzplan und den Teilplänen sowie die araus resultierende Veränderungen bei Abschreibungen, Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten und Erträgen aus aktivierten Eigenleistungen und die Kreditermächtigung für Investitionen wurden in die Haushaltssatzung aufgenommen. Die im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung notwendigen Kreditaufnahmen für Investitionen wurden eingeplant, im Hinblick auf den niedrigen Realisierungsgrad der Investitionen wurde jedoch kein Schuldendienst für die Aufnahme neuer Investitionskredite aufgenommen.

 

Für die Bereitstellung nicht vorhersehbarer über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die im Jahr 2022 infolge der COVID-19-Pandemie entstehen, wird eine in roter Schrift dargestellte Ergänzung der Haushaltssatzung (Anlage 1) vorgeschlagen.